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Rechtssicherheit für Ärzte: Fraktionen fordern Gesetzentwurf zur Beschneidung

DPADie Bundesregierung soll in der Beschneidungsdebatte Klarheit schaffen: In einer gemeinsamen Resolution fordern die Fraktionen von Union, FDP und SPD einen Gesetzentwurf, der den Eingriff grundsätzlich erlaubt. Das Parlament soll am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

Union, FDP und SPD forden einen Gesetzentwurf zur Beschneidung - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    Kompromiss!

    Religiöse Rituale, die mit Körperverletzung zu tun haben, dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen gemacht werden.
    Dazu muss der Betroffene volljährig sein und kein Kleinkind.
    In der Verfassung steht nichts von Körperverletzung im Namen der Religionsfreiheit.
    Es könne, ähnlich wie bei der christlichen Taufe, ein rein spirituelles Ritual stattfinden, ganz ohne Körperverletzung.
    Mit 18 Jahren kann dann der Kandidat entscheiden, ob er sich beschneiden lässt.
    Ähnlich wie die Hinduisten Sati (Witwenverbrennung) abgeschafft haben, sollten Muslime und Juden auch im 21. Jahrhundert ankommen.
    Wenigstens in Deutschland!
  2. #2

    Traditionen

    Seit über 1000 Jahren ist es Tradition in einigen islamischen Ländern, daß Dieben die Hand abgehackt wird. "muslimisches Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein". Die Abhackung aus religiösen Gründen beruht auf alter Tradition. Es muß Rechtssicherheit für Handabhacken geben. Genauso wie für die Verstümmelung der Geschlechtsorgane von Jungen und Mädchen. Da darf es keine Diskriminierung der Geschlechter geben.
  3. #3

    Persönliche Freiheit

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Bundesregierung soll in der Beschneidungsdebatte Klarheit schaffen: In einer gemeinsamen Resolution fordern die Fraktionen von Union, FDP und SPD einen Gesetzentwurf, der den Eingriff grundsätzlich erlaubt. Das Parlament soll am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

    Union, FDP und SPD forden einen Gesetzentwurf zur Beschneidung - SPIEGEL ONLINE
    Ist die Aufklärung zu Ende? Werden archaische Riten über die körperliche Unversehrtheit von Kindern gestellt. Dass ein gereifter Mensch entscheiden kann, ob er an niedergeschriebene Phantasien von Menschen glaubt, die in einer Zeit lebten, in der man glaubte, weil man eben nichts wusste, dass die Erde eine Scheibe sei und die Sterne kleine Lichter seien, die jeden Abend von Engelein angezündet werden, wenn jemand als Erwachsener das glauben will, seine Sache. Aber Kinder von Geburt an zu indoktrinieren und körperlich zu stigmatisieren, damit sie diese Phantastereien verinnerlichen, das dachte ich hatten wir in Europa schon überwunden.
  4. #4

    na das geht ja schnell

    die Verabschiedung der Antikorruptionsrichtlinie der EU dauert jetzt schon seit 2006. Wie schnell es geht wenn man irgendwoher Druck bekommt.
  5. #5

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Antrag grenzt die Beschneidung aus religiösen Gründen ausdrücklich ab von "sittenwidrigen Eingriffen" wie etwa die weibliche Genitalverstümmelung.
    Und was ist, wenn Frauen aus religiösen Gründen verstümmelt werden? Ist das dann ok, oder was?

    Das einfachste wäre die gesetzliche Reglung, daß das Individuum dem Eingriff bewußt zustimmen muß, wofür ein gewisses Mindestalter erforderlich ist. Ein Junge könnte sich demnach vor seiner anstehenden Bar Mitzwa entscheiden, ob er das will, oder vielleicht sein Grundrecht auf eine andere oder auch gar keine Religion wahrnimmt.
  6. #6

    Hat die blitzschnelle Reaktion Kanzlerin nicht schon lange Tradition?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Unsicherheit gebe es auch bei den Ärzten. Diese gelte es, mit einem Gesetz auszuräumen: "Jüdisches und muslimisches Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein", hieß es in dem Antrag. - Union, FDP und SPD forden einen Gesetzentwurf zur Beschneidung - SPIEGEL ONLINE
    SPON kommt spat mit dieser Meldung, nachdem man sie schon in allen Tageszeitungen heute lessen konnte!
    Dafür wird der Strang gewiss wieder bald geschlossen sein. ;-)
    Die Mehrzahl derer, die mit dem GG ihre Probleme haben, sind Muslime – Juden werden aus psychologischen Gründen nur vorgeschoben!

    Als 1961 die Türkei aus vielerlei Gründen mit der deutschen Regierung ein Anwerbeabkommen – ähnlich wie mit Italien und Spanien – abzuschließen wünschte, hat man aus genau den Gründen, die nicht nur erst seit heute virulent geworden sind, sich dagegen gesperrt, bis die USA wegen des NATO-Bündnisses Druck gemacht haben … und jetzt haben wir den Salat!
    Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte es ab, da er die kulturell-religiöse Distanz zwischen „Gastarbeitern“ und Einheimischen und mögliche, daraus resultierende Konflikte als zu groß einschätzte; des Weiteren bestünde einstweilen auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften, da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium – anstelle des ursprünglich zuständigen Arbeitsministeriums – die Verhandlungsführung mit der Türkischen Republik. Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund.
    Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren.

    Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer, denn dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen.
    Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei - Hervorg. durch a.!
    Inzwischen hat man in vielen Dingen – vor allem bei der Politikerklasse - verinnerlicht, dass man als „US-Kolonie“ behandelt wird und kann sich – quer durch alle Parteien – nicht genug beeilen, im vorauseilenden Gehorsam in vielen elementaren Punkten das GG auszuhöhlen wie einen löchrigen „Schweizer Käse“!

    Die meisten Muslime wurden ursprünglich als Arbeitskräfte auf Zeit angeworben, viele blieben in Kenntnis dieses GG, ohne sich integrieren zu wollen, und verlangen nun, dass die aufnehmende Gesellschaft ihr demokratisches und liberales GG ändern soll, damit ihre vormittelalterlichen religiösen Rituale aus Zeiten weit vor der Aufklärung toleriert werden.
    Nicht nur um das bisschen Vorhaut geht es …!
  7. #7

    Es wäre ja mal spannend zu erfahren, wie man die Beschneidung eines achttägigen Säuglings überhaupt als "medizinisch fachgerecht" bezeichnen will, ist doch aus medizinischer Sicht in diesem Alter ohne Not unbedingt von einer Beschneidung abzusehen, alleine schon wegen der (sinnvollen, auch zum Schutz vor Urin) Verklebung der Vorhaut mit der Eichel.

    Und dann die Schmerzen. Einen achttägigen Säugling ohne Not unter Vollnarkose zu legen ist, ist ganz sicher nicht "medizinisch fachgerecht". Eine lokale Anästhesie soll angeblich dennoch äußerst schmerzhaft sein ("normale" medizinisch indizierte Zirkumzisionen werden gewöhnlich unter Vollnarkose ausgeführt). Und selbst wenn wir von all dem absehen - der Wundheilungsschmerz, den mir beschnittene Männer sehr unaufgeregt und nüchter mit "die reine Hölle" übereinstimmend beschrieben haben - was ist das dann...? Ist das dann "nötiger Schmerz"?

    Der Entwurf legt ganz bravourös die Absurdität der Debatte offen. Egal wie man es dreht und wendet - es gibt in dieser Gesellschaft einen klaren ethischen Grundkonsens, der tatsächlich tief verankert ist, und der "Du schnippelst nicht ohne Not an den Genitalien Deiner Kinder rum" auf jeden Fall einschließt. Bei Mädchen wird dieser Konsens ja auch - auch wenn es absurd ist, dies im gleichen Satz mit der Befürwortung bei Jungen zu tun - aufrecht erhalten.

    Man kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der Debatte ähnlich kopfschüttelnd zusieht wie das übrige Publikum - die juristische Sichtweise erlaubt jedenfalls grundsätzlich, die Debatte auch unter diesem Blickwinkel als nicht weniger absurd wahrzunehmen.
  8. #8

    Religionsfreiheit

    Englische Blogs, beispielsweise beim Guardian, diskutieren dieses Thema objektiver als wir Deutschen.

    Religionsfreiheit ist ein wichtiges Rechtsgut. Es bedeutet, dass die Eltern z.B. ihren jüdischen Glauben ausleben können. Es bedeutet aber auch, dass ihr Sohn sich dagegen entscheiden darf.
    Das kann er nicht, wenn er bereits im Säuglingsalter gezeichnet wird.
    Das Urteil ist gerade ein Plus für ReligionsFREIHEIT, wohl aber ein Minus für "das war schon immer so"-Denke.
  9. #9

    Beschneidung von Kindern nicht harmlos

    Man muss im Auge behalten, dass eine Beschneidung ein blutiger Eingriff ist, der im Einzelfall mit erheblichen Gesundheitsschädigungen einhergehen kann. Auch Todesfälle kommen immer wieder vor. Jede OP-Wunde birgt die Gefahr der Infektion und der Wundheilungsstörung. Insbesondere Menschen mit (unerkannten) Beleiterkrankungen (z.B. Diabetes, Immunschwächen u.ä.) sind gefährdet. Zudem hat jedes Körperteil seine biologische Funktion; andernfalls wäre es nicht entstanden. Die Funktion der Vorhaut ist insbesondere, die empfindliche und sehr sensible Haut der Eichel zu schützen. Der Verlust der Vorhaut führt zu einer Veränderung der Haut der Eichel und einem Sensibilitätsverlust. Kein Mensch sollte das Recht haben, aus religiösen Gründen einen anderen Menschen (und seien es die eigenen Kinder) an seinem Geschlechtsteil zu verletzen. Die körperliche Unversehrtheit rangiert an oberster Stelle der Verfassungswerte.
    Ich empfehle allen Abgeordneten, bevor sie darüber entscheiden, ob Kindern ihr Recht auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit genommen werden soll, sich eine blutige Beschneidung und den Schmerz des betroffenen Kindes einmal "in Natur" anzusehen.


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