Zitat von
n.holgerson
Nur zur Klarstellung: Ullrich wurde Doping nachgewiesen! In diesem Verfahren geht es nur um die sportrechtliche Beurteilung.
Jeden der dies jetzt verwirrt eine kleine Erklärung. Ullrich wurde ja sportrechtlich schon einmal wegen Doping bestraft (Pillen, Diskothek). Darum geht es hier nicht. Also, wenn ich jetzt vom Doping spreche, dann meine ich nicht diesen Fall!
Hier geht es um den Fuentes Fall. Und da muss man zwischen "normalen staatlichen" Gerichten und der Sportgerichtsbarkeit unterscheiden.
Es gibt keinen Zweifel, dass Ullrich gedopt hat. Im Verfahren von der Staatsanwaltschaft Bonn wegen der Betrugsvorwürfe seines ehemaligen Arbeitgebers Team T-Mobile hat sich Ullrich ja "Freigekauft". Zahlung „in sechsstelliger Höhe an gemeinnützige Institutionen, damit er weiter behaupten kann, dies sei kein Schuldeingeständnis. Aber ich zietiere da gerne den Staatsanwalt: "Unsere Ermittlungen über 21 Monate haben ergeben: Ullrich hat gedopt".
Aber die rechtliche eindeutige Entscheidung wurde ja vor dem Landgericht Hamburg (Verfahren Franke) getroffen. Werner Franke. Franke hatte behauptet, Ullrich habe 35.000 Euro an Fuentes für Dopingmittel überwiesen. Ullrich hat diese Zahlung eidesstattlich abgestritten und Franke auf Unterlassung verklagt. Der Vorsitzende Richter Buske sah es als erwiesen an, dass es 2006 diese Zahlung gegeben hat. "Das Gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die beanstandete Äußerung hinsichtlich ihres tatsächlichen Gehalts als wahr anzusehen sei".
Ergo, nach heutigen Rechtsstand ist Ullrich ein Doper (Wiederholungstäter). Das ist keine Meinung, sonder die gerichtlich festgestellt Wahrheit.
Nur heißt dies noch lange nicht, dass dies auch sportrechtlich noch zu einer Verurteilung führen kann (Zuständigkeit, Verjährung...).
Ich wollte nur nochmals klarstellen, an der Schuld gibt es nicht den geringsten Zweifel. Es geht einzig nur noch darum, ob man das Verfahren noch durchführen kann.