Natürlich kann sich eine Kommune mit der GEZ einigen. Nur der kleine Mann wird in Grund und Boden geklagt, wenn er einen Euro mehr als Hartz 4 verdient.
dapdRundfunkbeitrag für Bagger oder Friedhöfe? Dass dies absurd ist, scheint auch den Öffentlich-Rechtlichen klar zu werden. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor stellt nun in Aussicht, die Regeln für den neuen GEZ-Beitrag in Einzelfällen zu korrigieren. Doch am Gesamtkonzept wird sich wohl nichts ändern.
http://www.spiegel.de/kultur/tv/rund...-a-881648.html
Natürlich kann sich eine Kommune mit der GEZ einigen. Nur der kleine Mann wird in Grund und Boden geklagt, wenn er einen Euro mehr als Hartz 4 verdient.
Wenn jeder Haushalt unweigerlich zahlen muss, dann ist das eine typische Aufgabe um die Sache über die Steuern zu finanzieren.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich bei der GEZ ein teurer Wasserkopf herausgebildet. Z.B. müssen Emfänger von Hartz IV, Soszialhilfe und Grundsicherung im Alter, sowie jede Menge weiterer Gruppen jedes halbe Jahr einen Befreiungsantrag stellen der geprüft und beschieden wird. Ich möchte das Wahnsinn nennen.
Mich würde ja schon interessieren, wie viele Klagen in dem Zusammenhang schon eingereicht sind. Leider hört man davon gar nichts, passt wohl nicht ins Stimmungsbild der kommerzgelenkten Medienlandschaft.
Einen Bagger oder eine letzte Ruhestätte besitze ich nicht,aber eben auch keinen Fernseher und kein Radio
und muss jetzt 17,98 €p.Monat zahlen, dafür wird mir aber
der Frühlingsauftrieb im Mutantenstadl, oder ein sinnfreier
"Tatort" oder gar Fußball geboten! Gibt es denn gar keine Möglichkeit sich dieser "Rundfunkgebühr" zu entziehen?
... keine Entscheidung mehr, die im Ermessen der ÖR, sondern des Verfassungsgericht liegen wird...
... keine Entscheidung mehr, die im Ermessen der ÖR, sondern des Verfassungsgericht liegen wird...
Ich lobe an dem Konzept allerdings, dass alle gleich behandelt werden. Wenn wir sagen, wir packen solidarisch einen Topf, und jeder beteiligt sich daran, dann darf es keine Ausnahmeregelungen geben. Nicht für Hartz IV-Empfänger, nicht für Geringverdiener, und nicht für Millionäre. Das ist wahre Gleichbehandlung. Allerdings muss man nachwievor bedenken, dass die Rundfunkgebühren der Hartz IV-Empfänger nachwievor nicht von den Empfängern, sondern von der arbeitenden Bevölkerung entrichtet werden.
Es könnte aber doch Menschen geben, die glauben, dass auch eine mediale Beschallung nach dem Tod sinnvoll sein kann. Da dies eine potentielle Nutzung darstellt, müssten doch für jedes Grab Gebühren erhoben werden, oder?
7,5 Milliarden im Jahr reichen auch auf keinen Fall aus um eine Handvoll Fernseh- und Radiosender zu betreiben! Man sollte den ganzen aufgeblähten Apparat mal ordentlich auf das wesentliche zur Erfüllung des Informationsauftrages zusammen kürzen, was dann noch übrig bleibt, zahle ich gerne. Was da tägliche Soaps und Volksmusik etc. mit zu tun haben, ist mir ein Rätsel.