Forum


 

Prozess um Millionen-Erbstück: Gericht bleibt auf dem Teppich

Um 7,1991 Millionen Euro verschätzte sich ein Auktionator bei der Bewertung eines alten Perserteppichs - und muss trotzdem nicht haften. Die ehemalige Besitzerin scheiterte vor dem Landgericht Augsburg mit ihrer Klage.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,811760,00.html
  1. #10

    oT

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Um 7,1991 Millionen Euro verschätzte sich ein Auktionator bei der Bewertung eines alten Perserteppichs - und muss trotzdem nicht haften. Die ehemalige Besitzerin scheiterte vor dem Landgericht Augsburg mit ihrer Klage.
    Zunächst mal verschätzte sich der Auktionator um 18.100 Euro - das ist das 20fache der ursprünglichen Schätzsumme. Das ein solcher Teppich mehr wert ist als 900 Euro erkennt ein Blinder mit Krückstock. Ein Auktionator mit derart üblen Fachkenntnissen sollte nie wieder in diesem Beruf arbeiten.

    Das später dann ein LIEBHABER gefunden wurde, der dafür Millionen zahlt, spielt keine Rolle. Der Auktionator ist schlicht unfähig und sollte lieber zur Müllabfuhr gehen.
  2. #11

    Gier?

    Zitat von boeseHelene Beitrag anzeigen
    diese Teppiche sind handgewebt mit Seidenfäden nur mal so ;) schon neue iranische Teppiche sind richtig teuer. Die Farben sind Naturfarben und so einen tollen Teppich macht man nicht von heute auf morgen. Das darf man nicht billiger Massenware vergleichen, das sind Kunstwerke.
    die Besitzerin habe das Stück geerbt und wohne in Starnberg. Könnte es sein, das sich eine Millionärin über einen "Verlust" ärgert?

    Immerhin hing ihr Herz nicht an diesem schönen (!) Teppich, sonst wäre er wohl nicht freigegeben worden.

    Hat eigentlich der Erblasser vom Wert dieses Teppich gewußt? Stand im die Erbin nicht so nahe, das sich wusste, um was es sich handelt?
  3. #12

    warum sollte er?

    Zitat von alexbln Beitrag anzeigen
    derjenige der ihn für 19.000euro ersteigert hat.

    spätestens da wäre ich als besitzerin unruhig geworden- schätzwert 900,- und dann diese gebote.


    die frage ist natürlich, inwieweit sind gutachter haftbar. und was ist, wenn da eh nichts zu holen ist, bei dem auktuionshaus.

    menschlich anständig wäre es , wenn der neue teppichverkäufer ein paar hunderttausend abgibt von seinem gewinn. aber wo gibt es heute noch anstand.
    er weiß doch die verkaufsgeschichte des teppichs gar nicht, die wird auch nicht mitgeliefert; er hat halt glück gehabt; während die klagende dame halt zu einem fachkundigen sachverständigen hätte gehen müssen; aber wahrscheinlich hatte niemand den verdacht, das stück könnte mehr wert sein als ein mottenzerfressener klerikalläufer.
  4. #13

    menschlich anständig wäre es

    Zitat von alexbln Beitrag anzeigen
    derjenige der ihn für 19.000euro ersteigert hat.

    spätestens da wäre ich als besitzerin unruhig geworden- schätzwert 900,- und dann diese gebote.


    die frage ist natürlich, inwieweit sind gutachter haftbar. und was ist, wenn da eh nichts zu holen ist, bei dem auktuionshaus.

    menschlich anständig wäre es , wenn der neue teppichverkäufer ein paar hunderttausend abgibt von seinem gewinn. aber wo gibt es heute noch anstand.
    Wieso anständig?
    Der Auktionator hat einen Preis geboten, die Alte hat ihn angenommen, wo ist das Problem.
    Die Klage ist hochgradig peinlich, lächerlich und führt aller Welt die Dummheit der Klägerin überdeutlich vor Augen.
    Nicht nur mit einem gerüttelt Maß an Dummheit versehen, auch eine schlechte Verliererin. Die Revision wird genau so scheitern!
  5. #14

    Der Wert entsteht im Kopf

    Zitat von cassandros Beitrag anzeigen
    Alte Teppich in al(t)en Ehren, aber: Ich fasse nicht, daß jemand für einen Flatschen gewebte Wolle Millionen hinzublättern bereit ist.
    Nun, ein einziges Mal dürfen Sie raten, warum die Büste der Nofretete hinter Glas präsentiert und auch noch von Wachpersonal gesichert wird. Weil es eben genügend Leute gibt, die für einen "Klotz aus altem Stein" ganz sicher noch mehr als 7 Millionen auszugeben bereit wären. Sie würden auch ganz bestimmt den Dieben einen fürstlichen Lohn zahlen, die das Teil aus dem Museum schaffen sollten.

    Falls Sie hierzu noch weitere Erkenntnisse benötigen, empfehle ich einen Oldie von Bill Ramsey: "Souvenirs, Souvenirs"
  6. #15

    is mir teppich

    Zitat von Willi Wacker Beitrag anzeigen
    Der Auktionator hat sich doch selbst geschadet.
    Bei einem höheren Schätzpreis wäre schließlich seine Provision höher gewesen!
    Von dem niedrig angesetzten 900 hat er doch nix.
    Der Auktionator wird normalerweise ca. 7 Prozent vom Ersteigerungserlös bekommen, als von den 19.000 Euro.

    Natürlich wäre es trotzdem für ihn besser gewesen, er hätte den Teppich höher eingeschätzt.

    Wenn er den allerding realistisch eingeschätzt hätte, hätte er den nicht in die Auktion nehmen können. Ich glaube nicht, dass jemand ein auf 350.000 Euro geschätzten Teppich bei einem kleinen nicht-spezialisierten Auktionshaus versteigern würde.

    Glaube aber auch nicht, dass der Auktionator mit Absicht gehandelt hat.

    Wenn er korrekt und clever gewesen wäre, hätte er eine gute Provision ausgehandelt für die Vermittlung an ein großes Auktionshaus ...
  7. #16

    Blödsinn

    Zitat von munkelt Beitrag anzeigen
    ...
    Und wieso sind Gutachter eigentlich für ihre Gutachten in keinster Weise verantwortlich? Wofür nehmen die dann Geld?
    Natürlich sind Gutachter für grob fahrlässige oder vorsätzliche Fehler in ihren Gutachten zivil- und strafrechtlich haftbar. Bei einfacher Fahrlässigkeit -und die dürfte hier vorliegen- sieht die Sache allerdings anders aus.
  8. #17

    ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Teppicherbin aus dem Raum Starnberg hätte inzwischen vielleicht Millionärin sein können, mit einer Finca in Spanien und einem schicken Sportwagen in der Auffahrt.
    Wenn die Teppicherbin den Teppich von einem Münchener Teppichhändler geerbt hat und im Raum Starnberg wohnt, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sie all das schon hat. Trotzdem war sie zu geizig, den Teppich von einem echten Fachmann mit einem Wertgutachten versehen zu lassen. Einen so schönen Teppich überhaupt für 900€ anzubieten, verdient schon eine Millionenstrafe...
  9. #18

    Fakt ist

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Um 7,1991 Millionen Euro verschätzte sich ein Auktionator bei der Bewertung eines alten Perserteppichs - und muss trotzdem nicht haften. Die ehemalige Besitzerin scheiterte vor dem Landgericht Augsburg mit ihrer Klage.

    Prozess um Millionen-Erbstück: Gericht bleibt auf dem Teppich - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
    dass der Auktionator offensichlich den Wert des Teppichs nicht richtig einzuschätzen wusste, das erste Versteigeringsergebnis lag ja auch um einiges am vorher festgelegten Wert vorbei. Diese Einschränkung hätte er meines Erachtens so auch vorher mitteilen müssen bzw. auch den auftrag ablehnen. Insofern ist die Revision wohl berechtigt. Und wenn der Herr nun keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist das zunächst mal sein Problem.
  10. #19

    Am falschen Ende gespart

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Um 7,1991 Millionen Euro verschätzte sich ein Auktionator bei der Bewertung eines alten Perserteppichs - und muss trotzdem nicht haften. Die ehemalige Besitzerin scheiterte vor dem Landgericht Augsburg mit ihrer Klage.

    Prozess um Millionen-Erbstück: Gericht bleibt auf dem Teppich - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
    --------------------------------------------------------------------------------
    Für mich liegt der Fehler klar bei der Frau. Warum befragt sie keinen Fachmann auf diesem Gebiet? Da hat sie wohl am falschen Ende gespart.


TOP



TOP