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Prozess gegen Torben P.: U-Bahn-Schläger muss für knapp drei Jahre ins Gefängnis

Brutal trat er auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße auf sein Opfer ein - jetzt hat das Landgericht*Torben P. zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...787026,00.html
  1. #150

    @ Jack19

    Zitat von Jack19 Beitrag anzeigen
    Ein Alkoholverbot hätte leider in diesem Fall nicht geholfen. Der Täter befand sich auf dem Weg nach Hause von einer Party. Ob ein allgemeines Alkoholverbot sinnvoll ist, vermag ich nicht abzuschätzen.
    Doch sinnvoll wäre es zumindest über Kosten für alkohol. Getränke nachzudenken. Die fatalen Wirkungen des Alkoholes werden von allen leider immer noch sträflich unterschätzt.Gleiches gilt für viele andere Suchtstoffe auch Tabak und Tabletten. Ob das Urteil für den Schläger annähernd gerecht ist, darüber möchte ich nichts sagen, obwohl ich finde jeglicher Drogengebrauch darf niemals und keinesfalls als Strafmilderungsgrund benutzt werden.
  2. #151

    111

    Zitat von manfredhelmut Beitrag anzeigen
    Gleiches gilt für viele andere Suchtstoffe auch Tabak.....
    Sie glauben das Raucher fremde Menschen einfach so mal schlagen und treten?

    Oder gibt es da wissenschaftliche Untersuchungen?
  3. #152

    U-bahn-Schläger

    Zitat von h0l0fernes Beitrag anzeigen
    ein paar hunderttausend Euro geklaut hätte, wäre er mit Sicherheit härter bestraft worden.
    So ist das in einem Land, in dem die "Justiz" immer noch vorrangig die Reichen schützt - und nicht die kleinen Leute auf der Straße.
    Ich denke, dass das Urteil deutlich zu milde ausgefallen ist. Da hat wohl die Tätigkeit des Vaters ("Jurist") und das "Kommen aus gutem Hause" letztendlich wohl doch eine Rolle gespielt. Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen, welche Gründe maßgeblich waren, dass das Gericht 14 Monate unter dem Antrag blieb. Bei jedem Kfz.-Sünder hat der Genuss von Alkohol eine strafverschärfende Wirkung, warum nicht hier auch? Da die neuen U-bahn-Schläger vom Kaiserdamm womöglich keinen juristischen Papa haben, dürfte deren Betrafung deutlich höher ausfallen. Dass der Gymnasiast hier auch Tötungsabsicht gehabt haben könnte, ist offensichtlich nicht beachtet worden. Ich halte das Urteil insgesamt für unausgewogen, zumal von ihm keine general-präventive Wirkung ausgehen dürfte.
  4. #153

    Vergil's Dichtungen

    Zitat von Vergil Beitrag anzeigen
    Ich kann nur den guten Rat geben: Solange Sie nicht Richter sind und das Verfahren genauestens kennen, sollten Sie sich mit Forderungen nach anderen (höheren) Strafen zurückhalten. Sie kennen schlicht und einfach die Umstände des Falles nicht. Wenn Sie der Richter sind und der junge Mann vor Ihnen sitzt, sieht die Sache plötzlich ganz anders aus. Das ist meine persönliche Erfahrung.
    Haben sie schon einmal etwas gehört vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Haben Sie einmal überlegt, welche gesundheitlich schmerzhaften und langwierigen Folgen - auch Dauerfolgen - hier beim Opfer eingetreten sind? Verändert das die Situation, wenn der junge Mann vor Ihnen steht (und der Jurist-Papa gleich hinter ihm? Spüren Sie da einen besonderen Druck, oder was wollen Sie mit Ihrer Feststellung zum Ausdruck bringen? Dann sollten Sie sich besser für befangen erklären, weil Sie dem offenbar nicht gewachsen sind. Ein Urteil muss tat- und personenbezogen angemessen sein. Hierzu gehören auch die Belange des Opfers wie die der allgemeinen Wirkung.
  5. #154

    Ich finde es absurd über die angemessene Strafe zu streiten.
    Ich finde dieses Urteil durchaus als Straf-und Täterbezogen ausgeglichen und in Ordnung.
    Was ist bei einer Strafe von fünf Jahren besser.
    Nein, einem 18 -jährigen Schläger, der noch nie auffällig war, muss man im Gegenteil zum auffälligen jugendlichen Intensivtäter zwar schocken, aber ihn nicht übermäßig drangsalierend behandeln.
    Täter müssen, insbesondere jugendliche Täter, inviduell eine Strafe zugesprochen bekommen.
  6. #155

    Medieninquisition hat voll gezogen

    Zitat von Bissmarckhering Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass das Urteil deutlich zu milde ausgefallen ist. Da hat wohl die Tätigkeit des Vaters ("Jurist") und das "Kommen aus gutem Hause" letztendlich wohl doch eine Rolle gespielt. Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen, welche Gründe maßgeblich waren, dass das Gericht 14 Monate unter dem Antrag blieb. Bei jedem Kfz.-Sünder hat der Genuss von Alkohol eine strafverschärfende Wirkung, warum nicht hier auch? Da die neuen U-bahn-Schläger vom Kaiserdamm womöglich keinen juristischen Papa haben, dürfte deren Betrafung deutlich höher ausfallen. Dass der Gymnasiast hier auch Tötungsabsicht gehabt haben könnte, ist offensichtlich nicht beachtet worden. Ich halte das Urteil insgesamt für unausgewogen, zumal von ihm keine general-präventive Wirkung ausgehen dürfte.
    Ich sehe das deutlich anders vor allem nachdem ich die Fakten und nicht nur Springers Medienpropaganda gesehen habe:

    http://www.youtube.com/watch?v=ubgKgw3-7kU

    Ich habe mich heute mit einigen "quergelegt", die das Urteil für deutlich zu milde halten, aber die "heilige Inquisition" sollte seit ein paar Jahrhunderten beendet sein.

    Offenbar nicht

    Ciao
    DerDemokrator

    P.S.http://kettenhunde.over-blog.com/
  7. #156

    angemessen

    Zitat von turo Beitrag anzeigen
    Ich finde es absurd über die angemessene Strafe zu streiten....

    Was ist bei einer Strafe von fünf Jahren besser...
    Ganz einfach: Es wäre angemessen
  8. #157

    .

    Zitat von turo Beitrag anzeigen
    Ich finde es absurd über die angemessene Strafe zu streiten.
    Ich finde dieses Urteil durchaus als Straf-und Täterbezogen ausgeglichen und in Ordnung.
    Was ist bei einer Strafe von fünf Jahren besser.
    Nein, einem 18 -jährigen Schläger, der noch nie auffällig war, muss man im Gegenteil zum auffälligen jugendlichen Intensivtäter zwar schocken, aber ihn nicht übermäßig drangsalierend behandeln.
    Täter müssen, insbesondere jugendliche Täter, inviduell eine Strafe zugesprochen bekommen.
    Mich würde mal interessieren, welche Strafe Sie für einen 21 Jährigen für angemessen hielten und was Sie daran als Opfer besser fänden.

    Das man keinem Menschen gegen den Kopf tritt, hat doch nichts mit der Intelligenz oder der Reife des Täters zu tun. Ich bin mir sehr sicher, dieser Torben würde sich nie im Leben mit einem richtigen Schläger anlegen, das soll heißen, dass er sich bestimmt zügeln kann, wenn er Macht erkennt. Das bedeutet, er empfindet den Staat als machtlos. Der Staat kann sich nicht deutlich machen, dass er alle Bürger vor Gewalt schützt. Das Problem ist der zahnlose Staat.

    MfG. Rainer
  9. #158

    Airbag Gesellschaft

    Zitat von philathei Beitrag anzeigen
    Während der beiden Amtsperioden von Rudolph Giuliani sank die Kriminalität in New York um 57%, dank seiner Nulltoleranz-Strategie mit klaren Strafen schon für geringere Vergehen. Natürlich haben die Gegner aus dem linken Lager alles Mögliche vorgebracht, um den Erfolg einer solchen Law-and-Order-Politik zu negieren oder zu relativieren, aber die Zahl spricht für sich.
    Das einzige, was Guiliani zu Wege gebracht hat, war ein Verdrängungseffekt. Die Kriminellen wanderten schlicht in umliegende Gemeinden und sorgten dort für einen herben Anstieg.

    Zitat von philathei Beitrag anzeigen
    Die pauschale Behauptung, harte Strafen wirkten nicht abschreckend, ist abwegig und widerspricht völlig der natürlichen Logik und der Alltagserfahrung - wie das meiste, was in der Rechtstheorie und in der Pädagogik als modern daherkommt.
    Dann frage ich mich, warum in den USA 10x so viele Menschen pro 1000 Einwohner im Knast sitzen im Vergleich zu Deutschland, und die Kriminalitätsraten wesentlich höher sind als hier. Sollte doch bei dem harten Vorgehen der US-Justiz ganz anders sein, oder?

    Zitat von philathei Beitrag anzeigen
    Ein Beispiel: Weil angeblich selbst geringfügige Körperstrafen seelisch deformierte, gewaltaffine Kinder produzieren, wurde das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft. In der Folge hätte die nachwachsende Generation deutlich zivilisierter als die vorangehenden werden müssen. Das genaue Gegenteil ist eingetreten, und das eben nicht nur dort, wo mittelalterliche Erziehungsmethoden kulturbedingt weiterwirken. Dieser Torben ist das lebendige Beispiel.
    Und genau hier liegen Sie leider falsch. Die Kriminalitätsrate ist seit Jahrzehnten am sinken. Früher wurde nach einer Wirtshausschlägerei teilweise nicht einmal die Polizei eingeschaltet, und die Presse bekam von so etwas nicht einmal etwas mit.
    In der heutigen Kuschelgesellschaft, in der jeder derartige Vorfall in Presse, TV und Internet breitgetreten wird, hat sich das Empfinden geändert. Wir leben heute wesentlich sicherer, empfinden aber mehr Unsicherheit und Angst.
    Wenn heute in einem Bierzelt jemandem mit einem Maßkrug ein Scheitel gezogen wird, berichtet nicht nur das lokale Gemeindeblatt darüber, sondern sämtliche Medien. Früher war das eine Randnotiz.

    Zitat von philathei Beitrag anzeigen
    Sinnvoll ist ein gesunder Mittelweg zwischen dem notwendigen Verständnis und der Fähigkeit, Grenzen nicht nur zu setzen, sondern auch durchzusetzen.
    Von diesem Mittelweg hat sich unsere dekadente Gesellschaft weit entfernt. Auch eine Form der Selbstabschaffung!
    Nein, die Dekadenz liegt ganz woanders. Und zwar bei den Erschaffern einer, ich nenne es mal "Airbag-Gesellschaft". Heute wird wegen jedem Scheiss ein riesiger Aufriss gemacht.


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