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Prozess um Drei-Millionen-Mercedes: Umstrittenes Luxus-Sammlerstück

Darin Schnabel / RM AuctionsGerichtsposse um einen Luxus-Oldtimer: Es geht um den rechtmäßigen Besitz eines Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935. Das Auto wurde vor wenigen Monaten für knapp 3,8 Millionen Dollar ersteigert - jetzt ließen es deutsche Behörden beschlagnahmen.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...836516,00.html
  1. #60

    Zitat von gandhiforever Beitrag anzeigen
    Der Niederlaender hatte absolut keinen Grund anzunehmen, dass das Auto gestohlen war.
    Ja und? Er kann die Kohle ja von Ami zurücklagen.
  2. #61

    Zitat von LeToubib Beitrag anzeigen
    Wieso? Major General (ret.) William Lyon lebt meines Wissens nach noch ...
    Ein außerordentlich interessanter Artikel. Der gute Lyon war also ab '44 beim Lufttransportgeschwader beschäftigt und organisierte Transporte zwischen Europa und Amerika. Na wenn der Typ nicht die Gelegenheit hatte das Auto auf eigene Rechnung wegzuschaffen, wer dann.
  3. #62

    Zitat von gandhiforever Beitrag anzeigen
    Da koennen Ihnen die 'Erben' von Immobilien im ehemaligen DDR-Gebiet aber einiges erzaehlen.
    Diese wurden aufgrund eines Gesetzes rechtmäßig enteignet und entschädigt. Das ist rechtlich kein Diebstahl auch wenn es faktisch so gesehen werden kann.

    Der Mercedes wurde aber nie offiziel enteignet also gehört er den Erben, ob diese ihn als gestohlen melden ist auch völlig irrelevant. Eigentum bleibt Eigentum, ich muss da gar nichts als gestohlen melden. Ich nehme mal an, die Familie kann belegen, (Fahrzeugschein etc.) dass der Wagen ihnen gehört. Der Ami hat das Teil schlichtweg geklaut, warum einige hier das im Nachhinein legitimieren wollen wirft doch ein seltsames Licht auf das Rechtverständnis einiger. Aber wehe denen wird was geklaut, dann ist das Geschrei nach Recht und Gesetz groß.
  4. #63

    Rechtmäßigkeit

    Zitat von LeToubib Beitrag anzeigen
    Frans van Haaren hat den Wagen nach deutschem Recht keinesfalls "gutglaubig erworben", da § 935 I BGB ("Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.") greift!
    So einfach ist das nicht, aber Sie sind schon an der richtigen Stelle. Das Gesetz schließt den gutgläubigen Erwerb unrechtmäßig abhandengekommener Gegenstände aus. Die Frage ist hier aber, ob der US-Offizier über die Beschlagnahme nun rechtmäßig oder unrechtmäßig Besitzer des Fahrzeugs war (Besitzer, nicht Eigentümer; "Eigentümer" ist der, dem das Auto gehört, "Besitzer" ist der, der es gegen einen Baum fahren kann).

    Erstaunliche Tatsache: wenn Sie Ihr Auto einem Freund leihen und der verkauft es, ist der Käufer (falls es keine anderen Hinweise gab) gutgläubig und kann das Auto behalten, weil Ihr Freund nämlich rechtmäßig im Besitz des Autos war. Sie hatten es ihm schließlich selbst überlassen.

    Genauso könnte es hier sein: eventuell war der verkaufende US-Soldat rechtmäßig an den Besitz des Fahrzeugs gelangt (nämlich über eine damals rechtmäßige Beschlagnahme) und hat es lediglich unrechtmäßig verkauft, statt es dem Eigentümer zurückzugeben. In diesem Fall dürfte der 3-Millionen-Käufer das Fahrzeug behalten und der unrechtmäßige Verkäufer wäre schadenersatzpflichtig (wobei den Erben die vollen drei Millionen zufallen würden, nicht irgendwelche Zins-Rechnereien).
  5. #64

    ...

    Zitat von phboerker Beitrag anzeigen
    Die Frage ist hier aber, ob der US-Offizier über die Beschlagnahme nun rechtmäßig oder unrechtmäßig Besitzer des Fahrzeugs war (Besitzer, nicht Eigentümer; "Eigentümer" ist der, dem das Auto gehört, "Besitzer" ist der, der es gegen einen Baum fahren kann).
    Ich kann Ihren Schlüssen nur teilweise folgen.

    Eine rechtmäßige Beschlagnahme hätte nur durch die US-Armee erfolgen können, die den requirierten Wagen z.B. für Transportzwecke genutzt hätte. In dem Fall wäre auch heute noch die Armee bzw. die USA Besitzer des Wagens. Da der Mercedes aber (nach bisher bekannten Informationen) immer im Besitz des Offiziers war, ist der hochgeschätzte General nichts anderes als ein Plünderer.
    Falls ein Gericht anders entscheiden sollte, müsste sich z.B. Familie Göring fragen, warum sie sich nicht mehr an den geraubten Kunstschätzen erfreuen kann und 'Rückgabe' fordern. Ich hoffe nur, dass hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Damit keine Zweifel aufkommen – ich bin für die Rückgabe von geraubten Gütern.
  6. #65

    Zitat von phboerker Beitrag anzeigen
    Genauso könnte es hier sein: eventuell war der verkaufende US-Soldat rechtmäßig an den Besitz des Fahrzeugs gelangt (nämlich über eine damals rechtmäßige Beschlagnahme) und hat es lediglich unrechtmäßig verkauft, statt es dem Eigentümer zurückzugeben.
    Er hat das Auto ja offensichtlich zum Privatvergnügen in die USA gebracht und nicht aus militärischen Zwecken. Folglich kein rechtmäßiger Besitz, folglich kein gutgläubiger Erwerb.
  7. #66

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Gerichtsposse um einen Luxus-Oldtimer: Es geht um den rechtmäßigen Besitz eines Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935. Das Auto wurde vor wenigen Monaten für knapp 3,8 Millionen Dollar ersteigert - jetzt ließen es deutsche Behörden beschlagnahmen.

    Prozess um Mercedes 500 K: Wem gehört das Drei-Millionen-Auto? - SPIEGEL ONLINE
    Hier in der Aachener Regionalpresse mit etwas mehr Hintergrundinformation und nicht als "Gerichtsposse" aufgemacht:

    Prym-Enkel lässt Millionen-Mercedes einkassieren - AN-Online.de
  8. #67

    Mercedes 500k

    Bei Oldtimer aus den USA es kommt immer wieder vor. Aber ich habe ein gesehen in Emmerthal nahe Hannover. Wer Interesse hat, der soll doch einfach mal reinschauen (www.KlassikOldtimer.de).


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