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Rechtsterrorismus: Bundesgerichtshof setzt NSU-Ermittler unter Druck

dapd / BKADer Bundesgerichtshof ermahnt Ermittler und Staatsanwälte im Fall der Rechtsterroristin Beate Zschäpe: Sie sollen die Anklage zügig erstellen, die Arbeit sei auf das "Wesentliche zu beschränken". Einige Fahnder fürchten nun die vorzeitige Freilassung der Hauptverdächtigen im NSU-Fall.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...837122,00.html
  1. #1

    Oft zu spät werden die Faulen fleißig

    Wenn die exekutive Staatsmacht über 10 Jahre in Bezug auf dieses Trio total pennt, dann ist es kein Wunder, wenn sie beim Endspurt zu Hecheln anfangen

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Punkt völlig recht: Was das noch bringen solle, könne der Senat ohnehin nicht erkennen.
  2. #2

    Hmmmm...

    Mir kommt das so vor, als hätten die Ermittler Angst, sich ziemlich zu blamieren. Der einzigen Überlebenden des Trios können sie anscheinend keine direkte Beteiligung an den Taten nachweisen. Bleibt noch der „Gummiparagraph“ 129a, doch sogar das steht anscheinend auf wackligen Beinen. Und mit hunderten Ermittlern und dem großen öffentlichen Interesse ist es schon fast peinlich, immer noch keine Anklageschrift aufweisen zu können; da gebe ich dem BGH vollkommen recht.
  3. #3

    Freiheit geht vor Ermittlungserfolg

    Tja, irgendwie ist es mal wieder typisch, dass Ermittler die Gesetze nicht kennen wollen.
    Fakt ist, dass ein Inhaftierter Rechte hat und in letzter Zeit hat der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte Deutschland mehrfach bestraft, weil Ermittlungen zu schleppend sind und so die Rechte des Beschuldigten nicht gewahrt werden.

    Was ist daran so schwer? Wenn Ermittler arbeiten wuerden und sich nicht mit Nebensaechlichkeiten aufhalten wuerden und Phantome jagen wuerden, ginge es schneller.
  4. #4

    Rechtsstaat!

    Ob uns das nun passt oder nicht: Der Bundesgerichtshof weist auf eine Selbstverständlichkeit des Strafverfahrensrechtes - auch bei derartig abartigen Taten, wie sie den Beschuldigten vorgeworfen werden - hin. Er verlangt die Beschränkung auf das Wesentliche. Hier konkurrieren zweiwesentliche Interessen: einerseits das Interesse "der Politik", möglichst umfänglich unterrichtet zu werden (Untersuchungsausschüsse usw.) mit dem Interesse bezüglich einer stringenten/schnellen Aufklärung und Abhandlung im Strafverfahren. Untersuchungshaft darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und - nicht zuletzt - in einem gewissen zeitlichen Rahmen angeordnet und aufrechterhalten werden. Man kann das bedauern, der BGH hat aber leider Recht.
  5. #5

    Ich behaupte mal ...

    ... dass es schon Probleme damit geben wird, der Dame eine Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nachzuweisen. Sie war halt die Freundin von einem, der mit seinem Kumpel regelmäißg Leute umgebracht hat. Zu einer terroristischen Vereinigung gehört aber, dass sie mithilfe von Gewalt politische Ziele durchsetzen will. Solange aber nichts getan wird, diese politischen Ziele zu kommunizieren, ist das schlicht kriminell, aber nicht terroristisch. Ob dann in der Schublade noch ein nicht verschicktes Bekennervideo liegt, sollte eigentlich nicht relevant sein.

    Fürs (zugegebene?) Abfackeln ihrer Wohnung gibts ja außerdem sowieso erst mal ein paar Jahre, also kann man sich fürs erste ja auch darauf beschränken.
  6. #6

    Kein Ruhmesblatt

    Nachdem man zuerst jahrelang auf jegliche sinnvolle Ermittlung ganz verzichtet hat, meint man offenbar, bürokratisch schleppend ewig weitermachen zu können. Vertrauenerweckend ist das nicht. Bei dem, was die Staatsanwaltschaft bisher erwirtschaftet hat, bleibt sogar die Frage, ob ein reguläres Urteil die Untersuchungshaft gegebenenfalls überhaupt übertreffen würde. Die BRD macht sich mit solchen Ermittlern international gnadenlos lächerlich.
  7. #7

    Ein Armutszeugnis

    ...ist das. 290 Ermittler, ja Wahnsinn. In über 6 Monaten hat jeder im Schnitt 3 Personen verhört und ein paar Akten gelesen. Wahrscheinlich würden die lieber Auotzündeleien von vermeintlich Linksradikalen bearbeiten. Dass jetzt sogar der BGH Druck machen muss, ist unfassbar, diese "Ermittler" gehören allesamt strafversetzt zum Parkzettelaufschreiben.
    Sobald es gegen Rechts geht, versagt das ganze System, von national befreiten Zonen im Osten bis zum Blindflug bei Nazi Terror. Erbärmlich peinlich für ein Land mit dieser Vergangenheit.
  8. #8

    Blick ins StGB

    Zitat von MünchenerKommentar Beitrag anzeigen
    Zu einer terroristischen Vereinigung gehört aber, dass sie mithilfe von Gewalt politische Ziele durchsetzen will. Solange aber nichts getan wird, diese politischen Ziele zu kommunizieren, ist das schlicht kriminell, aber nicht terroristisch. Ob dann in der Schublade noch ein nicht verschicktes Bekennervideo liegt, sollte eigentlich nicht relevant sein.
    Wie fast immer erleichtert auch in ihrem Fall ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung!

    Was man nach außen kommunizierte oder eben auch nicht, ist für diese Bewertung zweitrangig. Wichtig ist als was verstand sich das Trio nach innen. Und da spielt auch das Bekennervideo eine gewichtige Rolle.

    Und by the way...vielleicht sind ja auch drei Untersuchungsausschüsse schuld, dass die Ermittler mit ihrer Arbeit offenbar nicht fertig werden. Kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Ausschüsse bei den Ermittlern nicht bemerkbar machen.
  9. #9

    Zitat von herr minister Beitrag anzeigen
    ...ist das. 290 Ermittler, ja Wahnsinn. In über 6 Monaten hat jeder im Schnitt 3 Personen verhört und ein paar Akten gelesen. Wahrscheinlich würden die lieber Auotzündeleien von vermeintlich Linksradikalen bearbeiten. Dass jetzt sogar der BGH Druck machen muss, ist unfassbar, diese "Ermittler" gehören allesamt strafversetzt zum Parkzettelaufschreiben.
    Sobald es gegen Rechts geht, versagt das ganze System, von national befreiten Zonen im Osten bis zum Blindflug bei Nazi Terror. Erbärmlich peinlich für ein Land mit dieser Vergangenheit.
    Sie haben doch sicher auch gelesen, dass sehr viele gesammelte Hinweise, Indizien, Beweise, etc. noch nicht ausgewertet sind. Man sollte hier in Ruhe zunächst mal auswerten; zeitlichen Druck aufzubauen hilft nicht, sondern schadet der Qualität der Ermittlung.








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