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Reform der Flensburger Kartei: Drei Punkte für Drängler

dapdFahrerflucht, Alkohol am Steuer, schwere Nötigung durch Drängeln - Verkehrssünder sollen härter bestraft werden. Dazu will Minister Ramsauer die geplante Reform der Flensburger Kartei noch einmal verschärfen. Für schwere Vergehen gibt es dann drei Punkte - und die wird man so schnell nicht wieder los.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...835472,00.html
  1. #270

    ...

    Zitat von tigermommy Beitrag anzeigen
    Ich werde sie vorne befestigen und notorische Schleicher und Linksspurfahrer ebenfalls anzeigen.
    Wenn ich dabei nicht drängle können Sir mir gar nichts. Wenn Sie hingegen links weiter den Pädagogen geben kann ich Sie anzeigen.
    Wenn dann beides gleich hart bestraft wird werden Ihresgleichen wenn man Ihnen mit gleicher Münze heimzahlt sich wohl bald wieder an die Regeln halten. Traurig das es anscheinend (in beiden Richtungen) nur so geht.
    Aber nur eine Seite unter Feuer nehmen geht nicht. Beide MÜSSEN sich an geltendes Recht halten.
    Verstehen Sie das evtl. nicht, warum das eine schlimmer ist?

    Ein notorischer "Linksschleicher" (nicht jmd. der knapp rauszieht, nur einer der links weiter fährt) ist lästig, hält alle auf, kostet Geld der Leistungsträger, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot.

    Einem Linksschleicher kann man gefahrlos folgen und ihn zum Rüberfahren bitten, durchaus mit Lichthupe. Aber aus 50m und nicht 5m. Alles andere, wie Nötigung zum Rechtsüberholen oder Nötigung zum Dichtauffahren sind Wahnvorstellungen der "Raser".

    Ein Drängler hingegen gefährdet direkt (!) und massiv die Gesundheit, das Leben von Anderen. Punkt.
  2. #271

    Zitat von beobachter456 Beitrag anzeigen
    Sie werden jedesmal bedrängt und haben eine Kamera montiert? Vermutlich gehören Sie zu jenen Schnarchern, die andere aus Prinzip ausbremsen wollen. Vermutlich wird es nicht lange dauern, bis die betroffenen mit Nötigungskalgen antworten....
    Kann er doch machen, würde ich mich persönlich jetzt nicht so vor fürchten, weil das sehr schwierig wird zu beweisen, vor allem, wenn so eine Klage als Reaktion auf meine Klage kommt, und nicht als Aktion, wenn sie offensichtlich Rache ist und nicht gerechtfertigt.

    Das Ziel ist doch gar nicht eine Verurteilung zu erwirken, sondern dass der Drängler seinen Zeitgewinn im Nachhinein wieder verliert, weil er zusätzliche Freizeit für diesen Vorgang opfern muss. Und wenn es nur das 5min Telefonat mit dem Anwalt ist, das ist dann schon mehr Zeitverlust, als er durchs Drängeln gewonnen hat.

    Ein Zeuge, am besten ein Beamter, funktioniert aber wesentlich besser vor Gericht als eine Kamera.
  3. #272

    Zitat von neue_mitte Beitrag anzeigen
    Ich überhole bei ausgeschilderten 120 also weiterhin mit ~125 und befolge damit geltendes Recht. Fahren Sie 140, fahren Sie 160 - nur erwarten Sie nicht, dass man duckmäußerich rechts wartet, bis am Horizont keiner mehr auftaucht.
    Ob Sie das Recht in diesem Falle auf Ihrer Seite haben, möchte ich doch sehr bezweifeln.
    StVO §5(2):
    Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

    5 km/h mehr betrachte ich nicht als wesentlich schneller.
    Im Zweifel also hinterher fahren!
  4. #273

    Vorschlag zur Güte!

    Zitat von neue_mitte Beitrag anzeigen
    Verstehen Sie das evtl. nicht, warum das eine schlimmer ist?

    Ein notorischer "Linksschleicher" (nicht jmd. der knapp rauszieht, nur einer der links weiter fährt) ist lästig, hält alle auf, kostet Geld der Leistungsträger, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot.

    Einem Linksschleicher kann man gefahrlos folgen und ihn zum Rüberfahren bitten, durchaus mit Lichthupe. Aber aus 50m und nicht 5m. Alles andere, wie Nötigung zum Rechtsüberholen oder Nötigung zum Dichtauffahren sind Wahnvorstellungen der "Raser".

    Ein Drängler hingegen gefährdet direkt (!) und massiv die Gesundheit, das Leben von Anderen. Punkt.
    Drängeln und Rasen (wo es nicht erlaubt ist und nur da!) gehören hart sabktioniert. Nur warum wehren sich Ihresgleichen auch gegen ein Fahrverbot von "Schnarchern"? Haben Sie Angst das die dann nicht mehr so fahren oder würden sie rollenden Verkehrshindernisse etwa vermissen? Warum werden solche ebenfalls vollkommen verkehrsuntauglichen Subjekte so in Schutz genommen?
  5. #274

    ...

    Zitat von querulant_99 Beitrag anzeigen
    5 km/h mehr betrachte ich nicht als wesentlich schneller.
    Im Zweifel also hinterher fahren!
    Ach so, ja klar, da haben wir uns wohl missverstanden. Ich überhole nicht mit 125 einen 120 fahrenden, das wäre ja Miniatur-Elefantenrennen. In dem Fall haben Sie aber vollkommen recht.

    Sind aber 10Km/h Differenz in Ordnung? Ich meine mal diese Zahl im Zusammenhang mit sich überholenden LKW gehört zu haben.
  6. #275

    Da gebe ich Ihnen Recht!

    [QUOTE=Ingmar E.;10261302Ein Zeuge, am besten ein Beamter, funktioniert aber wesentlich besser vor Gericht als eine Kamera.[/QUOTE]

    WO bekomme ich so einen als Mitfahrer und kann dann alle "Schnarcher" abmahnen?
  7. #276

    Zitat von Mimimat Beitrag anzeigen
    Also mit MEINEM Handy kann man Fotos machen.....
    Und was soll das bringen?
  8. #277

    Zitat von TS_Alien Beitrag anzeigen
    ...

    Das ist einfache Physik.

    Und wenn man eine Geschwindigkeitsdifferenz von 50 km/h (150 km/h zu 100 km/h) zugrunde legt, was auch noch kein Rasen ist, dann muss die Lücke deutlich größer sein, rund 150 m sind da überschlagsmäßig anzusetzen.

    Wenn man sich als Spurwechsler nicht für den rückwärtigen Verkehr interessiert oder keine Geschwindigkeiten abschätzen kann, dann ist man eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer. Und zwar nicht nur für Raser, sondern für jeden.
    Die Rechnung ist etwas vereinfacht - aber dürfte ungefähr passen.

    Man (speziell die "Raser") darf aber auch den umgekehrten Effekt nicht ignorieren:
    Wenn die mittlere/rechte Spur dicht befahren ist und dort so 120km/h gefahren werden braucht ein mit 220km/h ankommender Raser > 400m für Reaktion, stärkeres, kontrolliertes Bremsen und dann noch Sicherheits-Abstand.

    Keiner, der von der mittleren Spur mal überholen will wird eine 400m Lücke als zu klein ansehen... und auf die Entfernen schätzt auch nur ein Adlerauge beim Blick in den Rückspiegel die Geschwindigkeit des kleinen Punktes korrekt ein.

    Ergebnis:
    1) Wer mit so hoher Differenzgeschwindigkeit auf der linken Spur unterwegs ist muss hochkonzentriert und bremsbereit sein, weil die anderen Verkehrsteilnehmer ihn einfach auf die benötigten Entfernungen nicht richtig einschätzen können.

    2) Bei dichtem Verkehr auf der mittleren Spur sind >200km/h keine angepasste Geschwindigkeit mehr - auch wenn die linke Spur aktuell frei ist und gerade keine Begrenzung gilt.
  9. #278

    anderer Europäer eine Stufe höher in Evolution

    Zitat von tigermommy Beitrag anzeigen
    Drängeln und Rasen (wo es nicht erlaubt ist und nur da!) gehören hart sabktioniert. Nur warum wehren sich Ihresgleichen auch gegen ein Fahrverbot von "Schnarchern"? Haben Sie Angst das die dann nicht mehr so fahren oder würden sie rollenden Verkehrshindernisse etwa vermissen? Warum werden solche ebenfalls vollkommen verkehrsuntauglichen Subjekte so in Schutz genommen?
    Weil keiner dauernd links fährt. Das passiert einmal, man wird rüber gelichthupt und den Rest der Fahrt bestimmt nicht mehr. Ist wie mit dem "Schlafen" an der grünen Ampel. Man wird einmal angehupt, vielleicht das erste Mal seit x Jahren, winkt zum Dank nach hinten und den Rest der Fahrt und für Jahre passiert das auch nicht mehr.

    Es gibt vielerlei rollende Verkehrshindernisse ("rVh"). Mein Großvater zum Beispiel. Er fährt sehr defensiv, nicht gerade schnell, kommt aber immer gut und entspannt an und das seit Jahrzehnten unfallfrei.

    Natürlich ist das ärgerlich, hinter einem rVh zu hängen, aber davon geht die Welt nicht unter. Wer aufgrund dessen irgendwo zu spät ankommt, ist eh zu spät losgefahren und hat zu knapp kalkuliert. Warum sollte z.B. mein Opa wegen rollender Nervenbündel wie Ihnen auf die Teilnahme am Verkehr und damit am Leben (zum Tanz ins Nachbardorf, zu den Enkeln...) verzichten?

    Ich wäre vorsichtig, mit der Verteilung von solchen Urteilen wie >> vollkommen verkehrsuntauglichen Subjekte <<.

    Jemand der Rennen auf der Straße fahren muss um seine Zeitkalkulation einzuhalten, jemand der angeblich bei nur 130 einschlafen würde, jemand der so ein Nervenbündel ist und sich über jede noch so kleine Behinderung aufregen muss...

    Sind solche >> Subjekte << denn etwa verkehrstauglicher?

    Und überhaupt: sind Sie etwas Besseres? Die linke Spur gehört Ihnen und Ihresgleichen, rauf darf nur jemand mit Clubmitgliedschaft oder wenn weit und breit kein anderer der Besitzer zu sehen ist und sich an dem Loser stören könnte. Die linke Spur ist nur dazu da, dass Sie und Ihresgleichen in Ihrem Wunschtempo ungeachtet der Anderen entlangrauschen können?

    Wieso schaffen die Deutschen etwas nicht, was rund um sie herum in Europa selbstverständlich und erfolgreich ist? Sind die europäischen Medien täglich voll der Klagelieder über das Tempolimit?

    Die anderen Europäer sind schon eine Stufe höher in der Evolution angelangt.

    Andererseits hatten die auch nicht den Standortnachteil, über Jahrzehnte von CDU-CSU-FDP bzw. deren jeweiligen nationalen Entsprechungen regiert zu werden.
  10. #279

    Zitat von tigermommy Beitrag anzeigen
    WO bekomme ich so einen als Mitfahrer und kann dann alle "Schnarcher" abmahnen?
    Ganz einfach:
    Heiraten Sie eine(n).


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