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RAF: Köhler lehnt Begnadigung von Hogefeld ab

Birgit Hogefeld bleibt in Haft. Bundespräsident Köhler hat eine Begnadigung der früheren RAF-Terroristin abgelehnt. Damit wird die 53-Jährige erst im kommenden Jahr aus dem Gefängnis entlassen.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...695195,00.html
  1. #1

    Beachtliche Entscheidung

    Normalerweise zucke ich immer etwas zusammen, wenn das Gnadenrecht des Bundespräsidenten populistisch von BILD-Zeitung und Politikern instrumentalisiert wird (man denke an die Diskussion bei Christian Klahr). Immerhin soll das Gnadenrecht ja genau den formalen Rechtsstaat lösgelöst von allen Konventionen singulär "stören", um als souveräne Gesellschaft die Größe und Chance eines Neuanfangs und Befriedung wagen zu können. Es ist ein Zeichen.

    Und im Prinzip bin ich sehr dafür, wenn nach ausreichender Zeit (Notwendig für das Sühnebedürfniss der Gesellschaft und der Opfer) der Staat mit der Begnadigung die Hand reichen kann.

    Allerdings finde ich die Entscheidung von Herrn Köhler beachtlich, da er sich scheinbar wirklich entsprechend intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt hat bis Hin zu einem persönlichen Gespräch mit Frau Hogefeld.
  2. #2

    .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Birgit Hogefeld bleibt in Haft. Bundespräsident Köhler hat eine Begnadigung der früheren RAF-Terroristin abgelehnt. Damit wird die 53-Jährige erst im kommenden Jahr aus dem Gefängnis entlassen.

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...695195,00.html
    Wer keine Reue zeigt verdient auch keine Gnade. Insofern ist die Entscheidung zu begrüßen!
  3. #3

    Guter Artikel

    [QUOTE=Humboldt;5522694
    Allerdings finde ich die Entscheidung von Herrn Köhler beachtlich, da er sich scheinbar wirklich entsprechend intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt hat bis Hin zu einem persönlichen Gespräch mit Frau Hogefeld.[/QUOTE]
    Das ist mir auch speziell aufgefallen. Finde ich respektabel. Mir scheint als würden manche Leute ihren Job doch ernst nehmen und Arbeit leisten.

    Sehr guter professioneller Artikel meiner Meinung nach. Auf den Punkt gebracht mit dem nötigen Hintergrundwissen zu Situation und Person, ohne Parteiergreifung --> wünsche mir mehr solche =)
  4. #4

    Wen wunderts....

    Eine andere Entscheidung war auch nicht von H.Köhler zu erwaten. Die Entscheidungsgründe waren genau die gleichen wie bei C.Klar. Welche abwägung dort stattgefunden haben soll, wird ein Geheimnis bleiben. Er wäre ein gutes Signal gewesen, mit dem Kapitel endlich mal abzuschließen.
    Eher eine Gefälligkeit für die jenigen, die ihn dort hin platziert haben und wo er auch nur noch residiert.
    Die Größe, Objektivität und Weitsichtigkeit seiner Vorgänger wir er nie erreichen.
  5. #5

    Doppelt falsch

    Zitat von markus_wienken Beitrag anzeigen
    Wer keine Reue zeigt verdient auch keine Gnade. Insofern ist die Entscheidung zu begrüßen!
    Wenn eine von der eigenen Meinung abweichende solche auf falschen Tatsachenannahmen beruht, darf man diese Meinung ungestraft falsch nennen, oder?
    Abgesehen davon also, dass ich die Verknüpfung von Reue und Gnade für leicht angreifbaren populistischen Unsinn halte: Birgit Hogefeld hat sich "in Ihren Kreisen" durchaus nicht nur Freunde gemacht, indem sie eben gerade das hier so platt Geforderte getan hat - Reue gezeigt und vor allem eine äußerst differenzierte und kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Bewegung abgeliefert.
  6. #6

    ohne

    Zitat von Plethon Beitrag anzeigen
    Die Größe, Objektivität und Weitsichtigkeit seiner Vorgänger wir er nie erreichen.
    Ein populistisch-kleingeistiger Schönredner und Phrasendrescher im Biedermannskostüm.
  7. #7

    Hardliner Köhler

    Bundespräsident Horst Köhler hat mit dem Gnadengesuch von Birgit Hogefeld zum zweiten mal einen Gnadenantrag eines ehenaligen Mitglieds der Roten Armee Fraktion abgelehnt. Seine Vorgänger Richard von Weihzsäcker, Roman Herzog und Johannes Rau haben hingegen jeweils drei Ex-RAF-Mitglieder begnadigt. Köhler hat sich zwar intensiv mit den Gnadenanträgen von Christian Klar und Birgit Hogefeld auseinandergesetzt, aber für ihn reichte die Abkehr von der RAF und eine politische Selbstkritik nicht mehr aus. Er verlangte von den Ex-Terroristen Aussagen zur Sache. Sie sollten einstige RAF-Genossen belasten. Das war die neue Qualität des Köhlerschen Umgangs mit der RAF. Er hat sich nicht in Richtung Gnade und Versöhnung bewegt, sondern dafür gesorgt, dass die letzte RAF-Gefangenen ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag absitzt. Ist damit irgendjemandem geholfen?
  8. #8

    .

    Zitat von Sontheimer Beitrag anzeigen
    Bundespräsident Horst Köhler hat mit dem Gnadengesuch von Birgit Hogefeld zum zweiten mal einen Gnadenantrag eines ehenaligen Mitglieds der Roten Armee Fraktion abgelehnt. Seine Vorgänger .....
    Aufrichrichtige Reue sieht anders aus. Wer weiterhin nichts zur Aufklärung beiträgt bereut auch nicht. Insofern war Köhlers Entscheidung korrekt.
    Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der Opfer.
  9. #9

    Gnade

    Zitat von markus_wienken Beitrag anzeigen
    Aufrichrichtige Reue sieht anders aus. Wer weiterhin nichts zur Aufklärung beiträgt bereut auch nicht. Insofern war Köhlers Entscheidung korrekt.
    Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der Opfer.
    Mag sein, dass diese das so empfinden. Ein geliebter Angehöriger wird ermordet, und der Mensch schreit nach Rache, um das Unfassbare fassbar zu machen. Das ist wohl ein geradezu natürlicher Instinkt. Wenn sich die Untat schon nicht mehr ungeschehen machen lässt, damm muss auf jeden Fall aber jemand dafür bezahlen. So müssen es auch die damaligen Richter Hogefelds gesehen haben, wie der Artikel andeutet:
    Die 53-Jährige wird der dritten Generation der Roten-Armee-Fraktion zugerechnet, deren Anschläge in den achtziger Jahren bis heute nicht aufgeklärt sind. Unter den Opfern waren der Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, und 1991 der Präsident der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder.
    Also Hogefeld war da irgendwie mit dabei, obwohl ihr keiner eine eigenhändige Tötung nachweisen konnte? Unter gleichen rechtlichen Voraussetzungen kamen Naziverbrecher vor bundesdeutschen Gerichten regelmäßig sehr preisgünstig mit Beihilfe davon. Hier aber zeigt selbst der BP unerbittliche Härte. Und das Schönste ist: Im Unterschied zu einem ordentlichen Gericht muss er seine Entscheidungen nicht einmal ausführlich und nachvollziehbar begründen. Das wirft Fragen nach Sinn und Unsinn des Begnadigungsrechtes, eines Relikts aus dem feudalen Mittelalter, in unserer modernen Zeit auf: Entweder man schafft es ab oder überträgt es dem Parlament - eine weitere sinnvolle Alternative sehe ich nicht.


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