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Prozess gegen Attentäter: Schöffe soll Todesstrafe für Breivik gefordert haben

AFPDem Breivik-Prozess droht ein Skandal: Ein Schöffe in dem Verfahren soll in einem Facebook-Kommentar die Todesstrafe für den Attentäter gefordert haben. Stammt der Eintrag wirklich von dem Mann, müsste ein neuer Laienrichter eingesetzt werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827977,00.html
  1. #1

    Zufall?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Dem Breivik-Prozess droht ein Skandal: Ein Schöffe in dem Verfahren soll in einem Facebook-Kommentar die Todesstrafe für den Attentäter gefordert haben. Stammt der Eintrag wirklich von dem Mann, müsste ein neuer Laienrichter eingesetzt werden.

    Zufall, oder nur ein dummes Versehen, oder hat Breivik Verbündete, die den Prozess scheitern lassen wollen?
  2. #2

    Was soll...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Dem Breivik-Prozess droht ein Skandal: Ein Schöffe in dem Verfahren soll in einem Facebook-Kommentar die Todesstrafe für den Attentäter gefordert haben. Stammt der Eintrag wirklich von dem Mann, müsste ein neuer Laienrichter eingesetzt werden.

    Online-Kommentar: Schöffe forderte Todesstrafe für Breivik - SPIEGEL ONLINE
    ...die ganze Aufregung? Norwegen hat die Todesstrafe 1902 abgeschafft, insofern kann der Schöffe sie gar nicht fordern. Er tut bestenfalls seine private Meinung kund, die vermutlich etliche teilen dürften.
  3. #3

    Vorverurteilung

    Zitat von TitelHasser Beitrag anzeigen
    ...die ganze Aufregung? Norwegen hat die Todesstrafe 1902 abgeschafft, insofern kann der Schöffe sie gar nicht fordern. Er tut bestenfalls seine private Meinung kund, die vermutlich etliche teilen dürften.

    Gerade ein Schöffe darf aber nicht vorverurteilen. Könnte ja (theoretisch) sein, dass Breivik keine Schuld nachgewiesen werden kann.
  4. #4

    Schöffe

    Zitat von TitelHasser Beitrag anzeigen
    ...die ganze Aufregung? Norwegen hat die Todesstrafe 1902 abgeschafft, insofern kann der Schöffe sie gar nicht fordern. Er tut bestenfalls seine private Meinung kund, die vermutlich etliche teilen dürften.
    Ich kenne mich mit der norwegischen StPO nicht aus, kann mir aber vorstellen, dass sich berufene Schöffen genauso wie in Deutschland öffentlich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern dürfen. Schon gar nicht mit einer Forderung außerhalb jeglicher Rechtsprechung.
    Trotzdem kann ich mich der Forderung anschließen, wie vermutlich die Mehrheit der Norweger auch.
  5. #5

    Zitat von TitelHasser Beitrag anzeigen
    ...die ganze Aufregung? Norwegen hat die Todesstrafe 1902 abgeschafft, insofern kann der Schöffe sie gar nicht fordern. Er tut bestenfalls seine private Meinung kund, die vermutlich etliche teilen dürften.
    Klarer kann man seine Befangenheit nicht zum Ausdruck bringen.

    Davon ab sollte sich aber Norwegen ernsthaft überlegen, ob die Todesstrafe nicht extra für Breivik wieder eingeführt werden sollte. Im ungünstigsten Fall steht Breivik sonst nämlich nach 8 Jahren Haft, also 2020, wieder auf der Straße. Lebenslänglich - also 12 Jahre - zusammen mit guter Führung könnte das ergeben.
  6. #6

    Todesstrafe

    Zitat von TitelHasser Beitrag anzeigen
    ...die ganze Aufregung? Norwegen hat die Todesstrafe 1902 abgeschafft, insofern kann der Schöffe sie gar nicht fordern. Er tut bestenfalls seine private Meinung kund, die vermutlich etliche teilen dürften.
    Wenn er die Todesstrafe fordert, setzt er sich in Widerspruch zur norwegischen Verfassung. Das ist möglicherweise jetzt nicht die beste Ausgangslage für einen Richter, selbst als Schöffe. Auch hat er jetzt noch keine Meinung über das Strafmaß zu haben. Zuerst hat er sich ein Bild über Tathergang und Schuld zu machen. Das Urteil wird am Ende des Verfahrens erwartet. Zu Beginn nennt man das voreingenommen. Ja, auch im Breivik-Fall.

    Manchmal frage ich mich, ob den Leuten, die hie und da die Todesstrafe fordern, klar ist, dass sich sich genauso gegen unsere Verfassung stemmen, wie so mancher Salafist, der nach der Sharia schreit, oder Neonazi, der nichts von Gleichheit und Rechtstaatlichkeit hält. Meinung hin oder her.
  7. #7

    Todesstrafe wäre zu einfach

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Dem Breivik-Prozess droht ein Skandal: Ein Schöffe in dem Verfahren soll in einem Facebook-Kommentar die Todesstrafe für den Attentäter gefordert haben. Stammt der Eintrag wirklich von dem Mann, müsste ein neuer Laienrichter eingesetzt werden.

    Online-Kommentar: Schöffe forderte Todesstrafe für Breivik - SPIEGEL ONLINE
    Auch wenn es eine private Meinungsäußerung des Schöffen war gehört er natürlich sofort abgesetzt da er damit seine Befangenheit bewiesen hat und für eine Strafe plädiert die in Norwegen gar nicht mehr verhängt werden kann.
    Und selbst wenn es sie gäbe wäre ich dagegen sie gegen Breivick zu verhängen..Er könnte sich dadurch zum Märtyerer stilisieren .
    Lebenslange Verwahrung in einer psychatrischen Anstalt unter verschärften Isolationsbedingungen ist genau das richtige für diesen mörderischen Faschisten.Da hat er dann genug Zeit um nachzudenken und vegitiert langsam dahin!
  8. #8

    Büchse der Pandora

    Zitat von TitelHasser Beitrag anzeigen
    Norwegen hat die Todesstrafe 1902 abgeschafft, insofern kann der Schöffe sie gar nicht fordern. Er tut bestenfalls seine private Meinung kund, die vermutlich etliche teilen dürften.
    Wenn man davon ausgeht, daß Breivik zurechnungsfähig und nicht krank ist (was nach seinem Verhalten zumindest angezweifelt werden kann), dann erscheint die Todesstrafe tatsächlich als eine gerechte Strafe. Wenn in Europa sowohl Todesstafe als auch Folter grundsätzlich verboten sind, obwohl es immer auch Einzelfälle zu geben scheint, in denen das eine oder andere angemessen erscheint, dann liegt dies daran, daß man hier keine Büchse der Pandora öffnen möchte, die man anschließend nicht wieder schließen kann.
  9. #9

    Zitat von SirLurchi Beitrag anzeigen
    Ich kenne mich mit der norwegischen StPO nicht aus, kann mir aber vorstellen, dass sich berufene Schöffen genauso wie in Deutschland öffentlich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern dürfen. Schon gar nicht mit einer Forderung außerhalb jeglicher Rechtsprechung.
    Eben.
    Zitat von SirLurchi Beitrag anzeigen
    Trotzdem kann ich mich der Forderung anschließen, wie vermutlich die Mehrheit der Norweger auch.
    Zum Glück wohl nicht, bis dato leben uns die Norweger gerade ja vor wie man mit solch einem Trauma umgehen kann.

    Dazu sind einige unserer Mitbürger ( siehe z.B. Emden ) wohl augenscheinlich nicht in der Lage.
    Geändert von ( um Uhr)
    Mit schönen Grüssen aus Hamburg/Barmbek
    falls diese Nachricht ins Forum gelangt


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