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Prozess um Drei-Millionen-Mercedes: Umstrittenes Luxus-Sammlerstück

Darin Schnabel / RM AuctionsGerichtsposse um einen Luxus-Oldtimer: Es geht um den rechtmäßigen Besitz eines Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935. Das Auto wurde vor wenigen Monaten für knapp 3,8 Millionen Dollar ersteigert - jetzt ließen es deutsche Behörden beschlagnahmen.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...836516,00.html
  1. #40

    Zitat von LeToubib Beitrag anzeigen
    Wieso? Major General (ret.) William Lyon lebt meines Wissens nach noch ...
    Wenn der Summe von ihm zu holen ist, dann meinetwegen auch so.
  2. #41

    Na und ?

    Zitat von lorn order Beitrag anzeigen
    Ich würde als erfolgreicher Kläger die wertvolle olle Karre sofort wieder verkaufen und mir nicht ein zwar wunderschönes aber nutzloses Vehikel in die Garage stellen.

    Ich denke, es geht den Erben um die Kohle und nicht um die Karre!
    Ich weiß nicht wo ihr Problem ist. Ob es um Kohle oder "Karre" geht sollte man den Erben überlassen. Sie können sich ja ihre Garage mit Fahrrädern vollstellen. Sie können sicher sein es wird niemand stören.
  3. #42

    Vergleich

    Nur mal zum Vergleichen:
    Wenn ein deutscher Offizier im Krieg z.b. den Wagen des britischen Botschafters (Rolls-Roke) beschlagnahmt hätteund dieser Wagen heute inseiner Garage auftauchen würde, wäre er der rechtmäßige Besitzer? Oder müßte der Wagen zurückgegeben werden?
    Zur Erinnerung: Der Besitzer ist nicht Enteignet worden, der Wagen wurde beschlagnahmt.
  4. #43

    Zitat von TylerD. Beitrag anzeigen
    Wenn der Summe von ihm zu holen ist, dann meinetwegen auch so.
    Geld hat Major General USAF (ret.) William Lyons mehr als genug, er ist ein Bautycoon (William Lyon Homes, Lyon Air Museum - Biography) und eine ganze Universtaet wurde sogar nach ihm benannt!

    Dem tun 3.8 Mios sicherlich nicht arg weh ...
  5. #44

    Und zum Dritten ...

    Zitat von holgermesle@web.de Beitrag anzeigen
    Nur mal zum Vergleichen:
    Wenn ein deutscher Offizier im Krieg z.b. den Wagen des britischen Botschafters (Rolls-Roke) beschlagnahmt hätteund dieser Wagen heute inseiner Garage auftauchen würde, wäre er der rechtmäßige Besitzer? Oder müßte der Wagen zurückgegeben werden?
    Zur Erinnerung: Der Besitzer ist nicht Enteignet worden, der Wagen wurde beschlagnahmt.
    Zitat von LeToubib Beitrag anzeigen
    [...] § 935 I BGB
    "Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 ["Gutglaeubiger Erwerb", Anmerkung des Verfassers] tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war." [...]
    Ausserdem: Wo ist fuer Sie der Unterschied zwischen "beschlagnahmt" und "gestohlen"?

    Uebrigens durfte schliesslich der Botschafter des Dritten Reiches als Diplomat sogar die SU unbehelligt verlassen - und das nach dem deutschen Ueberfall im Sommer 1941 ...
  6. #45

    Lieber Spiegel schließt doch Eure Spalte Technik und Naturwissenschaft

    dann könnt Ihr Euch nicht immerzu blamieren!! Mal laßt Ihr einen 9 Zylinder Sternmotor mit sechzehntausend Umdrehungen pro Minute, bei einem Hubraum von dreißig Litern, laufen, heut hat der MB 500 K einen -ich schreibs mal aus V A U Motor!! Mach bloß weiter so, dann nimmt Euch keiner mehr ernst
  7. #46

    Och Joh!

    Zitat von SpitzensteuersatzZahler Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass ein Oldtimer dann als Original gilt, wenn 50% der Teile Originale sind. D. h. man kann aus x gebauten Einheiten fast 2x 'Originale' zusammenschustern.
    Tja, leider leider sind die Fahrgestellnummern eindeutig, somit einmalig und zumeist bestens dokumentiert.
  8. #47

    Zitat von Dr. Fuzzi Beitrag anzeigen
    Tja, leider leider sind die Fahrgestellnummern eindeutig, somit einmalig und zumeist bestens dokumentiert.
    Wo ist das Problem? Man nimmt den Rahmen mit der natuerlich noetigen Fahrgestellnummer von einem voellig runtergekommenen Wagen der gleichen Bauart und "baut" diesen mit den besagten 50 % Teilen wieder "auf".

    Teils reicht sogar schon der Originalbrief ohne Wagen, dessen Nummer kann man ja in den neuen Rahmen einstempeln ("Der Rahmen musste ersetzt werden.", "Ausgerechnet an der Fahrgestellnummer war der Rahmen komplett durchgerostet und musste geschweisst werden." - suchen Sie sich's aus.)!

    Ausserdem bringt heutztage jeder Oldtimer in Ersatzteile zerlegt wesentlich mehr Geld als das komplette Auto.

    Traurig, aber wahr ...
  9. #48

    Ich gehe vom schweizerischen OR (Obligationenrecht) aus

    Zitat von m.u. Beitrag anzeigen
    Hier liegt der Hase im Pfeffer!
    Hierbei handelt es sich ja nun nicht um ein x-beliebiges Konsumgut, welches nach mehr oder minder kurzem Gebrauch in die Restwerttonne wandert. Ein solches Fahrzeug kann lediglich ein solch hohen Preis erzielen, wenn es eine absolut transparente, lückenlose Historie und vor allem eine belegbare Historie bietet.

    Entweder dem "Niederländer" ist da etwas entgangen, oder Ihm war es schnuppe - dann ist es sein ureigener Fehler! Kurzum Pech gehabt!
    Oder die Historie des Fahrzeugs wurde durch den Vorbesitzer (Besitz und Eigentum sind zweierlei Paar Schuhe!) frisiert. Dann hätte der Vorbesitzer, und ggf. der entsprechende Auktionator ein großes Problem!

    So wie ich es sehe, verblieb das Fahrzeug im Eigentum der Familie Prym, während es lediglich den Besitzer wechselte.
    Eigentum = tatsächliche Gewalt über ein Objekt, Besitz = augenblickliche Gewalt über ein Objekt.

    Mit gutem Glauben hat das einmal rein gar nichts zu tun!
    Die Historie des Mercedes 500 K hätte durch den Niederländer verifiziert werden müssen (was Er augenscheinlich nicht tat), um einen solchen Spitzenpreis überhaupt erzielen zu können!

    Aber wie ich in einem Vorposting schon schrieb: Es ist ein offenes Geheimnis, dass vom besagten Modell heute mehr Fahrzeuge existieren, als überhaupt hergestellt wurden. Also bleibt noch die dritte Möglichkeit, dass das Fahrzeug ein Plagiat, mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs der Familie Prym ist. Der Niederländer hat so oder so fast immer die A-Karte!
    Da hatte ich vor etwa 40 Jahren mal so eine Seminararbeit zu schreiben.
    Im Unterschied zu einem Gemaelde gibt es ein Fahrzeug eines bestimmten Typs mehrmals, weshalb der Kaeufer in diesem Fall nicht von einer Unrechtmaessigkeit auszugehen hatte (schliesslich hat er nicht von einem Hehler gekauft).

    Sie weisen korrekt auf den Unterschied von Eigentuemer und Besitzer hin, doch darum geht es hier nicht.

    Und sollten die Erben den Mercedes samt Fahrgestellnummer erst jetzt als gestohlen gemeldet haben, dann wuerde ich sagen, dass sie ueberhaupt keinen Anspruch mehr haben.
  10. #49

    Zitat von gandhiforever Beitrag anzeigen
    Da hatte ich vor etwa 40 Jahren mal so eine Seminararbeit zu schreiben.

    [...]

    Und sollten die Erben den Mercedes samt Fahrgestellnummer erst jetzt als gestohlen gemeldet haben, dann wuerde ich sagen, dass sie ueberhaupt keinen Anspruch mehr haben.
    Schoen! Aber in Deutschland gilt nun einmal deutsches Recht und nicht schweizerisches!

    Und wenn man in Deutschland nicht explizit sein Eigentum am einer Sache aufgegeben hat, bleibt das eben sein Eigentum und dann das dessen Erben und dann das deren Erben etc. pp. - bis zu Ende der Menschheit oder zumindest Deutschlands ...


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