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Prozess um Welfen-Prinz: Ernst August erringt Teilerfolg
Ohrfeige ja, Schlagring nein - vor Gericht in Celle versucht Prinz Ernst August das Prügel-"Geständnis" zu korrigieren, das sein Ex-Anwalt vor Jahren ohne Absprache präsentierte. Der Fall wird klären: Wie weit darf ein Verteidiger sich aus reiner*Prozesstaktik von den Wünschen seines Mandanten entfernen?
http://www.spiegel.de/panorama/justi...791414,00.html
- #1 12.10.2011 13:20 von
und in China
isn Sack mit Reis umgefallen......
Diese Adligen sind so nützlich, wie die Griechen für die EU...nämlich ungefähr wie ein Pickel am Hintern..... - #2 12.10.2011 14:49 von
Bedenklich
Es ist schon bedenklich, wie unverfroren deutsche Gerichte Lügen und Täuschungen akzeptieren, wenn der Beklagte nur unpopulär (siehe Zitat) genug ist.
Man stelle sich vor, es würde sich allgemein einbürgern, dass dreiste Lügen und Fälschungen vor Gericht Bestand haben, auch nachdem deren Unwahrheit ans Tageslicht gekommen ist. - #3 12.10.2011 15:18 von
Bei diesem Welfenprinz und seinesgleichen
überkommt mich immer so ein würgendes Gefühl im Hals. Die Angelegenheit ist für mich nicht mal als Jurist von irgendeinem Interesse, vielleicht sollte nicht auch noch SPON diesem Menschen Plattform bieten. Insofern finde ich viel wichtiger hier mitzuteilen, dass ich mir heute ein Paar Socken nicht gekauft habe.
- #4 12.10.2011 15:55 von tito
- #5 12.10.2011 16:16 von
Verstehe nicht, warum mein Beitrag gelöscht wurde
Ich habe nur die Fakten vorgetragen. Dieser Fall ist rechtlich höchst Interessant. Das Thema ist ja, inwieweit ein Strafverteidiger im Namen seines Mandanten Erklärungen abgeben darf um für ihn das Optimale "rauszuholen". Und zwar auch Erklärungen in Namen des Mandanten, die er, also der Mandant, gar nicht mitträgt!
Und das ist das Thema. Deshalb ist es doch offensichtlich, dass die Vorschreiben überhaupt nicht verstehen um was es geht.
Wer hier auf die betroffene Person bzw. seine adlige Herkunft thematisiert, der liefert ein blamables Bild ab und ist einfach nur peinlich!
Warum man dies nicht veröffentlicht wird ist mir ein Rätsel. Ich schreibe es gerne wieder: Das Niveau sinkt immer mehr. Und hier geht es um ein rechtlich wirklich interessantes Thema und um ein paar einfache Gemüter die einfach nicht das Thema erfassen! Das muss man doch mal sage dürfen! - #6 12.10.2011 16:50 von
- #7 13.10.2011 09:16 von
Bedenklich, eben
Dazu hat der bekannte Frankfurter Rechtsanwalt Eberhard Kempf, der sich dankenswerterweise für den Erhalt der Rechte der Angeklagten - also in dubio pro reo - einsetzt, schon das wesentliche geschrieben. In der Fachzeitschrift "Strafverteidiger" kritisiert er den Verteidiger. Dieses "Zerrbild eines Verteidigers" ist "verantwortungslos mit dem ihm anvertrauten Schicksal seines Mandanten umgegangen".
Dass das Gericht in diesem Fall dem Angeklagten keinen Schadenersatz zuerkannte, ist, wie gesagt, bedenklich.
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