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Raubkopien im Netz: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator
Ein weiterer Mitarbeiter der Film-Downloadplattform kino.to muss ins Gefängnis: Der Haupt-Administrator der Website, die Links zu Raubkopien vorhielt, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Es ist das zweite kino.to-Urteil innerhalb einer Woche, weitere*werden wohl*folgen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...802258,00.html
- #1 07.12.2011 13:46 von
Nur mal ein vergleich
Ein Vergewaltiger wurde zu 3 jahren verurteilt.
Einer der Steuern hinterzogen hatte zu 5 Jahren.
Videos downloaden 3 Jahre.
Das zeigt doch mal ganz klar wo die prioritaeten gesetzt sind.
Jemanden zu vergewaltigen und halbtot zu schlagen ist das gleiche wie die Video industrie die eh schon MRD Umsaetze hat zu betruegen.
Beschaemend das ein menschenleben weniger wert ist als ein paar videos. - #2 07.12.2011 14:08 von
- #3 07.12.2011 14:11 von
- #4 07.12.2011 14:14 von
.....
Wieso beschämend? Immerhin betrügen sie damit diejenigen, die unserem Gesetzesgebern Milliarden an Euro für Steuern einbringen. Niemand von uns darf ernsthaft glauben, dass Menschenleben mehr wert sind, als harte Euros für unsere Obermufties. Gleicheit, Gerechtigkeit und Fairness gibt es in diesem Land doch eh nur auf dem Papier. Haste was, biste was....
- #5 07.12.2011 19:50 von
...
Klar, dass die Verantwortlichen Kino.to aus monetären Gründen betrieben haben ... kostenlos betreibt so einen (Zeit)aufwand niemand. Und auch klar, dass die Betreiber jetzt verurteilt werden und dies "zur Abschreckung" auch mit recht hohen Strafen.
Aber ... Ich frage mich bei diesem Thema nur folgendes: Wenn ein illegaler Anbieter, in einem Umfeld voll Viren und Abofallen, mit Filmen in schlechter Videoqualität, Millionengewinne machen kann ... warum nutzen die Rechtebesitzer dieses Geschäftsmodell nicht selbst?
Die Gemeinde ist doch längst weitergezogen und streamt heute eben von einer anderen Plattform. Der Bedarf an gut ausgestatteten Streaming-Plattformen ist da. Das komplette kino.to Angebot, in einem "sauberen" Umfeld, in HD zu einer bezahlbaren Monatsflat ... ich bin mir sicher, da sind nicht nur Millionengewinne möglich. - #6 07.12.2011 19:56 von
- #7 07.12.2011 20:31 von
- #8 07.12.2011 20:42 von
Strafmaß
Kann passieren. Es kann auch eine höhere oder niedrigere Strafe bei rauskommen. Hängt von den Umständen der Tat ab, ob diese gestanden wurde usw. usf.
Dann muss er schon sehr viele Steuern hinterzogen haben, also zig Millionen, oder Wiederholungstäter sein!
Meinen Sie hier jetzt die drei Jahre, die die Piraterie-Akte bei der Staatsanwaltschaft in irgendeinem Stapel mit hunderten anderen Akten verschimmelt, ehe sich endlich mal einer aufrafft, die wegzuarbeiten, indem er "Das-Verfahren-wurde-wegen-Geringfügigkeit-eingestellt"-Bescheide verschickt? Oder glauben Sie wirklich den "noch-4-Mal-singen"-Spots nach dem Prinzip "hart aber gerecht" der Filmindustrie??? Nein, nein, angesichts 5 Jahren Höchststrafe für kommerzielle Copyright-Verletzungen gehen 3 Jahre für die kino.to-Betreiber schon in Ordnung.
Wie würden Sie es denn machen? Jeden, der fahrlässig im Straßenverkehr eine andere Person tötet, auf mindestens 11 Jahre verknacken, weil 10 Jahre die übliche Höchststrafe für "Geldtaten" wie Schwerer Betrug oder Serien-Einbrüche ist, und ein Menschenleben nunmal schwerer wiegt? Ja, es sind aktuell zwei Skalen im Strafgesetzbuch, eine für Vermögensdelikte und eine andere für Gewaltdelikte, und die kannn man nicht vergleichen.
Jag
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