Raubkopie-Seite: Anklage gegen mutmaßlichen Technikchef von kino.to erhoben

Im Verfahren gegen die Betreiber der Streaming-Seite kino.to wurde nach SPIEGEL-Informationen Anklage gegen einen weiteren Verdächtigen erhoben. Der Mann aus Zwickau soll für die technische Betreuung des Raubkopie-Netzwerks verantwortlich gewesen sein.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...800191,00.html
  1. #1

    "Raubkopie"

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Im Verfahren gegen die Betreiber der Streaming-Seite kino.to wurde nach SPIEGEL-Informationen Anklage gegen einen weiteren Verdächtigen erhoben. Der Mann aus Zwickau soll für die technische Betreuung des Raubkopie-Netzwerks verantwortlich gewesen sein.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...800191,00.html
    Der Begriff "Raubkopie" ist polemisch und falsch. Raub ist nach § 249 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.

    Eine Kopie ist dagegen einfach das Abbild einer immateriellen Sache. Keine Wegnahme, keine Gewalt, keine Drohung, keine Gefahr für Leib und Leben.

    Das ganze Internet funktioniert nur dadurch, dass Kopien von immateriellen Sachen erstellt und versandt werden. Ob urheberrechtlich lizensiert oder nicht, ist eine andere Sache.

    Statt "Raubkopie" schreibe man besser "unlizensierte Kopie".
  2. #2

    *

    Zitat von suchenwi Beitrag anzeigen
    Der Begriff "Raubkopie" ist polemisch und falsch. Raub ist nach § 249 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und......
    Himmel, dann klingt es ja garnicht mehr so verbrecherisch wie "Raub"Kopie. Evtl. verliert der Vorgang dann an Schrecken..... Also in der öffentlichen Wahrnehmung.
  3. #3

    Kino.to Raubkopie

    Zitat von suchenwi Beitrag anzeigen
    Der Begriff "Raubkopie" ist polemisch und falsch. Raub ist nach § 249 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib .....
    Das trifft den Nagel auf den Kopf.Aber wer braucht eine Schlagzeile mit "unlizensierte Kopie".Das macht sich nicht gut im Verkauf,beim Staatsanwalt und in den Nachrichte. Worte wie Raub, Piraterie usw. sind doch viel besser zu verkaufen.Genau die Leute die Heute gegen Kino.to vorgehen, werden Morgen das Internet nach chinesischer Machart befuerworten.Bevormundung und Kontrolle.Den gleichen Aufwand gegen Pornographie,wuerde nach meiner Meinung mehr Sinn machen.RED TUBE & Co.tummeln sich weiter im Internet ohne das sich ein Dresdner Staatsanwalt darueber aufregt. derdominikaner
  4. #4

    Trotzdem

    ist und bleibt es nicht erlaubt.
    Ich finde es moralisch ziemlich bedenklich, wenn ich mit Freunden ins Kino geh und dann kommt "in den Film brauchen wir nicht, den hab ich mir schon im Internet angeschaut" oder "den hab ich schon auf Festplatte".
  5. #5

    kuschelkuschel

    Zitat von Rudy_Mentaire Beitrag anzeigen
    ist und bleibt es nicht erlaubt.
    Ich finde es moralisch ziemlich bedenklich, wenn ich mit Freunden ins Kino geh und dann kommt "in den Film brauchen wir nicht, den hab ich mir schon im Internet angeschaut" oder "den hab ich schon auf Festplatte".
    Ja ist wirklich so. Für meinen Teil, ich gehe schon seit Jahren nicht mehr ins Kino und den neuesten Film muß ich auch nicht unbedingt sehen (die flachsten Filme gibt es jetzt in 3D). Ich kann darauf warten, bis die Filme ins Fernsehen kommen, denn es sind doch nur Filme, was sollte ich also verpassen, ob ich den Film 2 Jahre früher oder später sehe. Und, anders als im Kino, werde ich nicht gestört und kann schön mit meiner Frau dabei kuscheln.
    Wobei die meisten Raubkopiesammler sind ja nur Sammler, die meisten, die ich kenne und viele Raubkopien haben, haben auch viele Originalfilme zu Hause.
  6. #6

    .

    Zitat von grana Beitrag anzeigen
    Ja ist wirklich so. Für meinen Teil, ich gehe schon seit Jahren nicht mehr ins Kino und den neuesten Film muß ich auch nicht unbedingt sehen (die flachsten Filme gibt es jetzt in 3D). Ich kann darauf warten, bis die Filme ins Fernsehen kommen, denn es sind doch nur Filme, was sollte ich also verpassen, ob ich den Film 2 Jahre früher oder später sehe. Und, anders als im Kino, werde ich nicht gestört und kann schön mit meiner Frau dabei kuscheln.
    Wobei die meisten Raubkopiesammler sind ja nur Sammler, die meisten, die ich kenne und viele Raubkopien haben, haben auch viele Originalfilme zu Hause.
    Dagegen ist ja nix einzuwenden. Was heute im Kino geboten wird, ist zum größten Teil das Eintrittsgeld nicht wert.

    Allerdings haben die Betreiber von Kino.to mit dieser Plattform Geld verdient, welches den Rechteinhabern der Filme zusteht. Und dafür werden sie jetzt richtigerweise bestraft.

    Allerdings ist die Behauptung über den entstandenen Schaden, der entstanden sei, um Größenordungen zu hoch: längst nicht jeder heruntergeladene Film hat einen Kinobesuch oder den Kauf der DVD verhindert - sondern eher zu hohe Preise und Gängelung durch Kopierschutz.
  7. #7

    Der Bauer Lindemann

    Zitat von Bauer_Lindemann Beitrag anzeigen
    Dagegen ist ja nix einzuwenden. Was heute im Kino geboten wird, ist zum größten Teil das Eintrittsgeld nicht wert.

    Allerdings haben die Betreiber von Kino.to ......
    Schön das Sie endlich wieder von der Pyramide lós sind ;-), kann ihrem Beitrag nur unterschreiben.
  8. #8

    Raubkopie passt schon

    Zitat von suchenwi Beitrag anzeigen
    Der Begriff "Raubkopie" ist polemisch und falsch. Raub ist nach § 249 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.
    Ich wette, dass auch heute wieder in irgendeinem Käseblatt zu lesen ist, dass die Einbrecher Schmuck und Laptop "geraubt" hätten obwohl es natürlich nur Diebstahl war.
    Laien- bzw Umgangs- und Fachsprache haben nicht viel miteinander zu tun. Abgesehen davon kannte das StGB bis in die 70 Jahre dvJ auch den "Mundraub" als gewaltfreien Diebstahl mit niedgrigerem Unrechtsgehalt.
    Außerhalb des StGB wird "Raub" praktisch nie im technisch-juristischen Sinn verwendet.
    (Man denke an die "geraubte Unschiuld", "Raubbau", "Raubtier", "Raubkunst" oder gar "Samenraub.")

    Der Begriff "Raubdruck" zb ist deutlich älter als das StGB und das Urheberrecht.
    "Raubkopie" ist normale Sprachentwicklung und daher weder polemisch noch falsch.

    Falsch um nicht zu sagen diumm war es allerding von den Musikverlagen völlig legale Privatkopien als Raubkopien zu bezeichnen.

    A.
  9. #9

    .

    Wenn man meint, man müsse alle Filme haben und sei nicht bereit so viel dafür zu bezahlen wie sie verlangen, kann man doch wenigstens den Weg des Kompromisses gehen und die aus der Videothek ausleihen und dann kopieren. So bekommen die ihr Geld (wenn auch nicht viel aber immerhin), die Videotheken bleiben bestehen, niemand muss illegales im Netz anbieten etc. pp. Und öfter als ein mal schaut man sowas doch eh nicht...

    Von mir aus sollen sie mit voller Härte gegen die Anbieter und Nutzer vorgehen. Weiß doch jeder worauf er sich einläßt. Wenn es einem nicht passt, muss man es ja nicht gucken. Genau wie jeder weiß worauf er sich einläßt, wenn er zu schnell fährt.