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RAF und das Buback-Attentat: Ein Mord, den niemand gesehen hat

DPAEs gab 90 Verhandlungstage in 20 Monaten, 151 Zeugen und acht Sachverständige. Bei der Aufklärung des RAF-Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist das Oberlandesgericht Stuttgart trotzdem gescheitert. Ärgerlich, aber nicht überraschend.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...839590,00.html
  1. #1

    optional

    "Die einstigen Terroristen, aber auch Politiker und Polizisten würden nach bestem Wissen und Gewissen berichten, was sie im härtesten innenpolitischen Konflikt der Bundesrepublik getan haben, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen. Doch einer solchen 'Wahrheitskommission' stünde das Legalitätsprinzip entgegen." schreibt SPON. Gesetzt, es gäbe noch viel aufzuklären in diesem Fall, und gesetzt, Herr Buback hätte Recht mit seiner Vermutung des Involviertseins hoher und höchster Kreise in Politik und Polizei - dann würde auch eine angebotene Amnestie keine Aufklärung bringen, weil die Erschütterung unseres "Rechts"-Systems zu groß wäre...
  2. #2

    recht muss recht bleiben!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es gab 90 Verhandlungstage in 20 Monaten, 151 Zeugen und acht Sachverständige. Bei der Aufklärung des RAF-Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist das Oberlandesgericht Stuttgart trotzdem gescheitert. Ärgerlich, aber nicht überraschend.

    Verena-Becker-Prozess: Die Taten der RAF werden ein Rätsel bleiben - SPIEGEL ONLINE
    wenn die tat überhaupt aufklärbar ist, dann wird das die zeit erledigen. irgendwann kommt alles ans licht und wenns in 100 jahren ist. deshalb besteht kein öffentliches intresse mehr dadran, noch 100 jahre über einen mord an einem ehemaligen ns-juristen zu verhandeln, für den schon leute in haft saßen und die man dann entschädigen müßte, wenn sie fälschlich verurteilt wurden. schon das ominöse gesetz wonach man auch dann für "gemeinschaftlichen mord" verurteilt werden kann, wenn gar keine tatbeteiligung nachgewiesen wird, grenzt an verfassungsfeindlichkeit. dieses strauß-gesetz würde es heute nie wieder geben. taten werden von tätern begangen und die tat muss konkreten tätern nachgewiesen werden. solange keine tatbeteiligung zweifelsfrei nachgewiesen ist, gilt der grundsatz "im zweifel für die angeklagten". es ist schon kurios, wenn hier die raf-morde als besonders böse hingestellt werden und man dafür extra gesetze braucht - aber jeder kindermörder kommt frei, wenn ihm die tat nicht nachgewiesen wird. der mord an buback war eine feige mordtat, aber auch NUR das und nicht mehr. mord ist mord ist mord und für mord gibts gesetze. sonderprozesse a la buback haben nix mit rechtsstaatlichkeit zum tun. wenn es sonderprozesse und sonderbehandlungen und sonderrechte für bestimmte gruppen gibt, dann muss man peinlicher weise sagen, dass die raf damit auch noch bestätigt wird, denn genau das hat sie ja dem staat angelastet.
  3. #3

    ja, das ist starker toback

    Zitat von Izmi Beitrag anzeigen
    "Die einstigen Terroristen, aber auch Politiker und Polizisten würden nach bestem Wissen und Gewissen berichten, was sie im härtesten innenpolitischen Konflikt der Bundesrepublik getan haben, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen.
    in diesem satz steht eindeutig, dass politiker und polizisten nicht rechtmäßig, also auf basis des für alle gleich geltenden rechts gehandelt haben.
  4. #4

    Tedenzielle Berichterstattung...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Für die gefühlte Wahrheit, dass die kleine Berlinerin die 15 Schüsse aus dem Heckler-und-Koch-Gewehr abgegeben hat, führte er 27 Zeugen an, die eine zierliche Person auf dem Soziussitz gesehen haben wollen. Leider hat niemand von ihnen Verena Becker erkannt.

    Verena-Becker-Prozess: Die Taten der RAF werden ein Rätsel bleiben - SPIEGEL ONLINE
    ...tut niemanden gut, auch nicht SPON. Was soll das Wort "leider"? Mir ist lieber, das ein möglicher Täter frei rumläuft, als das ein unschuldiger Täter im Knast sitzt.

    Es mag ja jeder glauben, dass die Becker die Mörderin war, nur wenn wir als Staat es nicht beweisen können, dann kann sie dafür nicht verurteilt werden. Zum Glück ist es so in Deutschland. Ich sympathiere in keiner Weise mit den Terroristen, aber Unrecht wird nicht besser, wenn ein neues Unrecht begangen wird.
  5. #5

    Die damaligen Terroristen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es gab 90 Verhandlungstage in 20 Monaten, 151 Zeugen und acht Sachverständige. Bei der Aufklärung des RAF-Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist das Oberlandesgericht Stuttgart trotzdem gescheitert. Ärgerlich, aber nicht überraschend.

    Verena-Becker-Prozess: Die Taten der RAF werden ein Rätsel bleiben - SPIEGEL ONLINE
    kamen der Bundesregierung sowie dem Verfassungsschutz und einiger andere Persöhlichkeite hierzulande sehr gelegen.Zum einen dem normalen Bundesbürger mal so richtig Angst zu machen und die damaligen Wutbürger von ihren Demos gegen den Staat und dessen alten Mief abzuhalten.Davor hatten die Politiker so richtige Angst, daß die Demonstationen noch weiter um sich greifen könnten.Und deshalb haben die Staatlichen Behörden bei vielen Terroristischen Aktivitäten einfach weggesehen.Und dabei auch Kollerteralschäden in kauf genommen.Baader,Meinhof und Konsorten hätte man auch schon früher Habhaft werden können.Erst als alles aus dem Ruder gelaufen ist hat unsere Politik reagiert, aber wie üblich zu spät während andere emsig damit beschäftigt waren ihren Part so schnell wie möglich zu Vertuschen und ganz tief einzugraben.Leider hat sich bis heute nichts daran geändert, siehe die letzten Ereignisse der Braunen Zellen und die Morde.Und wie immer hat keiner etwas davon gewusst.
    Armes Deutschland!
    schönen Tag noch,
  6. #6

    Was kann man aus diesem Wahnsinn

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es gab 90 Verhandlungstage in 20 Monaten, 151 Zeugen und acht Sachverständige. Bei der Aufklärung des RAF-Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist das Oberlandesgericht Stuttgart trotzdem gescheitert. Ärgerlich, aber nicht überraschend.

    Verena-Becker-Prozess: Die Taten der RAF werden ein Rätsel bleiben - SPIEGEL ONLINE
    lernen oder was sollte ein Mensch darin erkennen?

    Ein Mord (also eine Tötung durch einen Menschen mit Verstand nun eines anderen Menschen, also eines gleichen Lebewesens) ist eine absolute Todsünde und verjährt auch menschlich gefühlt niemals. Das die Ermordung Bubacks alleine seine Kinder ihr Leben lang so verfolgt, dass sie eigentlich gar nicht menschlich normal leben können, zeigt doch den ganzen hausgemachten Schwachsinn, dass Menschen die MORDEN nie wirklich wahr konsequent denken und schon mal gar nicht fühlen, was sie dabei eigentlich der Menschheit antun.

    Menschen müssen immer für ihre Rechte sich einsetzen, aber niemals dürfen sie dafür morden. Es gibt kein einziges Recht was durch Mord gerechtfertigt sein kann, weil wir Menschen mit Verstand (also einer Reflexion unseres SELBSTS ausgestattet sind) dies gilt allerdings auch für alle Morde die da sich als Todesstrafen definieren oder als Krieg!!

    Michael Buback hat im Grunde das Vertrauen in die deutsche Demokratie verloren, die da angeblich weiß, was die Buchstaben des Menschrechtes auch bedeuten und das war nicht das Ergebnis der RAF, sondern das Ergebnis der merkwürdigen Ermittlungen, die da schon einen menschlich logischen Verstand Zweifel erschließen lassen (was spiegel-online Verschwörungstheroe nennt) ob denn der Verfassungsschutz da nicht seine Hände im Spiel hatte?!

    Hätten die ihre Finger nicht im Spiel gehabt, wäre der Mord an Herrn Buback längst aufgeklärt.

    Also wer das verfolgte wird das genauso auch wissen.

    MFG
  7. #7

    Buback und Tragik

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es gab 90 Verhandlungstage in 20 Monaten, 151 Zeugen und acht Sachverständige. Bei der Aufklärung des RAF-Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist das Oberlandesgericht Stuttgart trotzdem gescheitert. Ärgerlich, aber nicht überraschend.

    Verena-Becker-Prozess: Die Taten der RAF werden ein Rätsel bleiben - SPIEGEL ONLINE
    Daß Michael Buback die tragische Figur ist, kann kaum nachvollzogen werden. Es ist hingegen hauptsächlich seinem "Engagements" zu verdanken, daß auf Staatskosten ein Prozess durchgeführt wurde, der nichts gebracht hat. Da alle in Rede stehenden Personen bereits wegen mehrfacher oder einfacher Morde verurteilt wurden, und die Strafen bis auf wenige Ausnahmen auch schon abgesessen wurden, hätte auch die Aufklärung dieses Mordes keinen größeren Rechtsfrieden geschaffen. Nur der persönliche Seelenfrieden des Herrn Buback hätte eventuell bei der Aufdeckung dieser Tat hergestellt werden; dafür die Allgemeinheit in Regress zu nehmen, ist mehr als abenteuerlich. Die RAF ist Geschichte; so sollten wir den Historikern überlassen, weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Die Gerichte sollten sich lieber der Gegenwart zuwenden.
  8. #8

    Kann man noch peinlicher argumentieren?

    Selten so einen schlechten Artikel gelesen! Und zwar in Hinblick auf die Argumente!
    "fragwürdige Urteil gegen den Ex-RAF-Mann Knut Folkerts erneut zu rechtfertigen, den das Oberlandesgericht Stuttgart als einen der drei Täter des Mordes an Buback und seinen Begleitern 1980 zu lebenslang verurteilt hatte. Folkerts hat hingegen 2007 dem SPIEGEL erklärt, er sei an diesem Tag in Köln gewesen. "

    Welch eine Anmaßung. Ein Urteil in Frage zu stellen und als Argument ein Spiegel Interview abzuführen - also peinlicher geht es wirklich nicht mehr! Je nach Sichtweise gibt es ev. tatsächlich Kritik am Urteil, aber diese Argumentation ist ja geradezu lächerlich!
    Aber dieser sinnfreie Artikel geht noch weiter. Erst schlägt man einen "Deal" vor um dann zu erkennen, dass dieser im einem Rechtsstaat nicht möglich ist. Welch eine sinnfreie Idee. Ich hätte auch so eine Vorschlag: "Alle Ex-RAF-Mitglieder foltern", da bekommt man dann die Informationen... auch ja geht ja nicht, Folter ist verboten...

    Auch der Vorwurf der "skandalöser Geheimniskrämerei" ist doch ein lächerlicher Vorwurf. Der Autor sollte doch die Wahrheit schreiben. Die Behörde hält sich an Recht und Gesetzt. Der einzige "Skandal" ist doch, dass der Autor dies als Vorwurf formuliert. Einfach nur peinlich.
    Wie gesagt, dieser Artikel ist mit Abstand der schlechteste seit Monaten...
  9. #9

    bringt doch alles nix!

    Zitat von sappelkopp Beitrag anzeigen
    ...tut niemanden gut, auch nicht SPON. Was soll das Wort "leider"? Mir ist lieber, das ein möglicher Täter frei rumläuft, als das ein unschuldiger Täter im Knast sitzt.
    sie haben absolut recht: man kann nicht dafür plädieren, alle bänker vorsorglich wegzumschließen, denn sie könnten ja bei der steuerhinterziehung von abermilliarden mitgeholfen haben? ja, das wäre mir auch lieber. dummerweise steht dem das rechtsstaatsprinzip entgegen, wonach untaten nachzumweisen sind. und das ist gut so. andernfalls wären der willkür tür und tor geöffnet.

    Zitat von sappelkopp Beitrag anzeigen
    Ich sympathiere in keiner Weise mit den Terroristen, aber Unrecht wird nicht besser, wenn ein neues Unrecht begangen wird.
    und genau deshalb sollte man den rest der geschichte und den historikern überlassen. es gibt nix mehr zum tun.


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