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Rechtsstreit um YouTube-Clip: Velinken ok, einbinden gefährlich?

dapdDas könnte zu einem Grundsatzurteil führen: Ein Anwalt bindet in seinem Blog ein ZDF-Video ein, gegen das eine Klage läuft. Ob das ZDF den Film zeigen darf, ist nicht abschießend entschieden. Das Landgericht Hamburg urteilt: Der Blogger darf den Clip nicht einbinden.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...835993,00.html
  1. #1

    Web-Dienste wie Facebook und Google wandeln beispielsweise YouTube-Links zu eingebetteten Videos um, der Verbreiter hat auf die Aktivierung dieser Vorschau keinen Einfluss
    Derjenige, der das Video hochgeladen hat, kann bei Youtube einstellen, ob es in andere Webseiten eingebunden werden kann.
  2. #2

    ....das stimmt so nicht ganz...

    Die im letzten Absatz aufgeworfenen Frage bzgl. Facebook trifft so nicht ganz zu. Wenn man einen Link dort veroeffentlicht, ist die Standardeinstellung zwar, dass der Thumbnail inkl. Infos eingebunden wird, man kann dies aber durch Anklicken einer Checkbox (ausnahmsweise mal gut sichtbar und einfach zu handhaben :) ) unterbinden. Allerdings nur, wenn man den Link veroeffentlicht, spaeter nicht mehr.
    ...Da stellt sich dann wahrscheinlich eine weitere Frage: ist man verantwortlich, wenn einem die technischen Moeglichkeiten zur Veraenderung/Verbesserung genommen werden?
  3. #3

    Haarspalterei...

    ...die nur noch mehr Frust und Rechtsunsicherheit schafft - bei Bloggern wie Usern. Ich bin Schriftsteller und wirklich kein Pirat, aber in mindestens einem Punkt haben die Piraten definitiv recht: Das Urheberrecht muss an das digitale Zeitalter angepasst werden. Beim bürgerlichen Recht gings doch auch - sogar bei Behörden kann man online Anträge stellen. Warum hat dieses Problem onch niemand aufgegriffen? Mangelndes Interesse? Zu große Lobby seitens Verlage und Majorlabels bzw. Filmstudios?
  4. #4

    Eingebettet, nur verlinkt?

    Eingebettet oder nur verlinkt: In seinem Blog schreibt Markus Kompa in einem Beitrag vom 25. Mai hierzu "Für das Gericht übrigens irrelevant war die Tatsache, dass das Video eingebettet war, was das Gericht in der mündlichen Verhandlung klarstellte. "
  5. #5

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das könnte zu einem Grundsatzurteil führen: Ein Anwalt bindet in seinem Blog ein ZDF-Video ein, gegen das eine Klage läuft. Ob das ZDF den Film zeigen darf, ist nicht abschießend entschieden. Das Landgericht Hamburg urteilt: Der Blogger darf den Clip nicht einbinden.

    YouTube-Video: Rechtstreit um Haftung - SPIEGEL ONLINE
    Man muss denke ich differenzieren um das "Einbetten" bewerten zu können.

    - Hat der ursprüngliche Urheber das Werk zum Einbetten freigegeben?
    - Behält der ursprüngliche Urheber die Kontrolle über die Veröffentlichung?

    Dies beides ist bei YouTube Videos gegeben. Derjenige der es einstellt, und YouTube selbst, haben Kontrolle über das "Einbinden". Verschwindet das Video von YouTube ist es auch auf den einbindenden Seiten nicht mehr erreichbar.

    Anders liegt der Fall bei einer Kopie. Also das Video auf dem Blogserver selber hosten so das die Kontrolle an den Betreiber des Blogs übergeht.

    Das Einbinden im Sinne der Fremdkontrolle des Inhaltes hat für mich daher den gleichen Stellenwert wie ein verweisender Link. Rein technisch betrachtet ist es auch nichts anderes. Der Browser wird nur mittels Befehl dazu veranlasst den Inhalt anders darzustellen.

    Wieso sollte also ein Link auf das Video bei YouTube direkt in Ordnung sein, das Einbinden, wobei ebenfalls direkt auf YouTube verwiesen wird, aber nicht?

    Effektiv spart es den Leser einen Mausklick und sieht hübscher aus. Das ein Mausklick laut LG Hamburg über "legal und illegal" entscheiden soll finde ich höchst amüsant.
  6. #6

    Spalterei

    Zitat von hauptsache_dagegen Beitrag anzeigen
    ...die nur noch mehr Frust und Rechtsunsicherheit schafft - bei Bloggern wie Usern. Ich bin Schriftsteller und wirklich kein Pirat, aber in mindestens einem Punkt haben die Piraten definitiv recht: Das Urheberrecht muss an das digitale Zeitalter angepasst werden. Beim bürgerlichen Recht gings doch auch - sogar bei Behörden kann man online Anträge stellen. Warum hat dieses Problem onch niemand aufgegriffen? Mangelndes Interesse? Zu große Lobby seitens Verlage und Majorlabels bzw. Filmstudios?
    Eine Sekunde bevor mein Blick auf Ihren Postingtitel fiel, hatte ich genau diesen im Sinn: "Haarspalterei."
  7. #7

    LG Hamburg und das Internetz

    Zitat von darksystem Beitrag anzeigen
    Effektiv spart es den Leser einen Mausklick und sieht hübscher aus. Das ein Mausklick laut LG Hamburg über "legal und illegal" entscheiden soll finde ich höchst amüsant.
    Nicht aufregen, LG Hamburg halt

    Strittige Internet-Rechtsfragen werden gerne zum LG Hamburg getragen, weil sich dessen Kompetenzlosigkeit und Lobbyhörigkeit in diesen Fragen rumgesprochen hat.

    Irgendwie hab ich so langsam dass Gefühl, dass die Richter des LG Hamburg mit absicht solche Urteile fällen, nur damit dann die nächste Instanz die Urteile wieder aufheben, aufweichen oder abändern kann.

    Wäre ja nicht das erste mal.

    Aber soweit ich weiß soll ja der "fliegende Gerichtsstand" abgeschafft oder zumindest eingeschränkt werden. Vieleicht nimmt das dann diesem "Gericht" denn Wind ein wenig aus Segeln.
  8. #8

    Einbinden?

    Irgendwie aber seltsam, dass das Video zwar von YOUTUBE verschwunden ist, auf der zitierenden Website aber noch da!

    Da scheint der Anwalt wohl das Video entweder gestohlen, und auf seinen eigenen Server kopiert zu haben, oder er verlinkt eben nicht auf YOUTUBE.

    Beides wäre Diebstahl. Auf YOUTUBE kann man entweder verlinken, oder mit einem von YOUTUBE gelieferten Script einbetten. Letzterer bettet nur den Player ein, lädt aber das Video nach -- ganz automatisch und praktisch. Dabei werden nebenbei auch Werbung und Rechtshinweise eingeblendet. DAS wäre also Okay gewesen. Dann wäre auch das nicht verfügbare Video nicht mehr vorhanden.
  9. #9

    Zitat von schweineigel Beitrag anzeigen
    Irgendwie aber seltsam, dass das Video zwar von YOUTUBE verschwunden ist, auf der zitierenden Website aber noch da!

    Da scheint der Anwalt wohl das Video entweder gestohlen, und auf seinen eigenen Server kopiert zu haben, oder er verlinkt eben nicht auf YOUTUBE.

    Beides wäre Diebstahl.
    Nein, das wäre eine Urheberrechtsverletzung, denn Diebstahl ist das wegnehmen einer beweglichen Sache und dabei wurde nichts weggenommen.

    Außer das Youtube Video wäre durch den Akt des kopierens von Youtube verschwunden, dann wäre es Diebstahl.








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