Ich denke, dass das Urteil deutlich zu milde ausgefallen ist. Da hat wohl die Tätigkeit des Vaters ("Jurist") und das "Kommen aus gutem Hause" letztendlich wohl doch eine Rolle gespielt. Die Staatsanwaltschaft sollte
prüfen, welche Gründe maßgeblich waren, dass das Gericht 14 Monate unter dem Antrag blieb. Bei jedem Kfz.-Sünder hat der Genuss von Alkohol eine strafverschärfende Wirkung, warum nicht hier auch? Da die neuen U-bahn-Schläger vom Kaiserdamm womöglich keinen juristischen Papa haben, dürfte deren Betrafung deutlich höher ausfallen. Dass der Gymnasiast hier auch Tötungsabsicht gehabt haben könnte, ist offensichtlich nicht beachtet worden. Ich halte das Urteil insgesamt für unausgewogen, zumal von ihm keine general-
präventive Wirkung ausgehen dürfte.