Forum


 

Reform der Flensburger Kartei: Drei Punkte für Drängler

dapdFahrerflucht, Alkohol am Steuer, schwere Nötigung durch Drängeln - Verkehrssünder sollen härter bestraft werden. Dazu will Minister Ramsauer die geplante Reform der Flensburger Kartei noch einmal verschärfen. Für schwere Vergehen gibt es dann drei Punkte - und die wird man so schnell nicht wieder los.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...835472,00.html
  1. #120

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Bitte was? Haben sie gerade das gleiche Gesetz gelesen wie ich? Wo sagt das das "ganz klar"?
    Hab ich. Das "ganz klar" sag ich.

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Das steht "Gefährdung", da steht man darf _den Überholten_ nicht behindern.
    In dem zitierten Teil steht, man darf den RÜCKWÄRTIGEN Verkehr nicht behindern.

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Nur weil jemand bremsen muss, ist das nicht sofort eine GEfährdung. Wenn man jemanden beim Spurwechseln nicht gefährdet, ist das völlig legal, auch wenn derjenige dann auf 80km/h runterbremsen muss. Nur weil er runterbremsen muss, ist das noch keine Gefährdung.
    In dem Gesetz steht noch nichtmal, dass ich den linksspurbenutzer nicht behindern darf. Ich darf ihn sogar behindern, bloß nicht gefährden.
    In unseren Gummiparagraphen könnte ich ihnen damit schon eine Nötigung reindrücken weil ich gezwungen wurde zu Bremsen. Außerdem sind sie in meinen Sicherheitsabstand reingefahren was mich dazu zwingt, direkt den erforderlichen Sicherheitsabstand herzustellen. Das sie zum Überholen auf der Autobahn 80km/h fahren ist noch ein Verstoß gegen §3 Abs. 2 StVO ((2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.). Daraus ergibt sich, dass sie den Linksspurbenutzer NICHT behindern dürfen, wenn sie ein anderes Fahrzeug auf der Autobahn mit zu niedriger Geschwindigkeit überholen wollen.

    Durch das Ausscheren nach links und das damit herbeigezwungene Abbremsen des rückwärtigen Verkehrs kann übrigens gefährlich ausgehen, wenn noch weiter hinten einer beim Bremsen das Auto verreißt.

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Einfach mal genau lesen, das hilft oft.
    Gesetze verstehen hilft genauso viel ;)
  2. #121

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Ich glaube eher dass MEnschen wie Sie dringend mal eine Nachschulung bräuchten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h gilt nur bei optimalen Bedingungen: freie Strasse, wenig Verkehr, gutes Wetter, gute Sicht, nicht verdreckte Fahrbahn, tagsüber.
    In den meisten Fällen ist die sogenannte "angepasste Geschwindigkeit" niedriger als die "ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit".
    Sie halten mich dann für einen Schleicher wenn ich 70 oder 80km/h fahre, effektiv sind Sie aber derjenige der tief in der Illegalität ist.
    Das große Glück vieler KFZler ist, dass es keine gute Methode gibt, die "angepasste Geschwindigkeit" festzulegen, weil die überschreitet so ziemlich jeder.

    Wer der Meinung ist 100km/h ausgeschildert, bedeuten auch, dass 100km/h erlaubt sind, zeigt doch nur seine Unkenntnis der STVO, und solche Leute wollen dann andere Menschen belehren.
    Auf die Erklärung bin ich ja mal gespannt. Wo GENAU bin ich illegal wenn ich mir wünsche das soetwas eine Richtgeschwindigkeit wird die weder nach oben noch nach unten große Abweichungen erlaubt (sofern die Rahmenbedingen es zulassen).

    Klar 100km/h vorgabe ist dazu da um 70 zu fahren, das weiß doch jeder!
    Das errechnet sich immer genau über: Personenzahl * 2Pi + (Entfernung zum Mond) / (Unfähigkeit des Fahrers)². Hab ich in der Fahrschule auch so gelernt.

    Fakt ist das mehr als genug Leute bei optimalen Bedingungen aus Angst und/oder Unfähigkeit die vorgeschlangenen Geschwindigkeiten massiv unterschreiten und damit alle anderen Aufhalten bzw. zu gefährlichen Überholmanövern verleiten (ich sehen Überholen gegnerell als erhöhen der Gefährung egal welche Verkehrslage).
    Ansonsten entstehen dichte Schlangen in den meist die Mehrheit der Meinung ist es müsste schneller gehen. Dies birgt auch wieder gefahr von unnötigen Auffahrunfällen.
    Das ist eine Nötigung und gehört bestraft oder vielleicht besser professionell Betreut um es zu beheben.

    SIE stehen mit ihrer Aussage doch wieder extrem auf einer Seite. Sie mögen keine "Raser" und stellen hier sogar mich, obwohl ich keine Aussage zu meinem Fahrverhalten direkt gemacht habe, als solcher hin.
    NEIN, ich bin gegen Raser UND gegen lahmarschige Fails auf der Straße! Ich verlange vorausschauendes und regelkonformes Fahren, nicht mehr und nicht weniger.
  3. #122

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Können Sie nicht lesen, die hab ich ihnen mehrfach gebracht und jeder vernünftige Mensche wäre auch selbst darauf gekommen.

    Nochmal: Emotionen haben im Verkehr nichts zu suchen und taugen nicht als Argumentationsgrundlage. Wenn sie genervt sind, suchen sie bitte das Problem bei sich selbst. Fahren sie das nächste Mal eher los, wenn sie es so eilig haben.

    Und weder Hupe noch Lichthupe sind dafür gedacht anderen Menschen seine Emotionen mitzuteilen. Verschonen Sie doch bitte andere Verkehrsteilnehmer damit, und fahren sie einfach etwas gelassen, und warten halt mal ein bißchen, wenn jemand ne Spur blockiert.
    Das ist dann auch mein letzter Beitrag zu IngmarE.
    Widersprüchlicher geht es nicht in Ihren Beiträgen:
    Mit Beamten als Zeugen rumfahren wollen und gleichzeitig soll ich alles emotionslos akzeptieren?!
    Wenn man Sie so liest, Sie haben wirklich Wut entwickelt im Krankenhaus.
    Aber anstatt beide Seiten zu betrachten, integrativ und damit lösungsorientiert zu sein, verhärten Sie (und das auch mehrfach mit Ihrer Wortwahl) die Fronten.
    So überzeugen Sie niemanden!
    (Aber ich glaub das wissen Sie)
  4. #123

    Zitat von rofldub Beitrag anzeigen
    StVO §5 Überholen:
    (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

    Sagt ganz klar, wer überholen will, darf den rückwärtigen Verkehr nicht behindern.
    Das haben Sie aber sehr großzügig interpretiert. Wenn Sie mit 200 Sachen angeprescht komen, während jemand mit 100km/ eine Laster überholt, dann ist es allein in Ihrer Verantwortung, dass Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen können. Er darf nur nicht ausscheren, wenn Sie sich bereits im Überholvorgang befinden. Wenn Sie noch einen Kilometer zurück sind, dann gefährdet Sie niemand. Was Sie wollen, ist freie Fahrt für Raser, und die gibt es nicht.
  5. #124

    Zitat von neue_mitte Beitrag anzeigen
    Hält Ihr Vordermann das Rechtsfahrgebot nicht ein oder will er bloß nicht in die 250m-Lücke zwischen zwei LKW fahren? Weil er dann die nächsten 3 Minuten dort bleiben muss, weil links durchgerauscht wird und er trotz Dauerblinken nicht reindarf?

    Jeder hat das Recht auf zügiges Vorankommen. Nicht mit 160+, sondern mit 120/130.

    Ihnen ist das egal, dass derjernige in der Lücke dann 5 Minuten mit Tempo 90 versauert. Den Fahrer noch den zweiten LKW überholen lassen (auch wenn rechts in der Tat frei wäre), sich somit noch 10 Sekunden gedulden und danach wieder mit 160+ weiterrauschen ist zuviel verlangt?

    Meine Erfahrung mit 25k im Jahr sind solcherart "Verstöße" gegen das Rechtsfahrgebot. Aber dann lässt man ihn/sie halt noch den zweiten LKW überholen. Meine 10 Sekunden warten gegen seine/ihre 3 Minuten?

    Es gibt allerdings in der Tat auch ein paar Mittelspurschleicher. Diejenigen, die glauben rechts ist für LKW und mitte/links für Autos bzw. schnelle Autos. Das ist aber ein anderes Thema.
    Ich gebe Ihnen Recht!
    Aber Ihr letzter Punkt ist genau mein Thema.
    Und das meinen bestimmt die meisten hier...
  6. #125

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Ich hab gelernt dass man schaut, dass man niemanden gefährdet, aber durchaus da darf jemand sein, die Lücke muss nur groß genug sein, dass man in die Spur einscheren kann.

    Nochmal: man darf keinen gefährden, aber nur weil da jemand bremsen muss, ist das noch keine Gefährdung. Einfach mal den nächsten Fahrlehrer fragen, wenn es schon zu lange her ist. Bei mir erst knapp 10Jahre, also auch schon nach der Reform der STVO.
    1. Wenn der nachfolgende Verkehr Bremsen muss und Sie behaupten ungesehen, dass das keine Gefährdung wäre ist das dünnes Eis. Schließlich muss die gesamte linke Kolonne hinter Ihnen bremsen und Sie behaupten, das wäre alles OK ? Hauptsache Sie haben Ihr Recht und nach Ihenn die Sintflut?

    2. Eine Lücke in der Überholspur, die groß genug für Ihr Auto ist, berechtigt Sie noch nicht dazu, in diese einzuscheren. Schließlich müssen alle auch einen Sicherheitsabstand einhalten. Wenn Sie in diesen einscheren kann das schon eine Gefährdung darstellen, wenn Sie einfach zu langsam in diese Kolonne einscheren und der Verkehr auf der Überholspur zum Bremsen genötigt wird.
  7. #126

    Zitat von freesprit Beitrag anzeigen
    Woher nehmen Sie diese wohl sehr eigene Meinung?

    Die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit gilt selbstverständlich auch für den von Herrn Ramsauer gefahrenen VW 1302.
    Und ist für den auch sinnvoll, denn solche Fahrzeuge sind ja noch im Einsatz und die dem alter entsprechenden Fahrer auch. :)

    Mein PKW hat vier großdimensionierte Scheibenbremsen, Airbags, Sicherheitsgurte, Xenonlicht, ABS, ESP, u.v.m.

    Ich könnte verschiedene Landstraßenabschnitte promblemlos mit 180kmh fahren, weil die Technik es mir ermöglicht.
    Es geht nicht um das optimale Auto, sondern um die optimalen Bedingungen im Verkehr. Nur bei optimalen Bedingungen ist die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit auch gleichzeitig die angepasste Geschwindigkeit. Sobald die Bedingungen nicht optimal sind, passe ich die Geschwindigkeit an.

    Wie optimale Bedingungen mMn definiert sind, habe ich schon aufgezählt. Eine leere Strasse tagsüber mit geringer Verkehrsdichte ist eben nicht so häufig.
  8. #127

    Zitat von OlGa Beitrag anzeigen
    Das haben Sie aber sehr großzügig interpretiert. Wenn Sie mit 200 Sachen angeprescht komen, während jemand mit 100km/ eine Laster überholt, dann ist es allein in Ihrer Verantwortung, dass Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen können. Er darf nur nicht ausscheren, wenn Sie sich bereits im Überholvorgang befinden. Wenn Sie noch einen Kilometer zurück sind, dann gefährdet Sie niemand. Was Sie wollen, ist freie Fahrt für Raser, und die gibt es nicht.
    Es ging am anfang um das AUSSCHEREN zum Überholen. Ist der andere schon mit 100km/h neben dem LKW kann man eh nichts mehr machen. Aber nochmal, es ging um den SPURWECHSEL zum Überholen. Und da gucken genug Leute nicht in den Rückspiegel. Hab auf meiner Strecke genug Leute, die meinen wenn ich auf der linken Spur <50m hinter denen bin, ist bei einem Geschwindigkeitsunterschied von 40+km/h noch genug Platz für die zum Einscheren.

    Dem ist NICHT so. Und genau darum ging es. Ist er schon links kann man generell wenig machen.
  9. #128

    Zitat von freesprit Beitrag anzeigen
    Woher nehmen Sie diese wohl sehr eigene Meinung?
    Nachzulesen StVO §3 Abs. 1.

    Zitat von freesprit Beitrag anzeigen
    Ich könnte verschiedene Landstraßenabschnitte promblemlos mit 180kmh fahren, weil die Technik es mir ermöglicht.
    Ja, wenn Sie sich allein im Straßenverkehr bewegen. Leider gibt es da ncoh die "nervigen" anderen.
  10. #129

    Is doch verarsche ..

    Zitat von LeToubib Beitrag anzeigen
    Sie kennen das komische ding, genannt Sonnenbrille?



    Ob Sie es glauben oder nicht, es gab einmal eine Zeit, da hatte fast jedes Auto eine mehr oder minder grosse Chromstossstange!

    Aber eine Frage sei mir noch gestattet: Wozu um alles in der Welt wollen Sie ihre Felgen beleuchten? Reichen Ihnen Scheinwerfer und Rueckleuchten nicht?
    Sonnenbrille ? Kenn ich ;) Trag ich echt ungerne beim Fahren weil man einfach weniger Kontrast hat.
    Das früher viel aus Chrome war stimmt schon aber es ist wirklich nicht so angenehm vom Blend-faktor. Es gibt sogar Folie damit das ganze Auto Chrome look hat. Ob die in dt erlaubt ist k.a.

    Meine Felgen würde halt in einem leichten Blauschimmer gut zur Wagenfarbe passen. Wäre auch im Dunkeln ein schicker Effekt. Ich hätte es jedenfalls ganz gern und fühle mich verarscht wenn die Begründung ist, dass ich mit einem Einsatzfahrung zu verwechseln
    bin weil die Felgen blau leuchten während ich selbst öfters Mal bei einem Xenon-licht oder Wildtierreflektor 2mal gucke ob da nicht ein
    Blaulicht kommt.
    Die ganze Kritik geht dahin das dies und jedes wieder genau bevormundet wird aus kleinlichsten Gründen, aber andere Dinge die fragwürdig sind durchgewunken werden. Und zwar nicht zum Vorteil der Fahrsicherheit.
    Daher sollten die mal bischen anders Reformen als wieder auf solchen "wir sind auf Wählerfang" Topics rumzuhacken. Einen anderen Hintergrund seh ich jedenfalls nicht.








TOP



TOP