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RAF-Prozess: Anwälte fordern Entschädigung für Beckers U-Haft
dapdIm Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Verena Becker plädiert die Verteidigung auf Freispruch und verlangt Entschädigung für die U-Haft ihrer Mandantin. Es gebe keine Beweise für eine Beteiligung am Mord an Generalbundesanwalt Buback. Scharfe Kritik übten die Anwälte an Bubacks Sohn.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...841055,00.html
- #1 26.06.2012 14:48 von
Ein teurer und überflüssiger Prozeß
und alles nur, weil Herr Buback für seinen Sühnewunsch ein Opfer brauchte. Er will den Tod seines Vaters bestraft und gesühnt wissen. Weil dies chancenlos ist, rennt er gegen die Wand (des Schweigens). Nur weil der Ermordete eine öffentliche Person war, wurde dieser aussichtslose Prozeß mit enorm viel Aufwand betrieben.
- #2 26.06.2012 15:02 von
sollen wir für jeden mumpitz zahlen?
buback sollte endlich die gerichctsverwertbaren beweise für alle seine thesen beibringen oder ansonsten einfach schweigen. seine privatfehde mit der becker geht uns als steuerzahler nix an und deshalb sollte buback selbst die entschädigung für die unrechtmäßige u-haft bezahlen. so kanns doch hier nicht weiter gehn.
- #3 26.06.2012 15:09 von
Habe ich das richtig verstanden?
Wie geht das denn, nicht in strafrechtlich relevanter Weise beteiligt gewesen zu sein?Dem widersprach der weitere Verteidiger Hans Euler: "Nach unserer Überzeugung war Frau Becker an dem Attentat nicht in strafrechtlich relevanter Weise beteiligt."
Das ist also keine Flucht aus der Realität?Der Verteidiger sagte, "dass es keine gesetzlichen Formvorschriften für den Ausdruck von Abkehr und Reue gibt und dass Frau Becker eine sehr eigene Form dafür gefunden hat".
Aber die Äußerungen von Herrn Buback sind eine Flucht aus der Realität?Die Verteidiger äußerten deutliche Kritik an Nebenkläger Michael Buback. Der Sohn des RAF-Opfers habe sich auf eine "Flucht aus der Realität" begeben, sagte Venedey. Buback hält Becker für die Schützin bei dem Attentat.
Wenn die Angeklagte Frau Becker hätte reinen Tisch machen wollen, so hatte sie Gelegenheit dafür. Das hat sie aber nicht getan. Also hat sie etwas zu verbergen.
Ich kann Herrn Buback gut verstehen, dass er nach 35 Jahren endlich wissen möchte, wer seinen Vater und die anderen Menschen ermordet hat.
Die RAF war eine Killertruppe und hat Morde ausgeführt, die durch nichts gerechtfertigt waren, durch gar nichts!
hbommy - #4 26.06.2012 15:15 von
braucht Deutschland
diese Verfahren noch ? Oder wird hier Geld zum Fenster hinausgeworfen ? Der neutrale Betrachter ist sich durchaus bewußt, daß die Ereignisse von 1977 einer eindeutigen Klärung bedürfen. Allerdings müssen Zweifel daran gehegt werden, wer heute noch bei nicht (mehr ?) aufzutreibenden Zeugen und relativ komfortablem Schweigen richten soll und will. Selbst wenn sich der Sohn des Geschädigten verständlicherweise mit vollem Gewicht ins Geschirr hängt - nach offensichtlicher und bekannter Sachlage dürfte sein Ansinnen nach dem Motto "hängt sie doch endlich" schwerlich durchzusetzen sein.
MMn sollte die Justiz noch besser vorher prüfen, ob die Beweislage und sonstigen Begleitumstände die Eröffnung eines Verfahres rechtfertigen. - #5 26.06.2012 15:18 von
- #6 26.06.2012 15:39 von
@hbommy
"(N)icht in strafrechtlich relevanter Weise beteiligt"
das heißt, dass sie zwar in irgendeiner Weise beteiligt war - immerhin war sie Mitglied der RAF - aber eben nicht in einer (im Bezug auf diesen Mord) strafbaren Weise. Es ist nur diejenige Beteiligung strafbar, die ausdrücklich vom Gesetz erfasst ist.
Es gibt tatsächlich keine Formforschrift für Reue. Das heißt, jemand muss nicht öffentlich weinen oder etwas unterzeichnen, damit er oder sie bereut. Solche Regeln gibt es einfach nicht. Jeder muss seinen eigenen Weg finden, Reue zu spüren und zu zeigen. Dies muss nicht öffentlich geschehen.
Frau Becker macht von ihrem Recht zu Schweigen gebrauch. Dies darf nicht gegen sie verwendet werden! Sonst würde dieses Recht ins Leere laufen.
Mir tut Herr Buback auch Leid. Es ist jedoch möglich, dass er sich in etwas verrannt hat. Ich hoffe, dass er irgendwann Ruhe findet. Vielleicht wird man den Mord nie aufklären können.
Liebe Grüße,
E. - #7 26.06.2012 15:42 von
- #8 26.06.2012 15:46 von
- #9 26.06.2012 15:47 von
Generalbundesanwaltschaft - wo bleibt Recht ?
Die Frage, die sich jedem stellt, der mit unserer Justiz zu tun hat ist die, dass in keinem anderen Fall ein Bundesanwalt oder ein StA zur Stelle gewesen wäre, würde sich sich nicht um Buback handeln, einen der ihren, für den - egal wen es trifft - Rache genommen werden muss.
Wegen dem Buback Mord sind mehrer Personen rechtskräftig verfurteilt und teilweise lebenslang hinter Gitter, obwohl längst klar ist, dass deise Personen nie am Mord beteiligt sein konnten, bei anderen so klar wurde, dass sie nie anwesend und beteiligtwaren. Nach dem Motto, Hauptsache verurteilt, es werden sich schon andere Gründe aufrechnen lassen, wird gehandelt.
Frau Merkel und Herr Wester Welle regen sich wegen der Ukraine auf.
Frage an diese beiden Politiker und den Sohn Bubacks, der offenbar Selbstjustiz um jeden Preis - auch den Preis der Rechtsbeugung von Staatsanwälten und Richtern sucht - wer ist denn hier bei jenen, neben denen ,man mit guten Gewissen nicht sitzen kann ? Führt uns wieder einmal die Bundesanwaltschaft und Bubacks Sohn nicht vor, dass die Ukraine und deren Methoden auch in Baden-Württemberg bestehen ?
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