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Prozess um Drei-Millionen-Mercedes: Umstrittenes Luxus-Sammlerstück

Darin Schnabel / RM AuctionsGerichtsposse um einen Luxus-Oldtimer: Es geht um den rechtmäßigen Besitz eines Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935. Das Auto wurde vor wenigen Monaten für knapp 3,8 Millionen Dollar ersteigert - jetzt ließen es deutsche Behörden beschlagnahmen.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...836516,00.html
  1. #10

    Irre ich mich?

    Irre ich mich oder gab es da nicht mal eine Regelung im BGB, wonach Eigentumsrechte nach 30 Jahren erlöschen, in Fällen wie Diebstahl von beweglichen Sachen etc. .. Und besteht hier nicht vielmehr ein Anspruch gegen den "vermeintlichen" Dieb, als gegen den jetzigen Eigentümer, der das Fahrzeug auf einer Auktion und nicht auf einem dubiosen Hinterhof (i. S. v. Hehelerware) rechtmäßig erworben hat. So interessant wie peinlich, zu welchen Lachnummern deutsche Richter heute fähig sind ...
  2. #11

    optional

    Der Mercedes 500 K wurde nicht von einen V8-Motor, sondern von einen Reihenachtzylinder angetrieben. Daher auch die beeindruckende Form mit der langen Motorhaube.
  3. #12

    Tolles Auto

    Ich bin ja sonst nicht so autobegeistert, aber hier mache ich mal eine Ausnahme. Als Enkel würde ich mich durch alles Instanzen durchkämpfen, um das Auto zurückzubekommen, wenn ich Franz van Haaren wäre aber auch.
    Mann! So eine Kutsche möchte ich auch haben!
  4. #13

    Das lohnt jeden Streit

    So ein schönes Fahrzeug lohnt jeden Streit. Toll wäre natürlich, wenn es danach in eine öffentlich zugängliche Sammlung gelangen würde.
  5. #14

    optional

    Die Enkel haben lediglich eine vor allem bei Amerikanern beliebte Strategie verfolgt. "Warte bis das Streitobjekt im eigenen Land ist!" Hätten sie versucht einen solchen Prozess in den USA zu führen und womöglich noch gegen einen Kriegshelden des zweiten Weltkriegs, sie wären direkt vor eine Wand gelaufen! Da wurde also keines Falls der Anspruch aufgegeben.
    Sehr bedauerlich für Herrn van Haarn, aber manchmal läuft man nunmal unwissendlich in die Falle der "Hehlerei".
    Interessant finde ich, dass diese Diskussion jetzt ganz anders verlaufen würde, wenn es sich um ein Gemälde handeln würde... ;)
  6. #15

    Einleuchtende Betrachtungsweise

    Zitat von brille007 Beitrag anzeigen
    Auf welche Weise das Auto damals den Besitzer wechselte, wird nach fast 70 Jahren kaum mehr mit Sicherheit rekonstruierbar sein; kurz nach dem Krieg wechselten Autos schliesslich nicht per ADAC-Kaufvertrag den Besitzer.

    Aber selbst, wenn ein Gericht nun einen unrechtmässigen Erwerb feststellt, kann es nicht um das Auto selbst zum heutigen Wert gehen, sondern bestenfalls um Schadenersatz in der Höhe des damaligen Wertes von vielleicht noch 10.000 oder 15.000 Reichsmark: 1945 war der 500K ein 10 Jahre alter Gebrauchtwagen in kriegsbedingt sicherlich nicht allerbestem Zustand - und ein Auto, das hierzulande niemand brauchte.

    Dafür, dass das heute ein begehrtes, rares und teures Sammlerstück ist, haben nicht die "Erben" gesorgt, die heute das Auto reklamieren; die hätten es vorhersehbar auch keine 70 Jahre behalten und gepflegt. Ein kluges Gericht würde also maximal Schadenersatz in Höhe des damaligen Zeitwertes plus bankübliche Zinsen ausurteilen.
    Wenn am salomonisch urteilt, dann haben sie Recht. Das
    Fahreug stellte ja 1945 einen "Sachwert" der nicht dem Schwund der Reichsmark ausgesetzt war. Also gehen wir auf das Jahr der Währungsreform und setzen das Auto mit 15 000 DM an (entspricht ca. drei Käfer) und dann lassen wir diesen Betrag mit 4% verzinsen.
    Das ergibt nach 64 Jahren genau 1.845 Mio DM als ~ 900.000 € !
    Auch nicht schlecht. Aber wie ist das mit anderen "Wertgegenständen", die im Laufe der Jahre nund durch Nachfrage astronomische Summen erziehlen(könnten). Da wird doch die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Besitzes auch nicht bestritten. Bei Kunstgegenständen einer bestimmten religiösen Gruppe wurde doch auch alles zurückgegeben (zu Recht, wie ich meine). Man muß höllisch aufpassen, das in diesem Land nicht wieder nach zweierlich Recht geurteilt wird.
    Kauri
  7. #16

    Es gibt viele Sammler, die ein besonderes Stück wieder in die Heimat holen wollen. Bei den Enthusiasten spielt das Geld keine Rolle, es wird eben gekauft.
    Vermutlich hat es ja auch im Vorfeld Verhandlungen gegeben.

    Die Abläufe hier deuten aber darauf hin, dass es nicht ums Auto geht, sondern ums Geld.
  8. #17

    Mercedes 500K

    Wenn das Fahrzeug damals nicht verkauft worden ist, dann liegt wohl Diebstahl vor.
    Ich glaube kaum dass Kriegsverbrechen durch das BGB gedeckt werden.
    § 259
    Hehlerei
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."""
  9. #18

    Zitat von mauimeyer Beitrag anzeigen
    Also gehen wir auf das Jahr der Währungsreform und setzen das Auto mit 15 000 DM an (entspricht ca. drei Käfer) und dann lassen wir diesen Betrag mit 4% verzinsen.
    Das ergibt nach 64 Jahren genau 1.845 Mio DM als ~ 900.000 €
    da haben Sie sich wohl um eine Kommastelle vertan; 15.000 DM (entsprechend 7.500 EUR) ergeben bei einer Verzinsung von 4% in 64 Jahren ein Endkapital von etwa 92.000 EUR.

    Aber es gibt auch genügend Leute, die heute dem 300SL Gullwing nachweinen, den ihre Väter in den 60ern für kleines Geld verkauft haben...
  10. #19

    Diebstahl oder Unterschlagung?

    Wenn der Wagen einst von der US-Armee konfisziert wurde stellt sich die frage, ob der Wagen vom Offozier unterschlagen oder gestohlen wurde. Dies macht einen Unterschied, da der Besitzer keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe hat, sondern Entschädigung, falls der Neubesitzer beim Kuf dvon ausgehen mußte, dass der Verkäufer der rechtmäßige Besitzer ist. Diese Fälle passieren auch z.B. bei Autowerkstätten, etc.


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