Passiert nicht nur Querschnittsgelähmten. Und es passiert auch ohne Gutachten.
Meine private Krankenversicherung hat nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit kurzerhand entschieden, dass ich nicht Arbeitsunfähig, sondern Erwerbsunfähig war, und strich damit mein Krankentagegeld. Auf meine Beschwerde erwiderte die Sachbearbeiterin (selbstverständlich nur telefonisch), „Sie können uns ja verklagen. Bis das vor Gericht kommt, dauert es ein Jahr. Mal sehen, ob Sie dann noch am Leben sind.“ Ich habe Briefe meiner Ärzte
präsentiert, die bescheinigten, dass ich nach meiner Transplantation wieder arbeiten könnte.
Ich habe geklagt, der Richter wollte meiner Klage stattgeben, die Versicherung drohte mit Revision, also gab es einen Vergleich – es mussten weitere 7 Monate Krankentagegeld bezahlt werden – und ich bestand darauf, dass ich nach Wiederaufnahme der Arbeit wieder Krankentagegeldversicherung erhalte. 9 Monate nach dem Vergleich nahm ich meine (selbstständige) Arbeit wieder auf, und bin jetzt, 9 Jahre später, immer noch berufstätig.
Deswegen die Warnung auch an alle privat Versicherte – denken Sie ja nicht, dass Sie mit Krankentagegeld abgesichert wären. Die Krankenversicherung kann ziemlich einseitig die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen. Dann müssen Sie – egal wie krank sie gerade sind – klagen.