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Raubkopien: Staatsanwaltschaft prüft Klagen gegen Kino.to-Nutzer
SPIEGEL ONLINEWer für einen Premium-Zugang zu einem der bei Kino.to verlinkten Filehoster gezahlt hat, könnte rechtlichen Ärger bekommen: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft, ob sich die Nutzer strafbar gemacht haben.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...814924,00.html
- #50 14.02.2012 10:31 von
...
Ohne jetzt zu stark ins Off-Topic gehen zu wollen. Zwei bis drei Wochen sind aber sehr generös, Skyrim ist vor 2 Monaten rausgekommen. Ich gebe auch nicht mehr als 30 € aus, dass sind dann aber so Sachen wie die Orange Box und klar Schnäppchen gibt es immer aber eben erst lange nach Release.
Und ich spreche hier von den Preisen seit etwa 6 Jahren, dass es vor 20 Jahren teure Spiele gab, lag aber auch teilweise daran, dass diese teuer Importiert oder nur unter dem Ladentisch zu haben waren. Ich kann mich aber auch an Donkey Kong Country erinnern für den Super Nintendo, da hat kein Spiel 120 € gekostet.
Nun wir sind anscheinend beide blöde Spiesser, mit dem Unterschied das ich hier, weder Strafrechtlich noch Moralisch, keinen Diebstahl erkennen kann. Wo entsteht denn bitte der Schaden? Bei Serien die sowieso im Fernsehen laufen? Für etwas wofür man nie Geld (in dem Umfang) ausgeben würde?
Ich finanziere mit meinem Konsumverhalten, über die ganzen erwähnten Aufschläge (CD,Computer, etc....), die Industrie mehr als ich vermeintlich illegale Inhalte auf Youtube konsumieren kann. Wo ist denn hier ihr Rechtsverständnis? Finden sie es in Ordnung, dass Benutzer zwar für putative Rechteverletzungen im Vorraus bezahlen müssen aber wenn sie es dann doch machen (jetzt nur auf Stream/Youtube bezogen), von der Staatsanwaltschaft angemault werden?
Jetzt mal vollkommen losgelöst von der Frage, ob für den Nutzer eine Rechteverletzung erkennbar ist, ob das Urheberrecht zeitgemäß ist und ob Streaming überhaupt Strafbar sein kann:
Ich lebe nunmal nicht in einer Law-and-Order Welt in der es harte Gesetze und harte Strafen gibt. In meiner Welt wird ein Verhalten aller Bürger im gewissen Rahmen toleriert. Da werden eben nicht Privatermittler in die Kinderzimmer geschickt und mit einem Schlag das Verhalten von millionen Menschen kriminalisiert.
Und wenn ich mir die Umfragen in der Bevölkerung zu den Urheberrechtsverletzungen von Karl-Theodor zu Guttenberg anschaue, dann meine ich, dass die Mehrheit der Bevölkerung ebenfalls dieser Meinung ist. - #51 14.02.2012 10:52 von
Schokolade
Wenn jemandem etwas geklaut wird, dann fehlt diese Sache anschließend demjenigen. Wenn etwas illegal kopiert wird, fehlt dem "bestohlenen" anschließend nichts.
Der passende Vergleich wäre also, dass ich mir in einem Schokoladengeschäft die Romasse kaufe und den Schokoriegel nachbilde, statt ihn zu kaufen. Macht natürlich keiner weils viel zu aufwändig ist, gäbe es aber zum Beispiel 3D-Drucker für Schokoriegel und die entsprechenden digitalen Printmuster wäre der Fall durchaus übertragbar...
Frage warum man ihn sich trotzdem anschaut: dafür kann es viele Gründe geben. Vielleicht möchte man ja entscheiden, ob man ihn sich kaufen sollte. Undenkbar, werden Sie jetzt sagen, Katzen kauft man ja schließlich auch nur in Säcken! - #52 14.02.2012 12:27 von
Und nervige Online-Kopierschutzmechanismen, zweifelhafter Spielspaß(gerade zu Shogun 2 gibts da sehr unterschieldiche Bewertungen im Netz, nach durchlesen würde ich es mir wohl nicht kaufen.) Nach den Beschreibungen macht es für mich einen durchaus billigeren(nicht preiswerteren!) Eindruck als Monkey Island 2, womit meine obrige Aussage also nicht wiederlegt wurde. Ist aber wohl Geschmacksssache.
- #53 14.02.2012 16:41 von
- #54 14.02.2012 16:56 von
(Kauf?-)Preis
Sofern man über eine Internetverbindung verfügt, sich einen Account anlegt und nichts dagegen hat, dass der Betreiber von Steam einem jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Spielen untersagen kann.
Also für ein Spiel, das man nicht kaufen sondern nur für unbestimmte Zeit mieten kann, sind 39,90 Euro schon ein strammer Preis, finde ich.
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