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Reaktion auf kino.to-Urteil: Angreifer legen Justiz-Websites lahm
Online-Attacke auf deutsche Justiz-Websites: Nach der Verurteilung des Chefprogrammierers des illegalen Filmportals kino.to überlasten Unbekannte die Internetpräsenz des Bundesjustizministeriums. Auch die zentrale Homepage der sächsischen Justiz war zeitweise nicht erreichbar.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...826969,00.html
- #1 11.04.2012 16:48 von
Wen interessiert ...
... ob irgendwelche "Hobbyhacker" diese "unwichtigen" Seiten lahm legen. Wenn keiner drüber berichten würde wäre es ungefähr so, als wenn in Hinterhupfingen ein Kirschbaum illegaler Weise gefällt worden wäre.
MFG - #2 11.04.2012 16:49 von
Verlinken mit Körperverletzung und fahrlässiger Tötung gleichgestellt
Das Strafmaß für das Verlinken von miserablen Filmen in miserabler Bildqualität ist ja auch im Vergleich zu "echten" Straftaten dermaßen hoch, dass die Angreifer wohl davon ausgehen, dass die Justiz schlicht korrupt ist.
Man erinnere sich nur an den Klinikskandal mit Arnold P., der wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung ebenfalls vier Jahre ins Gefängnis musste. - #3 11.04.2012 16:53 von
- #4 11.04.2012 17:04 von
Steuerfrei
Tja, die kino.to-Leute haben sich hübsch die Taschen vollgemacht bzw. vollmachen wollen. Und das mag gerade noch angehen, aber sie wollten das Geld garantiert nicht versteuern. Das ist dann der Augenblick, wo jeder Staat kein Pardon mehr kennt. So ist das einfach. Da nutzen auch alberne Netz-Attacken nichts.
- #5 11.04.2012 17:07 von
- #6 11.04.2012 17:14 von
Weitere Schande für die Politik!
Die können eben gar nichts! Nicht einmal den eigenen Stall schützen, geschweige denn den Bürger!
Das Pack mus weg. Nicht nur die aus der ersten Reihe, auch in Reihen dahinter. Die sind alle schuld.
Deren Niveau reicht so gerade mal einen Falschparker bei schönem Wetter im Sonnenschein aufzuschreiben und dann als Staatsverbrecher abzocken.
Wahltag ist Zahltag. Abwählen! In NRW + S-H. Und dann in berlin. - #7 11.04.2012 17:40 von
- #8 11.04.2012 17:51 von
Dann machen Sie es besser...
Mit LOIC (Wikipedia kann helfen) ist ein hocheffektiver DDoS möglich, gegen den man sich praktisch nicht komplett schützen kann. Aber es gibt ja immer mal ein "Anonymous-Kid", welches das erforderliche Handwerk noch nicht beherrscht, ein erfolgreicher DDoS wir immerhin mit drei Jahren Freiheitsentzug gewürdigt...
- #9 11.04.2012 18:04 von
'Armer Kerl' ? Ha ha
Ich bin auch der Meinung, dass der Herr vollkommen zu recht verurteilt wurde, daher habe ich auch kein Verständnis für den Hackerangriff 'aus Rache' auf die Justizwebseite. Filme werden produziert und verursachen nun mal Kosten - und die müssen bezahlt werden. Wo kämen wir hin, wenn jeder alles als kostenloses Allgemeingut ansieht und keinen Wert mehr auf Eigentum legt.
Ich denke, dass diese freizügige Einstellung bei einigen Hacker-Fuzzies spätestens dann nicht mehr gilt, wenn man mit deren eigenem Besitz/Eigentum so verfahren würde.
Der Bengel, der jetzt verurteilt wurde, sollte froh sein, dass er nicht in den USA verurteilt wurde, dort wandern Leute wegen ganz anderer Sachen noch viel länger hinter Gitter.
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