Der Reservistenverband der Bundeswehr schließt Mitglieder der NPD aus. Bislang mussten 57 Rechtsextremisten die Organisation verlassen, weiteren zwölf ging die Kündigung zu.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...802824,00.html
Vereinigungen, die in ihrem demokratischen Bekenntnis ernst genommen werden wollen, können doch gar nicht mehr anders handeln! Neonazis aus dem Reservistenverband der Bundeswehr auszuschließen, ist deshalb völlig richtig.
Noch besser wäre es freilich gewesen, Altnazis damals gar nicht erst in die Bundeswehr zu übernehmen!
Ich finde den Ausschluss aus dem Reservistenverband auch gut, dennoch möchte ich eine allgemeine Anmerkung zu dem Thema anbringen: Ich stelle mir die Frage, warum die Mitgliedschaft in einer Partei, die immer noch zu den offiziell zugelassenen und nicht verbotenen Parteien in Deutschland gehört, mit solchen Repressalien verbunden sein kann.
Meine eigene politische Gesinnung ist ehr links von der Mitte. Trotzdem muss ich an dieser Stelle betonen, dass die Vertretung einer extremen Position für sich genommen noch kein Grund ist, die dahinter stehende Partei zu verbieten. Gibt ja auch keine Rufe, die Linke zu verbieten (hab zumindest keine gehört).
Was möchte ich letztendlich zum Ausdruck bringen? ich möchte einfach davor warnen, die NPD ohne entpsrechende juristische Grundlage als illegitime Partei datzustellen. Ganz einfach, weil dass letztendlich der NPD selbst in die Hände spielen würde. Der fällt es nämlich ziemlich einfach, sich als Opfer gegenüber einem aggressiven Staat darzustellen und es gab und gibt in der NPD genug rethorisch versierte Leute, die das auszuschlachten wissen.
Wenn die NPD nicht ohne weiteres verboten werden kann, sollte man die NPD als Partei ernst nehmen, ohne ihre Legitimität dauern in Frage zu stellen und auf demokratischem Parkett, dass heisst mit den Mitteln des Diskurses und auf der Basis normaler, einsichtiger Argumente bekämpfen.
Unglücklicherweise ist die Welt zu Komplex, als dasss wir nur in Schwarz/Weiss denken können.
...so lange es nicht gelingt dieser Partei Machenschaften nachzuweisen, welche sie verbieten lassen - so lange sollte ein staatlicher Verband sich an das Grundgesetz halten.
Artikel 3 Abs. 3:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Ob das verfassungsmäßige Diskriminierungsverbot nach Art. 3 nun ausgerechnet diejenigen schützen soll, welche Diskriminierung, Ausgrenzung oder Vernichtung wieder zur "Staatsräson" erheben wollen? Das sei mal dahingestellt. Jedenfalls gibt es auch einen Artikel 18 im GG, welcher gelegentlich vergessen wird:
Sie könnten jetzt einwenden, dass ebenjenes BVerfG bislang z.B. kein NPD-Verbot ausgesprochen hat. Das stimmt, und ich will das gar nicht kommentieren, sondern dazuz noch auf Artikel 20 (4) GG verweisen:Grundrechtsverwirkung
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, ds Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
(Hervorheb. v. mir)Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Vorsicht mit dem Artikel 20 IV GG, denn auf den berufen sich eben nicht nur die Demokraten, sondern besonders gerne auch die Typen von ganz links und ganz rechts, weil der Artikel deren Meinung nach Gewaltanwendung gegen das verhasste System legitimiert.
Die NPD zu verbieten ist allein Sache der Gerichte, wenn das scheitert, gilt eben nicht der Art. 20 IV "weil andere Abhilfe nicht mehr möglich ist", sondern dann hat man das als Demokrat hinzunehmen.
Denn sonst dürfte jeder Bürger, der einen privaten Rechtsstreit vor Gericht endgültig verloren hat, ja ebenfalls zur Waffe greifen.
Art. 20 IV gilt nur bei einer ernsten, ganz konkreten Gefahr für unsere Demokratie, aber dass die NPD eine Partei ist, die morgen schon die Macht ergreift und die Diktatur einführt, davor braucht sich nun wirklich niemand zu fürchten.
Die Grundrechtsverletzungen (Berufsverbote, Mitgliedschaftsverbote, Demonstrationsverbote etc.), die man sich (auch von staatlicher Seite) gegenüber der NPD und deren Mitgliedern erlaubt, die sind da für mich schon eher besorgniserregend.
Bei den Gekündigten handelt es sich um einfache Parteimitglieder, nicht um Funktionäre oder Mitglieder in Räten, Kreis- und Landtagen, deren Personalien allgemein bekannt sind.
Woher hat der Reservistenverband eigentlich die Mitgliederlisten der NPD, um die mit seiner eigenen Mitgliederliste abgleichen zu können? Glaubt denn jemand, die NPD hat ihre Mitgliedslisten freiwillig veröffentlicht?
Wo bleibt da eigentlich der empörte Aufschrei der Datenschutzbeauftragten?