Darin Schnabel / RM AuctionsGerichtsposse um einen Luxus-Oldtimer: Es geht um den rechtmäßigen Besitz eines Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935. Das Auto wurde vor wenigen Monaten für knapp 3,8 Millionen Dollar ersteigert - jetzt ließen es deutsche Behörden beschlagnahmen.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...836516,00.html
Diese wurden aufgrund eines Gesetzes rechtmäßig enteignet und entschädigt. Das ist rechtlich kein Diebstahl auch wenn es faktisch so gesehen werden kann.
Der Mercedes wurde aber nie offiziel enteignet also gehört er den Erben, ob diese ihn als gestohlen melden ist auch völlig irrelevant. Eigentum bleibt Eigentum, ich muss da gar nichts als gestohlen melden. Ich nehme mal an, die Familie kann belegen, (Fahrzeugschein etc.) dass der Wagen ihnen gehört. Der Ami hat das Teil schlichtweg geklaut, warum einige hier das im Nachhinein legitimieren wollen wirft doch ein seltsames Licht auf das Rechtverständnis einiger. Aber wehe denen wird was geklaut, dann ist das Geschrei nach Recht und Gesetz groß.
So einfach ist das nicht, aber Sie sind schon an der richtigen Stelle. Das Gesetz schließt den gutgläubigen Erwerb unrechtmäßig abhandengekommener Gegenstände aus. Die Frage ist hier aber, ob der US-Offizier über die Beschlagnahme nun rechtmäßig oder unrechtmäßig Besitzer des Fahrzeugs war (Besitzer, nicht Eigentümer; "Eigentümer" ist der, dem das Auto gehört, "Besitzer" ist der, der es gegen einen Baum fahren kann).
Erstaunliche Tatsache: wenn Sie Ihr Auto einem Freund leihen und der verkauft es, ist der Käufer (falls es keine anderen Hinweise gab) gutgläubig und kann das Auto behalten, weil Ihr Freund nämlich rechtmäßig im Besitz des Autos war. Sie hatten es ihm schließlich selbst überlassen.
Genauso könnte es hier sein: eventuell war der verkaufende US-Soldat rechtmäßig an den Besitz des Fahrzeugs gelangt (nämlich über eine damals rechtmäßige Beschlagnahme) und hat es lediglich unrechtmäßig verkauft, statt es dem Eigentümer zurückzugeben. In diesem Fall dürfte der 3-Millionen-Käufer das Fahrzeug behalten und der unrechtmäßige Verkäufer wäre schadenersatzpflichtig (wobei den Erben die vollen drei Millionen zufallen würden, nicht irgendwelche Zins-Rechnereien).
Ich kann Ihren Schlüssen nur teilweise folgen.
Eine rechtmäßige Beschlagnahme hätte nur durch die US-Armee erfolgen können, die den requirierten Wagen z.B. für Transportzwecke genutzt hätte. In dem Fall wäre auch heute noch die Armee bzw. die USA Besitzer des Wagens. Da der Mercedes aber (nach bisher bekannten Informationen) immer im Besitz des Offiziers war, ist der hochgeschätzte General nichts anderes als ein Plünderer.
Falls ein Gericht anders entscheiden sollte, müsste sich z.B. Familie Göring fragen, warum sie sich nicht mehr an den geraubten Kunstschätzen erfreuen kann und 'Rückgabe' fordern. Ich hoffe nur, dass hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Damit keine Zweifel aufkommen – ich bin für die Rückgabe von geraubten Gütern.
Hier in der Aachener Regionalpresse mit etwas mehr Hintergrundinformation und nicht als "Gerichtsposse" aufgemacht:
Prym-Enkel lässt Millionen-Mercedes einkassieren - AN-Online.de
Bei Oldtimer aus den USA es kommt immer wieder vor. Aber ich habe ein gesehen in Emmerthal nahe Hannover. Wer Interesse hat, der soll doch einfach mal reinschauen (www.KlassikOldtimer.de).