Es gibt zwei saubere Möglichkeiten:
1) Mehrheitswahlrecht personenbezogen, d.h. der Abgeordnete eines Wahlkreises, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, bekommt das Mandat.
Die Stimmen der unterlegenen Parteien gehen hier verloren.
2) Listenwahlrecht, d. h. jede Partei stellt eine Liste auf und bekommt anteilmäßig soviele Sitze, wie ihr nach dem Erbebnis zustehen.
Keine Überhänge, demokratisch perfekt.
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