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Prozess gegen Verena Becker: Der Stammheim-Komplex

Es ist der wohl letzte große RAF-Prozess: Am Donnerstag beginnt am historischen Schauplatz in Stuttgart-Stammheim die Hauptverhandlung gegen die Ex-Terroristin Verena Becker. Die Richter müssen jahrzehntealte Rätsel lösen*- und endlich eine Antwort finden: Wer tötete 1977 Generalbundesanwalt Buback?

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...719859,00.html
  1. #1

    Wieso soll es eine Farce sein,

    wenn man 33 Jahre nach einem Mord, also einer Straftat, die aus gutem Grund nicht verjährt, einer Frau, die der Beihilfe verdächtig ist, den Prozess macht?

    Ich hoffe übrigens sehr, dass dies nicht der letzte RAF-Prozess sein wird, sondern dass die Morde an Beckurts, von Braunmühl, Herrhausen und Rohwedder noch aufgeklärt und gesühnt werden. Schon deshalb ist der Prozess gegen Verena Becker wichtig: Alle Mörder sollen wissen, dass sie nie vor Verfolgung sicher sein können.
  2. #2

    .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist der wohl letzte große RAF-Prozess: Am Donnerstag beginnt am historischen Schauplatz in Stuttgart-Stammheim die Hauptverhandlung gegen die Ex-Terroristin Verena Becker. Die Richter müssen jahrzehntealte Rätsel lösen*- und endlich eine Antwort finden: Wer tötete 1977 Generalbundesanwalt Buback?

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...719859,00.html
    Wen interessiert denn heute noch die RAF?
    Verwöhnte Rich Kids die Guerilla Krieg gespielt haben.
    Leider in echt...
  3. #3

    In jeder Beziehung...

    Zitat: aus dem Artikel: „...ein makabres Déjà-vu aus der "bleiernen Zeit"...“

    In jeder Beziehung – denn auch die zu erwartende Rechtssprechung lässt befürchten, dass sie im kalten Hauch der historischen Örtlichkeit zittrig werden könnte. Vielleicht schaut ja auch Margarethe von Trotta noch einmal vorbei, so aus Nostalgie.
  4. #4

    Weiß nicht warum

    Zitat von quone Beitrag anzeigen
    Wen interessiert denn heute noch die RAF?
    Verwöhnte Rich Kids die Guerilla Krieg gespielt haben.
    Leider in echt...
    Ich weiß auch nicht warum, aber gerade in letzter Zeit kommen mir die Zeiten der RAF immer öfter in den Kopf.
    Westerwelle, von der Leyen, Merkel, der nächste ist ein ....
  5. #5

    Alle Terroristen sollten verurteilt werden

    Zitat von ellereller Beitrag anzeigen
    wenn man 33 Jahre nach einem Mord, also einer Straftat, die aus gutem Grund nicht verjährt, einer Frau, die der Beihilfe verdächtig ist, den Prozess macht?
    Schade, dass Herrn Schleyer nie der Prozess gemacht wurde, wegen seiner Tätigkeit als NS-Studentenführer und seinem offenen Eintreten für die Exmatrikulation jüdischer Studierender, sowie für seine Mitgliedschaft in der NSDAP, die ja genau wie die RAF eine terroristische Vereinigung war. Auch für seine Tätigkeit bei der Rekrutierung von Zwangsarbeiter für die Rüstungsindustrie als Politfunktionär im "Zentralverband der Industrie für Böhmen und Mähren" wurde Schleyer nie belangt. Wenn man schon den Terroristen den Prozess machen will, dann doch bitte allen. Das wäre erstrebenswert. Wenigstens die Stuttgarter Sporthalle und zahllose Straßen sollten nicht nach solchen Leuten benannt werden, egal wie auch immer sie zu Tode gekommen sind. Schade auch, dass Herrn Schleyer nie der Prozess gemacht wurde für die Mißhandlung seiner schwarzen Angestellten auf seiner noch heute im Besitz der Familie befindlichen Farm in Namibia. Man kann nur hoffen, dass die dortige Regierung die Ländereien möglichst bald enteignet.

    Zitat von ellereller Beitrag anzeigen
    Ich hoffe übrigens sehr, dass dies nicht der letzte RAF-Prozess sein wird, sondern dass die Morde an Beckurts, von Braunmühl, Herrhausen und Rohwedder noch aufgeklärt und gesühnt werden. Schon deshalb ist der Prozess gegen Verena Becker wichtig: Alle Mörder sollen wissen, dass sie nie vor Verfolgung sicher sein können.
    Das hoffen wir alle, ist aber unwahrscheinlich, da es wohl nicht die geringsten Befunde über die Dritte Generation der RAF gibt.
  6. #6

    WER soll geschützt werden?

    Zitat von ellereller Beitrag anzeigen
    wenn man 33 Jahre nach einem Mord, also einer Straftat, die aus gutem Grund nicht verjährt, einer Frau, die der Beihilfe verdächtig ist, den Prozess macht?

    Ich hoffe übrigens sehr, dass dies nicht der letzte RAF-Prozess sein wird, sondern dass die Morde an Beckurts, von Braunmühl, Herrhausen und Rohwedder noch aufgeklärt und gesühnt werden. Schon deshalb ist der Prozess gegen Verena Becker wichtig: Alle Mörder sollen wissen, dass sie nie vor Verfolgung sicher sein können.
    Wer wusste von Verena Beckers Tips an den Verfassungsschutz? Und vor allem: von wann an war sie der RAF-whistleblower?
    Erst als sie (ab Mai 1977)im Gefängnis saß oder schon lange vor dem Karlsruher Anschlag?
    Dann würde man gern erfahren, wer alles von dieser "Quelle" informiert war. Gerhard Baum, von 1972 bias 1978 parlamentarischr Staatssekretär im Bundesínnenministerum und von 1978 bis 1982 Bundesminister des Inneren? Richard Meier, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1975-1983 ? Die Mitglieder des sogenannten Bonner Krisenstabes? Buback-Nachfolger Kurt Rebmann("Reblaus")? Und wer noch?
    Vermutlich wird man höchstens dann genaues erfahren, wenn sich der Mantel des Schweigens in ein Leichentuch verwandelt hat. Deutsche Ikonen gilt es zu schützen.
  7. #7

    Rechtsstaat BRD

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen

    ...und endlich eine Antwort finden: Wer tötete 1977 Generalbundesanwalt Buback?
    Die Antwort auf diese Frage hat seinerzeit schon die Richter nicht interessiert. Einer aus der Bande war's. Also waren's alle. Entsprach ja auch der öffentlichen Meinung.
  8. #8

    par 154 StPO ?

    Zitat von peter hammer Beitrag anzeigen
    Die Antwort auf diese Frage hat seinerzeit schon die Richter nicht interessiert. Einer aus der Bande war's. Also waren's alle. Entsprach ja auch der öffentlichen Meinung.
    Man sollte die Wahrheit zumindest versuchen zu finden,aber
    Vom strafrechtlichen Punkt ist der Prozess ohne Sinn:
    sie wurde zu lebenslänglich verurteilt. Wird sie jetzt noch einmal zu lebenslänglioch verurteilt , müsste m.E. eine Gesamtstrafe von lebenslänglich gebildet werden. Die alte
    Strafaussetzung wird widerrufen -..... und dann gibt es eine neue Strafaussetzung.
    Eine Einstellung wäre sinnvoller und kostengünstiger gewesen.
  9. #9

    Tz!

    Zitat von Klo Beitrag anzeigen
    Schade, dass Herrn Schleyer nie der Prozess gemacht wurde (...) Wenn man schon den Terroristen den Prozess machen will, dann doch bitte allen.
    Sehr seltsame Einstellung! Man kann ja bedauern, dass das Verhalten sehr vieler Menschen im Nationalsozialismus nicht vor den Gerichten der Bundesrepublik aufgearbeitet wurde. Warum das die Notwendigkeit verringern soll, andere Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, erschließt sich mir nicht. Sonst könnte man die Strafrechtspflege ja auch ganz einstellen! Was dem Terroristen recht ist, müsste dem Räuber billig sein.


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