"Die einstigen Terroristen, aber auch Politiker und Polizisten würden nach bestem Wissen und Gewissen berichten, was sie im härtesten innenpolitischen Konflikt der Bundesrepublik getan haben, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen. Doch einer solchen 'Wahrheitskommission' stünde das Legalitätsprinzip entgegen." schreibt SPON. Gesetzt, es gäbe noch viel aufzuklären in diesem Fall, und gesetzt, Herr Buback hätte Recht mit seiner Vermutung des Involviertseins hoher und höchster Kreise in Politik und Polizei - dann würde auch eine angebotene Amnestie keine Aufklärung bringen, weil die Erschütterung unseres "Rechts"-Systems zu groß wäre...
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