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Prozess in Stuttgart: Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe an Buback-Mord verurte

dapd35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht jetzt das Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker: Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die 59-Jährige zu vier Jahren Haft.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...842938,00.html
  1. #1

    Das ganze ist doch ein Witz

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht jetzt das Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker: Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die 59-Jährige zu vier Jahren Haft.

    Buback-Mord: Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe verurteilt - SPIEGEL ONLINE
    wundervolle Justiz.
    Hier wurde wieder jemand verurteilt, weil man sonst keinen Dummen hatte.
    Und ich bleibe dabei, die wahren Schuldigen sitzen in ganz anderen Reihen
  2. #2

    Also effektiv nur anderthalb Jahre Knast

    Viel neues hat der Prozess ja nicht zu Tage geführt, mich würde vor allem die Rolle des Verfassungsschutzes interessieren.
  3. #3

    das versteh ich nicht

    Ich dachte immer, Mord verjährt nach 30 Jahren. Bauer X wurde trotz des Mordes an Lolita y freigesprochen, wg Verjaährung.
  4. #4

    Es wird keinen Bestand haben

    So sehr ich das Urteil auch begrüße, es wird keinen Bestand haben. Gefühle wie Rache und endlich eine erwischt haben, manches Mal wirklich leider, keinen Platz in der deutschen Justiz.

    Das Urteil wird in der nächsten und letzten Instanz kassiert. Schade!
  5. #5

    Ausser Spesen nichts gewesen

    4 Jahre, 2 1/2 schon abgegolten. Nach 2/3 der Strafe wird wegen guter Führung entlassen. Bleiben zwei Monate übrig...
  6. #6

    keinerlei Reue

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht jetzt das Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker: Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die 59-Jährige zu vier Jahren Haft.

    Buback-Mord: Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe verurteilt - SPIEGEL ONLINE
    Ich frage mich, warum Frau Becker bei einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen mehrfachen Polizistenmordes bereits nach 12 Jahren entlassen wurde, obwohl sie keinerlei Reue zeigt und auch nichts zur Aufklärung der RAF-Straftaten beigetragen hat.

    Ich finde, wir sollten die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass bei Mord grundsätzlich die lebenslange Strafe auch lebenslang abgesessen werden muss, es sei denn, der Mörder zeigt während der Haft bemerkenswerte Reue und Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung von eventuellen weiteren Straftaten.

    Es wird hier immer die Menschenwürde des Mörders angeführt, der eine Perspektive auf ein Leben nach der Strafe haben solle.
    Ja gerne, aber eben nur in Ausnahmefällen bei starker Reue.

    Wer denkt denn an die Menschenwürde der Ermordeten?
  7. #7

    ...

    Zitat von wschwarz Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, Mord verjährt nach 30 Jahren. Bauer X wurde trotz des Mordes an Lolita y freigesprochen, wg Verjaährung.
    Da sind sie aber schlecht informiert! Mord verjährt nicht!
  8. #8

    Zitat von wschwarz Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, Mord verjährt nach 30 Jahren. Bauer X wurde trotz des Mordes an Lolita y freigesprochen, wg Verjaährung.
    Nein, Mord verjährt nie. Totschlag dagegen schon.
    Bei dem Bauern X war das 'Problem' dass man ihm den Totschlag, nicht aber den Mord nachweisen konnte.
    Und um die nächste Frage gleich vorweg zu beantworten: Mord setzt, im Gegensatz zum Totschlag, Heimtücke, niedere Beweggründe oder Vorsatz voraus.
  9. #9

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem das Feuer auf Buback eröffnet wurde.
    Du liebe Güte! Da kann man nur hoffen, das der Fahrer/in einen gültigen Führerschein für das Krad hatte? Nicht das der Prozeß dann neu aufgerollt werden muss....

    Das Urteil ist nach meinem Bauchgefühl ein Zugeständnis an den Nebenkläger Buback. Frau Becker hat nun schon lange für ihre Taten gebüßt, da ist eine erneute Verurteilung völlig überflüssig.








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