isn Sack mit Reis umgefallen......
Diese Adligen sind so nützlich, wie die Griechen für die EU...nämlich ungefähr wie ein Pickel am Hintern.....
Ohrfeige ja, Schlagring nein - vor Gericht in Celle versucht Prinz Ernst August das Prügel-"Geständnis" zu korrigieren, das sein Ex-Anwalt vor Jahren ohne Absprache präsentierte. Der Fall wird klären: Wie weit darf ein Verteidiger sich aus reiner*Prozesstaktik von den Wünschen seines Mandanten entfernen?
http://www.spiegel.de/panorama/justi...791414,00.html
isn Sack mit Reis umgefallen......
Diese Adligen sind so nützlich, wie die Griechen für die EU...nämlich ungefähr wie ein Pickel am Hintern.....
Es ist schon bedenklich, wie unverfroren deutsche Gerichte Lügen und Täuschungen akzeptieren, wenn der Beklagte nur unpopulär (siehe Zitat) genug ist.
Man stelle sich vor, es würde sich allgemein einbürgern, dass dreiste Lügen und Fälschungen vor Gericht Bestand haben, auch nachdem deren Unwahrheit ans Tageslicht gekommen ist.
überkommt mich immer so ein würgendes Gefühl im Hals. Die Angelegenheit ist für mich nicht mal als Jurist von irgendeinem Interesse, vielleicht sollte nicht auch noch SPON diesem Menschen Plattform bieten. Insofern finde ich viel wichtiger hier mitzuteilen, dass ich mir heute ein Paar Socken nicht gekauft habe.
Ich habe nur die Fakten vorgetragen. Dieser Fall ist rechtlich höchst Interessant. Das Thema ist ja, inwieweit ein Strafverteidiger im Namen seines Mandanten Erklärungen abgeben darf um für ihn das Optimale "rauszuholen". Und zwar auch Erklärungen in Namen des Mandanten, die er, also der Mandant, gar nicht mitträgt!
Und das ist das Thema. Deshalb ist es doch offensichtlich, dass die Vorschreiben überhaupt nicht verstehen um was es geht.
Wer hier auf die betroffene Person bzw. seine adlige Herkunft thematisiert, der liefert ein blamables Bild ab und ist einfach nur peinlich!
Warum man dies nicht veröffentlicht wird ist mir ein Rätsel. Ich schreibe es gerne wieder: Das Niveau sinkt immer mehr. Und hier geht es um ein rechtlich wirklich interessantes Thema und um ein paar einfache Gemüter die einfach nicht das Thema erfassen! Das muss man doch mal sage dürfen!
Dazu hat der bekannte Frankfurter Rechtsanwalt Eberhard Kempf, der sich dankenswerterweise für den Erhalt der Rechte der Angeklagten - also in dubio pro reo - einsetzt, schon das wesentliche geschrieben. In der Fachzeitschrift "Strafverteidiger" kritisiert er den Verteidiger. Dieses "Zerrbild eines Verteidigers" ist "verantwortungslos mit dem ihm anvertrauten Schicksal seines Mandanten umgegangen".
Dass das Gericht in diesem Fall dem Angeklagten keinen Schadenersatz zuerkannte, ist, wie gesagt, bedenklich.