Forum


 

Prozess gegen Torben P.: U-Bahn-Schläger muss für knapp drei Jahre ins Gefängnis

Brutal trat er auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße auf sein Opfer ein - jetzt hat das Landgericht*Torben P. zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...787026,00.html
  1. #100

    mehr als ich persönlich erwartet hätte

    aber immer noch zu wenig
    Jeder Aktienbetrüger bekommt mehr und meines Erachtens ist eine solche brutale Attacke WESENTLICH schlimmer.
  2. #101

    Sinnvoll

    Zitat von Hardliner 1 Beitrag anzeigen
    Fünf Jahre wäre das Mindeste, was er verdient hätte. E kommt eh nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe frei. Und im Knast kümmert sich eine Schar Soz-Päds, Psychologen und Psychiater um den Schläger. Wir haben nach wie vor eine Täterjustiz.
    Die Chance auf vorzeitige Begnadigung bei guter Führung fliesst aber nicht in die Strafbemessung ein.
    Die Begnadigung ist nicht selbstverständlich, sondern muss sich "erarbeitet" werden. Das ist durchaus sinnvoll.
    Täterjustiz--ja, die haben wir. Denn um die Täter muss sich die Justiz kümmern. Die Opfer brauchen etwas anderes.
  3. #102

    titel

    Zitat von ADie Beitrag anzeigen
    Es bringt doch nichts, jetzt von einem Extrem ins andere zu verfallen. Der Mann war doch Ersttäter!
    jeder Wiederholungstäter war mal Ersttäter... von daher ist ihre Argumentation unplausibel...
    auch einem Ersttäter musste bewusst sein was ihn erwartet, wenn er andere halb tot trampelt...
    gerade aber wenn Ersttäter glauben, dass ihre erste Tat "gratis" ist, geht ihre Argumentation ins Leere...

    wenn alle wissen dass es beim ersten mal direkt in den Bau geht, lassen sich vielleicht einige davon abhalten...
    umgekehrt bringt eine Verschonung von Ersttätern überhaupt nichts...
  4. #103

    .

    Zitat von me-privat Beitrag anzeigen
    Im übrigen:
    Alkohol im Staßenverkehr = strafverschärfend
    Alkohol bei Gewaltverbrechen = strafmildernd
    Das kann ich niemandem glaubhaft begründen!
    Alkohol ist im Strassenverkehr strafverschaerfend, weil Alkohol im Strassenverkehr an sich illegal ist. Es ist also ein zusaetzliches Vergehen, was sich strafverschaefend auswirkt.

    Warum ein Alkoholrausch bei sonstigen Verbrechen aber strafmildernd angerechnet werden kann, ist mir auch voellig unklar. Strafverschaerfend waere aber auch Unsinn, hoechstens indirekt, z.B. wenn durch die entfallene Hemmung das Verbrechen skrupelloser war, sollte es auch dementsprechend haerter bestraft werden.
  5. #104

    Wie das?!

    Zitat von fred4712 Beitrag anzeigen
    Hoffe mal, dass diese Strafe weitere Gewalttäter ein wenig abschreckt.
    Eine solche Strafe ist für Viele viel eher eine Einladung, als Abschreckung.
  6. #105

    ....

    Zitat von Demokrator2007 Beitrag anzeigen
    ...Als ich das komplette U-Bahnvideo sah, erinnerte mich das ziemlich stark an den beschriebenen Fall. Auch hier hätte ich anders entscheiden, denn sobald Alkohol im Spiel ist, kann man verminderte Schuldfähigkeit einbeziehen und es sieht doch ziemlich danach aus als habe das Opfer den Täter maßregeln wollen. Das ist dann irgendwie dumm gelaufen*...[]...Aber daraufhin den "Law-and-Order-Staat" auszurufen gibt nur denen eine Trumpfkarte in die Hand die "sowieso meinen das man mal das ganze Gesocks aus Arbeitslosen, Alkis, Ausländern von der Straße räumen wollen" und die halte ich für ein weit größeres Übel als ein paar Trunkenbolde...
    Bei mir ist es umgekehrt. Mit Menschen, die eine grenzwertige Meinung vertreten, sich aber friedlich verhalten, habe ich überhaupt keine Probleme. Wirklich schlimm finde ich hingegen die Relativierer, die eine dermaßen brutale Tat als "irgendwie dumm gelaufen*" verharmlosen. Denn die begünstigen ein Klima, in der Gewalt nicht mehr gesellschaftlich sanktioniert wird und dementsprechend die Hemmschwelle bei Jugenldichen sinkt. Wie ja seit Jahren zu beobachten ist...
  7. #106

    Titel? Ja genau, Titel muss sein!

    Zitat von ratxi Beitrag anzeigen
    Die Chance auf vorzeitige Begnadigung bei guter Führung fliesst aber nicht in die Strafbemessung ein.
    Die Begnadigung ist nicht selbstverständlich, sondern muss sich "erarbeitet" werden. Das ist durchaus sinnvoll.
    Täterjustiz--ja, die haben wir. Denn um die Täter muss sich die Justiz kümmern. Die Opfer brauchen etwas anderes.
    Die "Arbeit", die für eine vorzeitige Beendigung der Strafhaft aufzuwenden ist, kann so anstrengend nicht sein, da dies ja mittlerweile in der Mehrheit der Fälle stattfindet. Nicht dass es mich stören würde, aber es ist einfach unerklärlich, dass eine Regelung, die einst für die Fälle von "guter Führung" vorgesehen war, mittlerweile den Regelfall darstellt. Ich finde daher, dass das Strafvollzugsgesetz oder die StPO bzw. das GVG geändert gehören. Eine Ausnahme kann nicht der Regelfall sein.
  8. #107

    Gern auch Plagiate, aber hauptsache Titel.

    Zitat von unterländer Beitrag anzeigen
    Die "Arbeit", die für eine vorzeitige Beendigung der Strafhaft aufzuwenden ist, kann so anstrengend nicht sein, da dies ja mittlerweile in der Mehrheit der Fälle stattfindet. Nicht dass es mich stören würde, aber es ist einfach unerklärlich, dass eine Regelung, die einst für die Fälle von "guter Führung" vorgesehen war, mittlerweile den Regelfall darstellt. Ich finde daher, dass das Strafvollzugsgesetz oder die StPO bzw. das GVG geändert gehören. Eine Ausnahme kann nicht der Regelfall sein.
    Wenn es tatsächlich den Regelfall darstellen würde, haben Sie Recht.
    Ich weiss es nicht.
  9. #108

    U-Bahn-Schläger

    Das Urteil ist angesichts der entfesselten Brutalität eindeutig zu milde. Es herrscht noch ein klares Ungleichgewicht bei der Strafzumessung, was viele nicht nachvollziehen können.
  10. #109

    Titel ist betrunken

    Zitat von me-privat Beitrag anzeigen
    ...

    Im übrigen:
    Alkohol im Staßenverkehr = strafverschärfend
    Alkohol bei Gewaltverbrechen = strafmildernd
    Das kann ich niemandem glaubhaft begründen!
    Doch ich... "Finger heb'"
    Besoffen Auto fahren ist verboten. Grundsätzlich besoffen sein allerdings nicht!
    Und jetz nicht kommen mit: jemanden verprügeln ist auch verboten....... Stimmt schon, aber das ist sogar nüchtern nicht erlaubt!
    Habe fertig


TOP



TOP