Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot.
Arbeitsminister Theodor Blank lehnte es ab, da er die kulturell-religiöse Distanz zwischen „Gastarbeitern“ und Einheimischen und mögliche, daraus resultierende Konflikte als zu groß einschätzte; des Weiteren bestünde einstweilen auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften, da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium – anstelle des ursprünglich zuständigen Arbeitsministeriums – die Verhandlungsführung mit der Türkischen Republik. Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund.
Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren.
Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer, denn dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen.
Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei - Hervorg. durch a.!