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Querschnittsgelähmte: Rentner wider Willen

DPAViele Querschnittsgelähmte könnten nach ihrem Unfall wieder arbeiten. Doch Krankenkassen und Rentenversicherungen erklären sie oft vorschnell zu Frührentnern. Der Verdacht: Die Behinderten werden vor allem aus Kostengründen für arbeitsunfähig erklärt.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-856791.html
  1. #1

    richtig...

    das kann ich nur unterstreichen. Die KK / KV sind schnell dabei einen als Frührentner einzustufen, ganz egal, ob es die Berufsunfähigkeitskriterien ebenfalls bestätigen. Das heißt dann - kein Krankengeld und keine BU-Rente. Toll, wenn man auf das Pack angewiesen ist, das man Jahrzehnte lang bezahlt hat....
  2. #2

    Und morgen wird wieder der "Fachkräftemangel" beklagt. Es gibt heutzutage viele technische Hilsfmöglichkeiten, behinderte Menschen im sozialen und Arbeitsleben zu halten. Sie "nach unten" durchzureichen ist schlicht beschämend.
  3. #3

    nicht ganz so schematisch, bitte

    Es stimmt, dass die gKV schnell vom Krankengeld weg will (und vom Gesetz her muss) und in Kooperation mit der gRV den Verbleib im Erwerbsleben abklären muss, aber: die gRV kennt neben der Dauerrente auch eine auf max. 3 Jahre befristete vorläufige Erwerbsminderungsrente, danach wieder ärztliche Begutachtung über den Grad der Erwerbsminderung und evtl. Dauerrentenbescheid oder Neufestlegung als "nur" teilweise Erwerbsminderung. Tut mir leid für die Autoren, aber so etwas ist jedem behandelnden Arzt in einem Krankenhaus bekannt, er würde je auch das seelische Patientenwohl in der geschilderten Form völlig ausser Acht lassen! (Bin kein Arzt, habe beruflich mit Sozialrecht zu tun)
  4. #4

    Passiert nicht nur Querschnittsgelähmten. Und es passiert auch ohne Gutachten.

    Meine private Krankenversicherung hat nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit kurzerhand entschieden, dass ich nicht Arbeitsunfähig, sondern Erwerbsunfähig war, und strich damit mein Krankentagegeld. Auf meine Beschwerde erwiderte die Sachbearbeiterin (selbstverständlich nur telefonisch), „Sie können uns ja verklagen. Bis das vor Gericht kommt, dauert es ein Jahr. Mal sehen, ob Sie dann noch am Leben sind.“ Ich habe Briefe meiner Ärzte präsentiert, die bescheinigten, dass ich nach meiner Transplantation wieder arbeiten könnte.

    Ich habe geklagt, der Richter wollte meiner Klage stattgeben, die Versicherung drohte mit Revision, also gab es einen Vergleich – es mussten weitere 7 Monate Krankentagegeld bezahlt werden – und ich bestand darauf, dass ich nach Wiederaufnahme der Arbeit wieder Krankentagegeldversicherung erhalte. 9 Monate nach dem Vergleich nahm ich meine (selbstständige) Arbeit wieder auf, und bin jetzt, 9 Jahre später, immer noch berufstätig.

    Deswegen die Warnung auch an alle privat Versicherte – denken Sie ja nicht, dass Sie mit Krankentagegeld abgesichert wären. Die Krankenversicherung kann ziemlich einseitig die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen. Dann müssen Sie – egal wie krank sie gerade sind – klagen.
  5. #5

    Mit mir wurde ähnlich verfahren.

    Das kann ich auch bestätigen, ich wollte nach einem Jahr Krankheit (nicht querschnittsgelähmt) wieder arbeiten (ich war zu über 90% wieder hergestellt) doch vorher wurde ich mehr oder weniger von der Krankenkasse zu einer REHA gezwungen, wo ein dubioser Arzt mir bleibende Schäden und Behinderung bescheinigte (ich jogge heute, schwimme und fahre Rad, alles wie früher).
    Als ich wieder arbeiten wollte, hatte mein Facharzt nichts dagegen eizuwenden, nur hat er mir zu einer Eingliederungsmaßnahme geraten (ich weiß jetzt nicht mehr wie lange, ein paar Wochen vielleicht), die ich auch machen wollte. Da teilte mir die AOK mit "wir zahlen diese Maßnahme nicht, gehen Sie in Rente" und berief sich dabei auf das Dokument, das jener Arzt in der REHA-Klinik ausgestellt hatte.

    Zur Ehrenrettung der AOK muss ich sagen, dass der Klinikaufenthalt, die Operation, das Krankengeld alles anstandslos bezahlt wurde.
  6. #6

    softship & rainman

    ad 1: die private KV hat ihre spezifischen Bedingungen (grenzwertig!), stellt die gRV z.B. eine teilweise Erwerbsminderung rechtsgültig fest, kommen damit aber private Berufsunfähigkeitsversicherungen keineswegs zur Auszahlung, die haben ihre eigene Definition der "BU" = alter Begriff der gRV für teilweise Erwerbsminderung
    ad 2: die AOK musste so handeln, die Verbesserung der beruflichen Eingliederung nach einer Reha ist Sache der gRV, dann hatte der Reha-Arzt fälschlicherweise in seinem Befund keine Belastungseinschränkung für die erste Zeit nach der Reha angegeben. Frdl. Gruß
  7. #7

    rechtschutz versichern

    dazu muss man eben rechtzeitig sich rechtschutzversichern, damit man sich gegen solche Praktiken wehren kann. wahrscheinlich noch wichtiger als ne BUZ, sofern man arbeiten will.
  8. #8

    schwierig

    sehr schwieriges thema.
    gesamtwirtschaftlich betrachtet "lohnt" es sich schlicht einfach nicht, behinderte menschen ins arbeitsleben zu reintegrieren. In den allermeisten fällen dürften die kosten, um dies zu ermöglichen (reha-maßnahme, umbauten am arbeitsplatz, aufwendungen für behinderungsbedingte ausfälle usw.) durch das, was der einzelne behinderte in form von steuern und abgaben aus seinem arbeitsentgelt "zurückbezahlt", nicht beglichen werden.
    - Und sorry: wir leben nunmal im kapitalismus. So ist's gewollt, so ist's auch gewählt.

    andererseits haben wir ein massives gesellschaftliches problem mit "arbeit". Praktisch fast alles wird daran gemessen. Uns fehlt absolut eine mußekultur (nicht verwechseln mit freizeitkultur - das ist was ganz anderes). Selbstwertgefühl, wertschätzung durch dritte, ... alles hängt an der "arbeit".

    Es wird wohl noch generationen brauchen, bis der wert der mußekultur sich nicht mehr in der laien-tanz-gruppe des altersheims erschöpft und erkannt wird, dass arbeit wirklich nicht alles ist auf der welt und im leben!
  9. #9

    es geht noch schlimmer als im Artikel :(

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Passiert nicht nur Querschnittsgelähmten. Und es passiert auch ohne Gutachten.

    Meine private Krankenversicherung hat nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit kurzerhand entschieden, dass ich nicht Arbeitsunfähig, sondern Erwerbsunfähig war, und strich damit mein Krankentagegeld. Auf meine Beschwerde erwiderte die Sachbearbeiterin (selbstverständlich nur telefonisch), „Sie können uns ja verklagen. Bis das vor Gericht kommt, dauert es ein Jahr. Mal sehen, ob Sie dann noch am Leben sind.“ Ich habe Briefe meiner Ärzte präsentiert, die bescheinigten, dass ich nach meiner Transplantation wieder arbeiten könnte.

    Ich habe geklagt, der Richter wollte meiner Klage stattgeben, die Versicherung drohte mit Revision, also gab es einen Vergleich – es mussten weitere 7 Monate Krankentagegeld bezahlt werden – und ich bestand darauf, dass ich nach Wiederaufnahme der Arbeit wieder Krankentagegeldversicherung erhalte. 9 Monate nach dem Vergleich nahm ich meine (selbstständige) Arbeit wieder auf, und bin jetzt, 9 Jahre später, immer noch berufstätig.

    Deswegen die Warnung auch an alle privat Versicherte – denken Sie ja nicht, dass Sie mit Krankentagegeld abgesichert wären. Die Krankenversicherung kann ziemlich einseitig die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen. Dann müssen Sie – egal wie krank sie gerade sind – klagen.
    Wenn man dann die Frühberentung hat... versuche mal jemand mit Hilfe der BfA oder ähnlichen Institutionen wieder da raus zu kommen. Wenn ein Mensch ein schweres Schicksal hat wie einen Unfall/Erkrankung - warum müssen weiter leistungswillige Menschen vor bürokratische Wände rennen? guter und wichtiger Artikel!


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