In diesem Bericht werden Äpfel mit Pflaumen verglichen. So schreibt der Spiegel:
Das sind keine Rentner, die bis 67 arbeiten sollen, denn sie sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert, sondern in ständischen Versorgungswerken, die von der gesetzlichen Erhöhung der Lebensarbeitszeit nicht betroffen sind.Immer häufiger arbeiten vor allem gut ausgebildete Rentner - Ärzte, Manager, Handwerksmeister - auch als sogenannte Senior Experten, weil sie ihr Wissen an Jüngere weitergeben wollen - häufig für ein kleines Entgelt. Sie beraten Existenzgründer oder bieten ihre Hilfe in Entwicklungsländern an.
Das auslaufende Altersteilzeitmodell verfälscht die Statistik. Wer mit 61 in Altersteilzeit geht und mit 63 aufhört zu arbeiten, wird als passiver Mitarbeiter noch bis zum 65. Lebensjahr als beschäftigt geführt. Das verfälscht die Statistik auch bei jenen, die bereits mit 59 in die Altersteilzeit gegangen sind. Auch sie haben den Arbeitsprozess bereits mit 61 beendet, werden aber bis 63 als aktiv geführt. Verschwiegen wird auch, dass die "Entosrgung" Älterer in den Unternehmen vor 10 Jahren noch über die Arbeitslosigkeit praktiziert wurde. Sie meldeten sich arbeitslos und bekamen von den Unternehmen einen Aufstocker-Betrag. Seit Hartz IV geht das nicht mehr. Deshalb wurde das Atersteilzeitmodell eingeführt. Wie viele ältere Arbeitnehmer außerdem in der Statistik fehlen, weil sie in Modellen wie 50-plus oder Ein Euro Jobs abgeschoben wurden, das scheint die Presse nicht weiter zu interessieren.Aber das Familienministerium legte jüngst Zahlen vor, wonach das Alter mit dem die Menschen in Ruhestand gehen, zwischen 2002 und 2008 von 62 auf 63 Jahre gestiegen ist. Und ein klares Signal setzen auch diese Zahlen: Vor zehn Jahren waren 19,9 Prozent der 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig, 2009 waren es 38,4 Prozent.
Es sind auch nicht die "Bummelstudenten", die von der Rente bis 67 betroffen sind, sondern hauptsächlich die Menschen, die mit einem Hauptschulabschluss ins Berufsleben eingestiegen sind. Diejenigen, die als "Bummelstudenten" aufgeführt werden, sind später als Anwälte, Steuerberater, Ärzte oder Politiker aktiv geworden oder in die Beamtenlaufbahn eingestiegen und sind deshalb ebenfalls nicht von der Rente mit 67 betroffen. Die Rente mit 67 betrifft in der Hauptsache Arbeiter und kleine Angestellte, sowie die Angestellten im öffentlichen Dienst. Alle anderen sind durch andere Versorgungswerke im Alter von den Eingriffen des Staates in die GRV nicht betroffen. Aber das vergisst die Presse bei ihren Darstellungen immer. Für die Presse sind "Rentner" immer alle Alten, wenn es gilt, positive Aspekte aufzuzeigen. Geht es aber um die Demographie, dann scheint das immer nur die GRV-Versicherten zu betreffen, obwohl es keine Studien gibt, mit denen die Lebenserwartung der Pflichtversicherten gesondert ausgewiesen wird.
Zum Schluss sei noch angemerkt, dass die so genannten Sterbelisten nichts weiter als mathematische Wahrsagereien sind, die einfach hochrechnen, wie viele Menschen bei der Fortschreibung der Bedingungen der letzten Jahre wie alt werden könnten. Aber die Bedingungen ändern sich ständig (siehe Gesundheitsreform). Und faktisch erwiesen ist, dass der Lebensstil und die Gesundheitsvorsorge erheblichen Einfluss auf die Lebenserwartung haben. Dass die Lebenserwartung der GRV-Versicherten nicht ausufert, dafür sorgen unsere Politiker schon sei Jahren.
Antworten / Zitieren


