SPIEGEL ONLINEWer für einen Premium-Zugang zu einem der bei Kino.to verlinkten Filehoster gezahlt hat, könnte rechtlichen Ärger bekommen: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft, ob sich die Nutzer strafbar gemacht haben.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...814924,00.html
Bei solchen Bagatellen ist diese Staatsanwaltschaft schnell, bei wichtigen Dingen wie Wulff, Korruption und Vetternwirtschaft und Vernetzung von Unternehmern mit Politikern sieht sie bewusst weg. Deutschland ist zu einer drittklassigen Banaenrepublik mutiert - schlimmer als jedes Latainamerikanisches Land.
Auch wenn der Nutzer Geld an kino.to gezahlt hat, muss die Polizei erstmal beweisen, dass auch ein Film gestreamt wurde. Das geht nur über Beschlagnahme der Hardware des Nutzers.
Betroffene können dagegen jetzt schon mal Vorkehrungen treffen.
Daraus folgt: alles dient nur der Abschreckung, denn eine erfolgreiche Strafverfolgung muss scheitern.
Seit wann gab es denn Premium-Kino.to-Nutzer???
Die Streams erfolgten ja über diverse OneClick-Hoster, deren Sinn und Zweck ja nicht ausschließlich der Verletzung von Urheberrechten darstellt bzw. eine deratige Nutzung nie nachgewiesen werden kann (mangels Vorratsdatenspeicherung).
Ich weiß nicht, was diese Horrormeldung (die in allen Medien verbreitet wird) soll, aber das ist reinster Schmarrn^^
So oder so ähnlich dürfte man die Aussage des Staatsanwaltes verstehen, wenn es nun heißt, dass man prüfen würde ob man gegen Nutzer vorgeht die ein nach außen hin legales Angebot wahrgenommen haben.
Anscheinend will man aber gar nicht mehr diesen hochdiskutablen Weg über die Urheberrechtsverletzung per Zwischenspeicher gehen. Sondern man konstruiert nun eine Mittäterschaft und folgert aus dem Bezahlen, ein Unterstützen von Urheberrechtsverletzungen.
Das Freut auch die Verwerterindustrie, denn immerhin wäre der Streitwert im ersten Fall (Urheberrechtsverletzung per Zwischenspeicher) allein auf die nachweisbare! Menge an konsumierten Material beschränkt also verhältnissmäßig gering.
Im zweiten Fall (Unterstützen von Urheberrechtsverletzungen) kann man sich auf das bewährte pi-mal-Daumen Verfahren, ála Menge ALLER Zugriffe auf die Seite mal Durchschnittlicher Preis für eine special extended sonder DVD (100€), verlassen und so den Streitwert schön nach oben treiben. (sarkasmus ende)
Wie war das nochmal mit der Kriminalisierung von Schulhöfen?
wenn Ihnen gar nichts mehr einfällt - und die Grundlage eines Amtsgerichtes Leipzig (hui) zu "Streaming ist pöse, pöse, pöse" ist ja nun nicht gerade eine höchstrichterliche Entscheidung -, versuchen Sie's mal mit "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung". Das zieht eigentlich immer und macht ordentlich was her. So wird man Oberstaatsanwalt.
Ansonsten müssten Sie nachweisen, welchen Film wer wann geschaut hat - und wer die Rechte daran in Deutschland hält. Mühsam, alles Kleinvieh. Viel Mist.
Was gesehen wurde wäre in dem Fall der Beihilfe egal. Es kommt lediglich darauf an, ob dem Nutzer klar war, dass der Filehoster primär zu dem Zweck bestanden hat, das Urheberrecht zu verletzen. Bei den kino.to angeschlossenen Filehostern dürfe die Sachlage klar sein.
Aufgrund des Abschreckungseffektes wird es daher wohl einige Treffen.
Ziel dürfte nämlich sein, der Kommerzialisierung der Szene entgegen zu treten. Beiben die Hostern aus Angst vor Strafverfoglung nämlich die Abonnenten fern, können sie die Streams nämlich schlicht nicht mehr anbieten, da sich die Dinger sich nicht allein durch Werbung finanziernen lassen.