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Ruhegeld des Bundespräsidenten: Verfassungsrechtler fordert Entzug von Wulffs Ehrenso

dapdEhrensold für Wulff? Die Entscheidung sei rechtswidrig gewesen und müsse unter dem neuen Bundespräsidenten zurückgenommen werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Verwaltungsrechtler von Arnim in seiner jüngsten Analyse - ein schmales "Übergangsgeld" müsste genügen.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...821886,00.html
  1. #160

    Die juristischen Feinheiten

    Zitat von mundi Beitrag anzeigen
    Der Kassiererin, die entlassen wurde, hat man eine Straftat (Unterschlagung) nachgewiesen. Der Verdacht alleine, reicht nicht aus.

    Beamte, gegen die eine Ermittlung läuft, werden beurlaubt und können wieder zurück ins Amt, wenn die Ermittlungen eingestellt werden.
    Ein Bundespräsident, der einmal zurückgetreten ist, kann nicht wieder ins Amt. Das ist der Unterschied!
    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    OT:
    So weit mir bekannt ist, hat es in der Pfandbon-Angelegenheit kein Strafverfahren gegeben. Die Entlassung erfolgte aus arbeitsrechtlichen Gründen.
    Bei Unterschlagung oder Diebstahl kann der Geschädigte auf Anzeige verzichten, dann gibt es kein Strafverfahren. Das gibt es bei Bagatellen oder Tätern im Bekanntenkreis.
    Daraus ergibt sich aber keine Änderung des Tatbestandes.
  2. #161

    Autoritäsbeweis?

    Zitat von Dumpfmuff3000 Beitrag anzeigen
    Wenn Arnim etwas nicht ist, dann ein pseudojuristischer Winkeladvokat. Wenn Sie mal eine von von Arnims Publikationen gelesen hätten, wüßten Sie, das das absolut seriöse und wissenschaftlich fundierte Beiträge sind, die übrigens in jeder politikwissenschaftlichen Unibibliothek zu finden sind. Im Gengesatz zu Ihnen, nehme ich mal an.
    Annehmen, vermuten oder spekulieren können Sie, soviel Sie wollen. Das erhärtet Ihre Behauptung genausowenig wie der Autoritätsbeweis, dass Arnim schließlich viele Bücher geschrieben hätte, die in Bibliotheken rumzustehen pflegen. Das sagt bekanntlich noch nichts über Qualität und Wahrheitswert!

    Ich bleibe dabei: Wer als Jurist nicht einmal das Wesen eines rechtsstaalichen Prinzips wie des Rückwirkungsverbotes begriffen hat, dem schulde ich auch keinen Respekt - auch, wenn Sie deswegen auf und nieder hüpfen.
  3. #162

    ohne Titel

    Es ist schon hahnebüchend was viele Foristen hier zu Papier bringen.
    Sie kennen die Gesetzeslage nicht umnd wärmen den ganzen Sud immer und immer wieder auf.
    Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als MP des Landes Niedersachsen ermittelt die Staatsanwalt Hannover gegen ihn wegen Verd. der Vorteilsnahme.

    Diese Vorwürfe hatten mit seiner Tätigkeit als BuPrä nichst zu tun.

    Herr Wulff hätte auch sein derzeitiges Amt bis zum Abschluss der Ermittlungen der StA ruhen lassen können.
    Das tat er nicht, um das Amt des BuPrä nicht (weiter) zu schädigen.
    Darum ein politischer Rücktritt.
    Und vergesst endlich die windigen Thesen des Verwaltungsrechtlers v.
    Armin,
    In der Fachwelt wird er nur verspottet.
  4. #163

    Bitte differenzieren

    Zitat von turo Beitrag anzeigen
    Es ist schon hahnebüchend was viele Foristen hier zu Papier bringen.
    Sie kennen die Gesetzeslage nicht umnd wärmen den ganzen Sud immer und immer wieder auf.
    Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als MP des Landes Niedersachsen ermittelt die Staatsanwalt Hannover gegen ihn wegen Verd. der Vorteilsnahme.

    Diese Vorwürfe hatten mit seiner Tätigkeit als BuPrä nichst zu tun.

    Herr Wulff hätte auch sein derzeitiges Amt bis zum Abschluss der Ermittlungen der StA ruhen lassen können.
    Das tat er nicht, um das Amt des BuPrä nicht (weiter) zu schädigen.
    Darum ein politischer Rücktritt.
    Und vergesst endlich die windigen Thesen des Verwaltungsrechtlers v.
    Armin,
    In der Fachwelt wird er nur verspottet.
    ...in der Parteiendiktatur abhängigen Fachwelt!
    Arnim denkt selbst!
    Er hat sich um die wahre Demokratie unermeßliche Verdienste erworben.
    Wer seine Bücher liest, wird mit den in unserer "Demokratie" real herrschenden Verhältnissen konfrontiert.

    Volksparteien ohne Volk: Das Versagen der Politik: Amazon.de: Hans Herbert von Arnim: Bücher

    Fetter Bauch regiert nicht gern : die politische Klasse - selbstbezogen und abgehoben.: Hans Herbert von Arnim: 9783763247844: Bücher

    Der Staat als Beute : wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen.: Amazon.de: Hans Herbert von Arnim: Bücher

    Das Europa-Komplott: Wie EU-Funktionäre unsere Demokratie verscherbeln: Hans Herbert von Arnim: 9783446207264: Bücher
  5. #164

    der unverdiente ehrensold

    Zitat von turo Beitrag anzeigen
    Es ist schon hahnebüchend was viele Foristen hier zu Papier bringen.
    Sie kennen die Gesetzeslage nicht umnd wärmen den ganzen Sud immer und immer wieder auf.
    Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als MP des Landes Niedersachsen ermittelt die Staatsanwalt Hannover gegen ihn wegen Verd. der Vorteilsnahme.

    Diese Vorwürfe hatten mit seiner Tätigkeit als BuPrä nichst zu tun.

    Herr Wulff hätte auch sein derzeitiges Amt bis zum Abschluss der Ermittlungen der StA ruhen lassen können.
    Das tat er nicht, um das Amt des BuPrä nicht (weiter) zu schädigen.
    Darum ein politischer Rücktritt.
    Und vergesst endlich die windigen Thesen des Verwaltungsrechtlers v.
    Armin,
    In der Fachwelt wird er nur verspottet.
    nein, es ist und war kein politischer rücktritt und was sie ausführen, ist den foristen hier mehr als bekannt. ein politischer rücktritt z.b. ist, hätte er sich mit der regierung überworfen oder im ausland "mist" gebaut etc., das sind rein politische gründe. fakt ist nach wie vor, dass er aufgrund seines persönlichen fehlverhaltens - glinde ausgedrückt - zurücktreten musste. wenn er vom amt hätte schaden abwenden wollen, wäre sein rücktritt viel, viel früher erfolgt. und zu herrn von armin, ich glaube kaum, dass er in der fachwelt "verspottet" wird. da sind sie mit ihrer aussage ziemlich allein auf weiter flur.
  6. #165

    ohne Titel

    Zitat von heidi1-preiss Beitrag anzeigen
    nein, es ist und war kein politischer rücktritt und was sie ausführen, ist den foristen hier mehr als bekannt. ein politischer rücktritt z.b. ist, hätte er sich mit der regierung überworfen oder im ausland "mist" gebaut etc., das sind rein politische gründe. fakt ist nach wie vor, dass er aufgrund seines persönlichen fehlverhaltens - glinde ausgedrückt - zurücktreten musste. wenn er vom amt hätte schaden abwenden wollen, wäre sein rücktritt viel, viel früher erfolgt. und zu herrn von armin, ich glaube kaum, dass er in der fachwelt "verspottet" wird. da sind sie mit ihrer aussage ziemlich allein auf weiter flur.
    Wie werden Sie reagieren, wenn die StA Hannover das Verfahren wegen seiner angeblichen Verfehlungen als MP des Landes Niedersachsen wegen nicht gegeben einstellt.
    Werden Sie nachdenklich sein oder schreien: Die StA durfte nicht ermitteln."
  7. #166

    Nie mehr einen Titel...

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Sollte natürlich "nur dann nicht möglich" heissen
    Ich hatte Ihre Replik in der Tat auch so gelesen...im Übrigen haben Sie mit Ihrer Replik recht....ich war schludrig was Rücknahme und Widerruf betrifft.
  8. #167

    Zitat von mundi Beitrag anzeigen
    Der Kassiererin, die entlassen wurde, hat man eine Straftat (Unterschlagung) nachgewiesen. Der Verdacht alleine, reicht nicht aus.

    Beamte, gegen die eine Ermittlung läuft, werden beurlaubt und können wieder zurück ins Amt, wenn die Ermittlungen eingestellt werden.
    Ein Bundespräsident, der einmal zurückgetreten ist, kann nicht wieder ins Amt. Das ist der Unterschied!
    Soweit richtig. Allerdings stellt der BP auch eine ganz andere moralische Instanz dar als die "einfache Kassiererin". Seine Art, mit dieser Affäre umzugehen, war schon unter aller Sau.
    Und dann noch dieses sich verheddern und Aussagen revidieren - er hat sich lächerlich und unglaubwürdig gemacht. Deshalb war er nicht mehr tragbar und deshalb glaubt auch jeder, dass er korrupt ist (siehe z.B. die Aussage Wulffs dazu, wo das Geld für den Sylt-Urlaub herkam. Zuerst will er es von seinem Konto abgehoben haben und als nachgewiesen wurde, dass dies nicht stimmte, sagte er plötzlich, es kam von seiner Schwiegermama (damals noch in spe)).

    Persönliche Verfehlungen sind das, die ihn das Amt gekostet haben. Daher auch mMn. kein Anspruch auf die Ruhebezüge.
  9. #168

    Zitat von Brand-Redner Beitrag anzeigen
    Ich bleibe dabei: Wer als Jurist nicht einmal das Wesen eines rechtsstaalichen Prinzips wie des Rückwirkungsverbotes begriffen hat, dem schulde ich auch keinen Respekt - auch, wenn Sie deswegen auf und nieder hüpfen.
    Wenn Sie doch der Oberschlaue sind, der die Juristen zurechtweisen möchte, dann können Sie doch sicher auch den Unterschied zwischen sog. echter und unechter Rückwirkung erklären und die Fälle, bei denen diese tatsächlich zulässig sind.
  10. #169

    Moral ist individuell beliebig

    Zitat von t_s123 Beitrag anzeigen
    Soweit richtig. Allerdings stellt der BP auch eine ganz andere moralische Instanz dar als die "einfache Kassiererin". Seine Art, mit dieser Affäre umzugehen, war schon unter aller Sau.
    Persönliche Verfehlungen sind das, die ihn das Amt gekostet haben. Daher auch mMn. kein Anspruch auf die Ruhebezüge.
    Ganz im Gegenteil - das GG stellt den Bundespräsidenten über die normale Gerichtsbarkeit. Nur das BfVG kann und auch das nur mit 2/3 Mehrheit einen Bundespräsidenten des Amtes entheben.
    Moralische oder persönliche Verfehlungen sind juristisch völlig belanglos, weil sie individuell bedingt und beliebig konstruierbar sind.
    Herrn Wulff hat die mediale Kampagne zum Rücktritt gezwungen und die war zweifelsfrei politische bedingt. Auch Ex-Bundespräsident und ehemaliger Verfassungsrichter Roman Herzog meint, der erzwungene Rücktritt auf Grund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sei skandalös!








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