AFPDem Breivik-Prozess droht ein Skandal: Ein Schöffe in dem Verfahren soll in einem Facebook-Kommentar die Todesstrafe für den Attentäter gefordert haben. Stammt der Eintrag wirklich von dem Mann, müsste ein neuer Laienrichter eingesetzt werden.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...827977,00.html
Ich kenne mich mit der norwegischen StPO nicht aus, kann mir aber vorstellen, dass sich berufene Schöffen genauso wie in Deutschland öffentlich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern dürfen. Schon gar nicht mit einer Forderung außerhalb jeglicher Rechtsprechung.
Trotzdem kann ich mich der Forderung anschließen, wie vermutlich die Mehrheit der Norweger auch.
Klarer kann man seine Befangenheit nicht zum Ausdruck bringen.
Davon ab sollte sich aber Norwegen ernsthaft überlegen, ob die Todesstrafe nicht extra für Breivik wieder eingeführt werden sollte. Im ungünstigsten Fall steht Breivik sonst nämlich nach 8 Jahren Haft, also 2020, wieder auf der Straße. Lebenslänglich - also 12 Jahre - zusammen mit guter Führung könnte das ergeben.
Wenn er die Todesstrafe fordert, setzt er sich in Widerspruch zur norwegischen Verfassung. Das ist möglicherweise jetzt nicht die beste Ausgangslage für einen Richter, selbst als Schöffe. Auch hat er jetzt noch keine Meinung über das Strafmaß zu haben. Zuerst hat er sich ein Bild über Tathergang und Schuld zu machen. Das Urteil wird am Ende des Verfahrens erwartet. Zu Beginn nennt man das voreingenommen. Ja, auch im Breivik-Fall.
Manchmal frage ich mich, ob den Leuten, die hie und da die Todesstrafe fordern, klar ist, dass sich sich genauso gegen unsere Verfassung stemmen, wie so mancher Salafist, der nach der Sharia schreit, oder Neonazi, der nichts von Gleichheit und Rechtstaatlichkeit hält. Meinung hin oder her.
Auch wenn es eine private Meinungsäußerung des Schöffen war gehört er natürlich sofort abgesetzt da er damit seine Befangenheit bewiesen hat und für eine Strafe plädiert die in Norwegen gar nicht mehr verhängt werden kann.
Und selbst wenn es sie gäbe wäre ich dagegen sie gegen Breivick zu verhängen..Er könnte sich dadurch zum Märtyerer stilisieren .
Lebenslange Verwahrung in einer psychatrischen Anstalt unter verschärften Isolationsbedingungen ist genau das richtige für diesen mörderischen Faschisten.Da hat er dann genug Zeit um nachzudenken und vegitiert langsam dahin!
Wenn man davon ausgeht, daß Breivik zurechnungsfähig und nicht krank ist (was nach seinem Verhalten zumindest angezweifelt werden kann), dann erscheint die Todesstrafe tatsächlich als eine gerechte Strafe. Wenn in Europa sowohl Todesstafe als auch Folter grundsätzlich verboten sind, obwohl es immer auch Einzelfälle zu geben scheint, in denen das eine oder andere angemessen erscheint, dann liegt dies daran, daß man hier keine Büchse der Pandora öffnen möchte, die man anschließend nicht wieder schließen kann.
Geändert von ( um Uhr)
Mit schönen Grüssen aus Hamburg/Barmbek
falls diese Nachricht ins Forum gelangt