dapdEhrensold für Wulff? Die Entscheidung sei rechtswidrig gewesen und müsse unter dem neuen Bundespräsidenten zurückgenommen werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Verwaltungsrechtler von Arnim in seiner jüngsten Analyse - ein schmales "Übergangsgeld" müsste genügen.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...821886,00.html
Annehmen, vermuten oder spekulieren können Sie, soviel Sie wollen. Das erhärtet Ihre Behauptung genausowenig wie der Autoritätsbeweis, dass Arnim schließlich viele Bücher geschrieben hätte, die in Bibliotheken rumzustehen pflegen. Das sagt bekanntlich noch nichts über Qualität und Wahrheitswert!
Ich bleibe dabei: Wer als Jurist nicht einmal das Wesen eines rechtsstaalichen Prinzips wie des Rückwirkungsverbotes begriffen hat, dem schulde ich auch keinen Respekt - auch, wenn Sie deswegen auf und nieder hüpfen.
Es ist schon hahnebüchend was viele Foristen hier zu Papier bringen.
Sie kennen die Gesetzeslage nicht umnd wärmen den ganzen Sud immer und immer wieder auf.
Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als MP des Landes Niedersachsen ermittelt die Staatsanwalt Hannover gegen ihn wegen Verd. der Vorteilsnahme.
Diese Vorwürfe hatten mit seiner Tätigkeit als BuPrä nichst zu tun.
Herr Wulff hätte auch sein derzeitiges Amt bis zum Abschluss der Ermittlungen der StA ruhen lassen können.
Das tat er nicht, um das Amt des BuPrä nicht (weiter) zu schädigen.
Darum ein politischer Rücktritt.
Und vergesst endlich die windigen Thesen des Verwaltungsrechtlers v.
Armin,
In der Fachwelt wird er nur verspottet.
...in der Parteiendiktatur abhängigen Fachwelt!
Arnim denkt selbst!
Er hat sich um die wahre Demokratie unermeßliche Verdienste erworben.
Wer seine Bücher liest, wird mit den in unserer "Demokratie" real herrschenden Verhältnissen konfrontiert.
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Fetter Bauch regiert nicht gern : die politische Klasse - selbstbezogen und abgehoben.: Hans Herbert von Arnim: 9783763247844: Bücher
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nein, es ist und war kein politischer rücktritt und was sie ausführen, ist den foristen hier mehr als bekannt. ein politischer rücktritt z.b. ist, hätte er sich mit der regierung überworfen oder im ausland "mist" gebaut etc., das sind rein politische gründe. fakt ist nach wie vor, dass er aufgrund seines persönlichen fehlverhaltens - glinde ausgedrückt - zurücktreten musste. wenn er vom amt hätte schaden abwenden wollen, wäre sein rücktritt viel, viel früher erfolgt. und zu herrn von armin, ich glaube kaum, dass er in der fachwelt "verspottet" wird. da sind sie mit ihrer aussage ziemlich allein auf weiter flur.
Soweit richtig. Allerdings stellt der BP auch eine ganz andere moralische Instanz dar als die "einfache Kassiererin". Seine Art, mit dieser Affäre umzugehen, war schon unter aller Sau.
Und dann noch dieses sich verheddern und Aussagen revidieren - er hat sich lächerlich und unglaubwürdig gemacht. Deshalb war er nicht mehr tragbar und deshalb glaubt auch jeder, dass er korrupt ist (siehe z.B. die Aussage Wulffs dazu, wo das Geld für den Sylt-Urlaub herkam. Zuerst will er es von seinem Konto abgehoben haben und als nachgewiesen wurde, dass dies nicht stimmte, sagte er plötzlich, es kam von seiner Schwiegermama (damals noch in spe)).
Persönliche Verfehlungen sind das, die ihn das Amt gekostet haben. Daher auch mMn. kein Anspruch auf die Ruhebezüge.
Ganz im Gegenteil - das GG stellt den Bundespräsidenten über die normale Gerichtsbarkeit. Nur das BfVG kann und auch das nur mit 2/3 Mehrheit einen Bundespräsidenten des Amtes entheben.
Moralische oder persönliche Verfehlungen sind juristisch völlig belanglos, weil sie individuell bedingt und beliebig konstruierbar sind.
Herrn Wulff hat die mediale Kampagne zum Rücktritt gezwungen und die war zweifelsfrei politische bedingt. Auch Ex-Bundespräsident und ehemaliger Verfassungsrichter Roman Herzog meint, der erzwungene Rücktritt auf Grund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sei skandalös!