Aber wer eine Kinder- und Altenpflegerin zur Finanzministerin macht, der muß mit allem rechnen.
dapdDie Razzia bei Dirk Jens Nonnenmacher könnte für den Manager finanzielle Folgen haben. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Heinold fordert HSH-Aufsichtsratschef Kopper auf, die Millionenabfindung für den Ex-Bankchef erneut zu prüfen. Dafür bleiben gerade mal noch zwei Wochen Zeit.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-870350.html
Aber wer eine Kinder- und Altenpflegerin zur Finanzministerin macht, der muß mit allem rechnen.
die werden dch auch noch tatenlos vorbei gehen...
Wird dem Nonnenmacher auch nur das geringste passieren, die zwei Wochen wird da noch gemauschelt und geschreddert! Ich glaube nicht das der so blöde ist, lug und trug allein durchzuziehen, da hängt noch wie bei unserem LuXusSchnäpchenJäger Wulf ein ganzer Rattenschwanz dran! Da traut sich kein Staatsanwalt mehr ran, zwei Wochen
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Dann kann er seine fetten Boni genießen und alles ist vergessen, wie bei Wulf!
Geändert von ( um Uhr)
Gruß unixV
Der größte Verbrecher ist m.E. doch Kopper, der seinem Günstling eine Vereinbarung vorlegte, die ihm Zucker in den Arsch blies. Warum der noch als Aussichtsratsvorsitzende tragbar ist, ist die eigentliche Frage.
ja das ist schon bedenklich aber die grünen wurden leider demokratisch gewählt und besseres personal bekommen die nicht
eigentlich kein wunder die partei ist spaßfeindlich, männerfeindlich, fortschrittsfeindlich und wirtschaftsfeindlich
dagegen sind die linken richtig pragmatisch
Es kann nicht sein, dass Herrenbanker einen Abfindungsvertrag schließen, der einen möglichen Regress wegen Wirtschaftskriminalität von einer Frist abhängig macht, bis zu der eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist. Das Spielchen Berufung, Revision und Beschwerde macht es gerade bei "hochkarätigen" Wirtschaftskriminellen und und ihrem komplexen Straftatengeflecht nahezu unmöglich ein rechtskräftiges Urteil bis zur Verjährung zu erwirken. Allenfalls das Datum der Verjährung hätte hier Vertragsbestandteil werden dürfen. Vielleicht kann der Vertrag ja in diese Richtung umgedeutet werden. Darüber, ob Herr Nonnenmacher ein Krimineller ist, werden vielleicht die Gerichte urteilen. Wenn dem so sein sollte, gibt es auch einen Engelmacher.
Wie soll man das denn verhindern können, in zwei Wochen, wenn der Vertrag einen strafrechtlich Verurteilung erfordert. Arbeiten unsere weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften jetzt so schnell? Anderenfalls hat Nonnenmacher doch genug Anwälte, um sich sein dreckiges Geld einzuklagen.