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Prozess um Drei-Millionen-Mercedes: Umstrittenes Luxus-Sammlerstück

Darin Schnabel / RM AuctionsGerichtsposse um einen Luxus-Oldtimer: Es geht um den rechtmäßigen Besitz eines Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935. Das Auto wurde vor wenigen Monaten für knapp 3,8 Millionen Dollar ersteigert - jetzt ließen es deutsche Behörden beschlagnahmen.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...836516,00.html
  1. #1

    Da bin ich mal gespannt.

    Wenn das Gericht zum Gunsten der Enkel Pryms entscheidet, weil Kriegsgut = Diebesgut ist, dann waere es eine weitreichende Entscheidung fuer gestohlene und geraubte Gueter auf der ganzen Welt hindurch der Menschheitsgeschichte. Das Londoner Museum muesste auf ueber 90% ihrer antiken Ausstellungsstuecke Angst haben und Sammler werden nur noch geheime Shows veranstalten koennen. Ich waere dafuer. Pluenderungen von Eigentum als Kriegsbeute ist und bleibt ein Verbrechen.
  2. #2

    Warum Gerichtsposse?

    Wenn der Generalmajor das Fahrzeug damals konfisziert hat, dann war das Diebstahl. Hat er den Merzedes rechtmäßig erworben, sollte das bei so einem Fahrzeug ja überprüfbar sein.
  3. #3

    Teure Skulptur

    Für solch ein Automobil lohnt es zu kämpfen.
  4. #4

    geht wohl eher um den Wert

    Zitat von grafwagner Beitrag anzeigen
    Für solch ein Automobil lohnt es zu kämpfen.
    Ich würde als erfolgreicher Kläger die wertvolle olle Karre sofort wieder verkaufen und mir nicht ein zwar wunderschönes aber nutzloses Vehikel in die Garage stellen.

    Ich denke, es geht den Erben um die Kohle und nicht um die Karre!
  5. #5

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Gerichtsposse um einen Luxus-Oldtimer: Es geht um den rechtmäßigen Besitz eines Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935. Das Auto wurde vor wenigen Monaten für knapp 3,8 Millionen Dollar ersteigert - jetzt ließen es deutsche Behörden beschlagnahmen.

    Prozess um Mercedes 500 K: Wem gehört das Drei-Millionen-Auto? - SPIEGEL ONLINE
    Die Gelegenheit war guenstig! In den USA haben es die 'Erben', trotz das dieses Fahrzeug bekannt und auch der Standort kein Geheimnis war, anscheinend nie probiert.
    Das Auto landete schließlich in der Sammlung von Generalmajor William Lyon. Erst in den siebziger Jahren tauchte das Auto in den USA wieder offiziell auf, zunächst noch in der tadellos erhaltenen Grün-Metallic-Lackierung, später wurde es jedoch rot umlackiert.
    Ich wuerde sagen, damit haben sie schon vor langer Zeit auf ihre ansprueche verzichtet. Aber wo der wage ja nun grad in D. war,....!
  6. #6

    Auf welche Weise das Auto damals den Besitzer wechselte, wird nach fast 70 Jahren kaum mehr mit Sicherheit rekonstruierbar sein; kurz nach dem Krieg wechselten Autos schliesslich nicht per ADAC-Kaufvertrag den Besitzer.

    Aber selbst, wenn ein Gericht nun einen unrechtmässigen Erwerb feststellt, kann es nicht um das Auto selbst zum heutigen Wert gehen, sondern bestenfalls um Schadenersatz in der Höhe des damaligen Wertes von vielleicht noch 10.000 oder 15.000 Reichsmark: 1945 war der 500K ein 10 Jahre alter Gebrauchtwagen in kriegsbedingt sicherlich nicht allerbestem Zustand - und ein Auto, das hierzulande niemand brauchte.

    Dafür, dass das heute ein begehrtes, rares und teures Sammlerstück ist, haben nicht die "Erben" gesorgt, die heute das Auto reklamieren; die hätten es vorhersehbar auch keine 70 Jahre behalten und gepflegt. Ein kluges Gericht würde also maximal Schadenersatz in Höhe des damaligen Zeitwertes plus bankübliche Zinsen ausurteilen.
  7. #7

    Zitat von Altesocke Beitrag anzeigen
    Die Gelegenheit war guenstig! In den USA haben es die 'Erben', trotz das dieses Fahrzeug bekannt und auch der Standort kein Geheimnis war, anscheinend nie probiert.

    Ich wuerde sagen, damit haben sie schon vor langer Zeit auf ihre ansprueche verzichtet. Aber wo der wage ja nun grad in D. war,....!
    Man kann sich aber auch Ausmalen wie ein in den USA gegen einen Kriegshelden wegen Kriegsbeute geführter Prozess ausgeht. Und dann hätte das Auto die USA sicher nie wieder verlassen, eine zweite Chance gibt es dann sicher nicht mehr.
  8. #8

    Ich verstehe das nicht:

    Frans van Haaren hat den Wagen nach deutschem Recht keinesfalls "gutglaubig erworben", da § 935 I BGB ("Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.") greift!

    Bei dieser eindeutigen Rechtslage duerfte jener Mercedes sicherlich nicht "für laengere Zeit Rechtsanwaelte, Richter, Ex-Besitzer und Ex-Besitzer-Enkel intensiv beschaeftigen" ...
  9. #9

    optional

    Der Mercedes 500 K wurde von einen Reihenachtzylinder-Motor (kein V8) angetrieben.


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