Hoffentlich kommen Politiker und Staatsanwaltschaft nicht damit durch, das Verfahren versanden zu lassen. Aber das Zweiklassenstrafrecht verbreitet sich ja immer mehr ...
Die Vorwuerfe gehoeren aufgeklaert, und wenn sie strafrechtlich relevant sind, dann verdient Chirac eine Strafe wie jeder andere auch, ohne Prominenten- oder Praesidentenbonus. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Wahrscheinlich wird es aber irgendwo zwischen Verfahrenseinstellung und milder Bewaehrungsstrafe haengenbleiben (wieso sollte es in F anders sein als in D), und Chirac kann wieder zu seiner Bernadette und weiter mit ihr seine Pfruende aufbrauchen.
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