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Prozess gegen Massenmörder: Richterin schneidet Breivik das Wort ab

AFPAm Ende wollte Anders Breivik ein letztes Mal die große Bühne nutzen - doch die Richterin verhinderte eine weitere Tirade des Attentäters. Wenche Elisabeth Arntzen schnitt dem Massenmörder das Wort ab, nur sein Verteidiger durfte für ihn sprechen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...851978,00.html
  1. #1

    Keine weitere Buehnen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Am Ende wollte Anders Breivik ein letztes Mal die große Bühne nutzen - doch die Richterin verhinderte eine weitere Tirade des Attentäters. Wenche Elisabeth Arntzen schnitt dem Massenmörder das Wort ab, nur sein Verteidiger durfte für ihn sprechen.

    Richterin verhindert Tirade von Anders Breivik zum Prozessende in Oslo - SPIEGEL ONLINE
    Ein richtiges Urteil und richtiges Verhalten dem Verurteilten gegenueber.
    Warum soll eine so gute Richterin dem uebersteigerten Geltungsbeduerfnis eines Schuldigen noch eine Buehne verschaffen?
    Breiviks game is over.
    Weitere Buehnen sind zur Wahrheitsfindung unnoetig. Sie ist nun festgestellt.
  2. #2

    Das muessen aber lange Unterbrechungen

    gewesen sein, wenn zwei Leuten "gelingt" 90 Seiten in SIEBEN Stunden zu verlesen. Oder der Text war so verklausuliert, das die selbst nach jeder Zeile den Ueberblick verloren haben. Ich habe frueher 90 Seiten aus dem Buch "Mann ohne Eigenschaften" von Musil locker in 2 Stunden durchgelesen.
  3. #3

    so ein Mensch kann nur krank sein

    kein so richtig annehmbares Urteil, gerade von Nationen, die immer und ewig China und Russland in die Urteile reden und mitbestimmen wollen. Das ist eindeutig ein kranker Mann und bisher fand ich gut dass sein Name und Mitteilungen von ihm "öffentlich verschluckt" werden. Das Urteil selbst ist eine Blamage (?rechtschreibung?) für die "freien" "westlichen" Länder. Sehr peinlich sogar. Man kann einem Täter dann wohl Öffentlichkeit absprechen um Nachahmer zu vermeiden, jedoch die Krankheit das geht dann doch nicht. Und so ein Mensch ist echt Krank auch wenn die freiheitliche Welt sich nicht trau das anzuerkennen um ihn zu Heilen zu müssen.
  4. #4

    optional

    Spätestens jetzt dürfte es auch der Rest der Welt wissen. Hier in Norwegen gibt es auch die anschliessende Sicherheitsverwahrung. Der Breivik kommt nie mehr raus. 21 Jahre Einzelhaft und dann Sicherheitsverwahrung. Die wird dann jeweils gerichtlich um 5 Jahre verlängert. Das hängt vom Gefährlichkeitsgrad ab. In 21 Jahren ist der Mann erst ca. 52 und damit immer noch hoch gefährlich. Wenn der jemals rauskommt, dann wohl als Tattergreis.
  5. #5

    20 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Am Ende wollte Anders Breivik ein letztes Mal die große Bühne nutzen - doch die Richterin verhinderte eine weitere Tirade des Attentäters. Wenche Elisabeth Arntzen schnitt dem Massenmörder das Wort ab, nur sein Verteidiger durfte für ihn sprechen.

    Richterin verhindert Tirade von Anders Breivik zum Prozessende in Oslo - SPIEGEL ONLINE
    Was heißt das? Die Rechtssprechung im hohen Norden unterscheidet sich offensichtlich nicht viel von der bei uns. Gibt es tatsächlich in irgendeinem europäischen Land noch so etwas wie 'lebenslänglich', dass tatsächlich bedeutet, dass dieser Mensch NIE, NIE, NIE wieder frei gelassen wird? Es bedeutet natürlich nicht, dass er nie wieder töten wird.
    Gefängnisse sind voll von Tötungsdelikten, die dann wieder erneut verhandelt werden müssen.

    Man möchte den Mann (den als 'Mann' zu bezeichnen mir ein wenig schwer fällt, weil er so nichts von dem hat, was ich als männliche Attribute schätze), irgendwie verstehen.

    Nein, eigentlich möchte ich IHN nicht verstehen. Das WARUM.

    Kann ein denkender Mensch tatsächlich glauben, er ÄNDERE etwas zu irgendetwas Besserem, indem er Kinder tötet?

    Die waren hier ja kein Kollateralschaden, den rücksichtslose Regierungstruppen oder Revolutionsarmeen in Kauf nehmen, sondern ZIEL.

    Ein Urteil. 20 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
    'Lebenslänglich' hätte besser geklungen, weniger bedeutet

    In 10 Jahren kann sich der Mörder zum ersten Mal um eine Bewährung bewerben.
  6. #6

    Schade nur, daß das Gericht Ihm den (wohl letzten) Triumpf gewähren musste, zuzugestehen, daß er wohl im Vollbesitz der geistigen (!) Kräfte war, dieses völlig maßlose Verbrechen zu begehen.

    Ein Kinder-mordender Tempelritter auf Kreuzzug im Jahre 2011... Und der soll ganz dicht sein ?

    Auf der anderen Seite ist der Gedanke, daß der saubere weisse Herr jetzt wohl die Tücken des Strafvollzugs für "Allerweltsverbrecher" erleben darf, relativ befriedigend.

    Es gibt keine Hölle nach dem Tod, aber im Leben kann man ihr schon begegnen.

    Was kann schlimmer sein, als den Rest des Lebens von allen, die einen umgeben gemobt ( und das im Wortsinn ) zu werden ?

    Daher nach etwas nachdenken meine Gratulation an das unaufgeregte und gerechte Justizsystem in Norwegen.

    Im Ramen des Möglichen wurde der Gerechtigkeit Genüge getan.

    Und das ist gut und vorbildlich.

    Möge er in Frieden leiden.
  7. #7

    ach komm :-(

    Zitat von thro Beitrag anzeigen
    Spätestens jetzt dürfte es auch der Rest der Welt wissen. Hier in Norwegen gibt es auch die anschliessende Sicherheitsverwahrung. Der Breivik kommt nie mehr raus. 21 Jahre Einzelhaft und dann Sicherheitsverwahrung. Die wird dann jeweils gerichtlich um 5 Jahre verlängert. Das hängt vom Gefährlichkeitsgrad ab. In 21 Jahren ist der Mann erst ca. 52 und damit immer noch hoch gefährlich. Wenn der jemals rauskommt, dann wohl als Tattergreis.
    er kommt genau so wenig raus wie Rudolf Hess
    Und Hess hatte noch mehr Chancen

    (nein, ich bin überhaupt nicht rechts, im Gegenteil, Anarchist)
    Wie ich schon geschrieben habe, das Urteil erkennt Krankheit aus Angst nicht an. Und so ein Mensch der ist mehr als krank. Nur muss es eine westliche Gesellschaft erst mal so anerkennen, dass wir solche Menschen heilen können oder auch nur den Ansatz dazu haben können.

    Der Westen aber, der urteilt über Fehlurteile in Moskau und China ... dann so etwas???
  8. #8

    Zitat von martina.scheuren Beitrag anzeigen
    In 10 Jahren kann sich der Mörder zum ersten Mal um eine Bewährung bewerben.
    Nicht mit Sicherheitsverwahrung. Damit hat das Gericht ja von vorn herein gesagt dass es nicht davon ausgeht, dass er sich bewähren wird.
  9. #9

    Kein Titel.

    Zitat von friedenspfeife Beitrag anzeigen
    gewesen sein, wenn zwei Leuten "gelingt" 90 Seiten in SIEBEN Stunden zu verlesen. Oder der Text war so verklausuliert, das die selbst nach jeder Zeile den Ueberblick verloren haben. Ich habe frueher 90 Seiten aus dem Buch "Mann ohne Eigenschaften" von Musil locker in 2 Stunden durchgelesen.
    Sie kennen aber sicher auch den Unterschied zwischen "vorlesen" und "durchlesen". Bei weniger als fünf Minuten pro Seite ist davon auszugehen, dass die Richter erfreulicherweise das Urteil nicht im Stakkato runtergerattert haben, sondern vorgetragen haben - ein solcher zusammenfassender Abschluss eines Strafverfahrens hilft der Öffentlichkeit, den Angehörigen der Opfern und vielleicht ja auch dem Angeklagten selbst, noch einmal zu reflektieren, was da geschehen ist.


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