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Prozess in Stuttgart: Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe an Buback-Mord verurte

dapd35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht jetzt das Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker: Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die 59-Jährige zu vier Jahren Haft.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...842938,00.html
  1. #10

    Dr.

    Zitat von wschwarz Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, Mord verjährt nach 30 Jahren. Bauer X wurde trotz des Mordes an Lolita y freigesprochen, wg Verjaährung.
    Nein, Mord verjährt nicht. Totschlag nach 20 Jahren.
  2. #11

    Nein

    Zitat von wschwarz Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, Mord verjährt nach 30 Jahren. Bauer X wurde trotz des Mordes an Lolita y freigesprochen, wg Verjaährung.
    'Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.'
  3. #12

    ---

    Zitat von wschwarz Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, Mord verjährt nach 30 Jahren. Bauer X wurde trotz des Mordes an Lolita y freigesprochen, wg Verjaährung.
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert doch immer die Rechtsfindung:

    Verfolgungsverjährung

    § 78 II StGB: Verbrechen nach § 211 StGB (Mord) verjähren nicht.
  4. #13

    Mord verjährt nicht

    plus Tatwaffe bei ihr und ihre Speichelspuren am Bekennerschreiben. Das reicht mir als Beweis für Beihilfe.
    Die zwei Jahre sitzt die Ver(w)irrte doch leicht ab, Gerechtigkeit heißt auch Kompromisse.
  5. #14

    optional

    1. Mord verjährt nie
    2. Verjährungsfristen starten nur wenn keine Anklage erhoben wurde und kein Prozess stattfindet. Während eiens laufenden Prozess findet keine Verjährung statt.
  6. #15

    Falsch

    Zitat von wschwarz Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, Mord verjährt nach 30 Jahren. Bauer X wurde trotz des Mordes an Lolita y freigesprochen, wg Verjaährung.
    §78 (2) STGB: Verbrechen nach §211 (Mord) verjähren nicht.

    Und das ist auch gut so!
  7. #16

    Zitat von deus-Lo-vult Beitrag anzeigen
    Da sind sie aber schlecht informiert! Mord verjährt nicht!
    Zitat:
    1969 beschloss die Große Koalition im Bundestag nach breiter öffentlicher Diskussion, dass Völkermord gar nicht und Mord erst nach 30 Jahren verjährt.
    1979 wurde die Verjährung für Mord von der sozialliberalen Bundesregierung unter Helmut Schmidt schließlich ganz abgeschafft.

    Quelle Wikipedia...
  8. #17

    Zitat von ekel-alfred Beitrag anzeigen
    Frau Becker hat nun schon lange für ihre Taten gebüßt, da ist eine erneute Verurteilung völlig überflüssig.
    Zumal sie bereits begnadigt wurde.
  9. #18

    Nöö...

    Zitat von guerilla Beitrag anzeigen
    Nein, Mord verjährt nie. Totschlag dagegen schon.
    Bei dem Bauern X war das 'Problem' dass man ihm den Totschlag, nicht aber den Mord nachweisen konnte.
    Und um die nächste Frage gleich vorweg zu beantworten: Mord setzt, im Gegensatz zum Totschlag, Heimtücke, niedere Beweggründe oder Vorsatz voraus.
    Auch der Totschlag nach § 212 StGB setzt natürlich Vorsatz im subjektiven Tatbestand voraus. Sonst handelt es sich um eine fahrlässige Tötung iSv § 222 StGB.

    Was den Totschlag vom Mord unterscheidet, ist die Erfüllung eines (oder mehrerer) Mordmerkmale, von denen sie schon zwei aufgeführt haben:

    Gruppe 1) Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder sonst niedrige Beweggründe

    Gruppe 2) Heimtücke, Grausamkeit oder gemeingefährliche Mittel

    Gruppe 3) Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht
  10. #19

    Mord

    Zitat von guerilla Beitrag anzeigen
    Und um die nächste Frage gleich vorweg zu beantworten: Mord setzt, im Gegensatz zum Totschlag, Heimtücke, niedere Beweggründe oder Vorsatz voraus.
    War das nicht sogar so, dass mehr als nur ein Mordmerkmal erforderlich ist?








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