Zitat von
vindex_sine_nomine
Das Recht soll Menschen vor anderen Schützen und verhindern, daß ein Mensch für die Allgemeinheit ganz verloren geht. Das Opfer hat das Recht Vergeltung zu fordern, gerade wenn es Folgeschäden auf der Grund der Straftat hat, daher dürfen die Folgen aus der Tat für das Opfer bei der Bemessung des Strafmaßes nicht fehlen. Wer jemanden zum Krüppel schlägt, anzündet oder etwas ähnlich schweres zufügt, sollte gewiss auch eine dem entsprechende Strafen erhalten.
Da mag am Ende nicht viel anderes herauskommen, aber das hier ist ethisch, moralisch integer und kommt ohne Gier nach Blut, Amputation und Wunden aus.