Zitat von
brille007
Auf welche Weise das Auto damals den Besitzer wechselte, wird nach fast 70 Jahren kaum mehr mit Sicherheit rekonstruierbar sein; kurz nach dem Krieg wechselten Autos schliesslich nicht per ADAC-Kaufvertrag den Besitzer.
Aber selbst, wenn ein Gericht nun einen unrechtmässigen Erwerb feststellt, kann es nicht um das Auto selbst zum heutigen Wert gehen, sondern bestenfalls um Schadenersatz in der Höhe des damaligen Wertes von vielleicht noch 10.000 oder 15.000 Reichsmark: 1945 war der 500K ein 10 Jahre alter Gebrauchtwagen in kriegsbedingt sicherlich nicht allerbestem Zustand - und ein Auto, das hierzulande niemand brauchte.
Dafür, dass das heute ein begehrtes, rares und teures Sammlerstück ist, haben nicht die "Erben" gesorgt, die heute das Auto reklamieren; die hätten es vorhersehbar auch keine 70 Jahre behalten und gepflegt. Ein kluges Gericht würde also maximal Schadenersatz in Höhe des damaligen Zeitwertes plus bankübliche Zinsen ausurteilen.