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Prozess gegen Attentäter: Schöffe soll Todesstrafe für Breivik gefordert haben

AFPDem Breivik-Prozess droht ein Skandal: Ein Schöffe in dem Verfahren soll in einem Facebook-Kommentar die Todesstrafe für den Attentäter gefordert haben. Stammt der Eintrag wirklich von dem Mann, müsste ein neuer Laienrichter eingesetzt werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827977,00.html
  1. #20

    Rechtsstaat

    Zitat von Suppenhahn Beitrag anzeigen
    Davon ab sollte sich aber Norwegen ernsthaft überlegen, ob die Todesstrafe nicht extra für Breivik wieder eingeführt werden sollte.
    Nulla poena sine lege. Das, was sie hier fordern, nämlich rückwirkend ein Strafmaß für eine Tat zu ändern, verstösst gegen die Justizgrundrechte! Ein Breivik ist grausam. Aber er schadet dem Rechtsstaat nicht. Es sind so Leute wie Sie, die gefährlich sind für unseren Rechtsstaat und unserer Gesellschaft! ...

    Zitat von Suppenhahn Beitrag anzeigen
    Im ungünstigsten Fall steht Breivik sonst nämlich nach 8 Jahren Haft, also 2020, wieder auf der Straße. Lebenslänglich - also 12 Jahre - zusammen mit guter Führung könnte das ergeben.
    ... da hilft es auch nicht, dass Sie hier mit irgendeinem theoretischen Konstrukt, dass aber völlig an der zu erwartenden Realität vorbei geht, versuchen Stammtisch-Stimmung zu machen! Im Gegenteil. Damit unterstreichen Sie nur, wo hier die wirkliche Gefahr liegt.

    Zum Glück sind die Norweger wesentlich reifer. Denn dieser Schöffe ist in der Minderheit. Und noch nicht mal der will an den Grundfesten des Rechtsstaates rütteln, wie Sie es tun wollen.
  2. #21

    Zitat von _meinemeinung Beitrag anzeigen
    Warum wird diesem Massenmörder durch den Prozess und über die Medien das gegeben, was er wollte - ungeteilte Aufmerksamkeit, eine Bühne, weltweite Medienpräsenz?
    Besser wäre es, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen und die Berichterstattung auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
    Sehe ich ebenso.
    Ein Prozess unter weitgehenden Ausschluss der Öffentlichkeit; evtl. einige wenigen ausgewählten Journalisten Zugang gewähren.
    Ansonsten Veröffentlichung des Gerichtsurteils sowie eines psychiatrischen Gutachtens bzgl. der Schuldfähigkeit.
  3. #22

    QUOTE=Suppenhahn;10031433]Klarer kann man seine Befangenheit nicht zum Ausdruck bringen.

    Davon ab sollte sich aber Norwegen ernsthaft überlegen, ob die Todesstrafe nicht extra für Breivik wieder eingeführt werden sollte. Im ungünstigsten Fall steht Breivik sonst nämlich nach 8 Jahren Haft, also 2020, wieder auf der Straße. Lebenslänglich - also 12 Jahre - zusammen mit guter Führung könnte das ergeben.[/QUOTE]

    Für ein einzelnes Verbrechen im Nachhinein ein anderes Strafmaß einzuführen wird wohl kaum rechtsstaatlich machbar sein. Sowas geht eher in einem Staat, wie ihn der Herr Breivik (und der ein oder andere Forist, wenn man sich das Krakeele nach Todesstrafe hier und/oder im Emdenfall anhört, jeweils schon vor Prozessbeginn) wohl gerne hätte.
  4. #23

    Zitat von _meinemeinung Beitrag anzeigen
    Warum wird diesem Massenmörder durch den Prozess und über die Medien das gegeben, was er wollte - ungeteilte Aufmerksamkeit, eine Bühne, weltweite Medienpräsenz?
    Besser wäre es, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen und die Berichterstattung auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
    Zensur?
    Aber Sie haben recht, mir ist dieser Typ im Fernsehen mit seinem Faschistengruß sehr übel aufgestoßen.

    Man gewährt diesem Massenmörder auch noch die Bühne, damit er sich präsentieren kann. Ich habe abgeschaltet.
  5. #24

    Nein...

    Zitat von SirLurchi Beitrag anzeigen
    Trotzdem kann ich mich der Forderung anschließen, wie vermutlich die Mehrheit der Norweger auch.
    ... ich kann mich dieser Forderung nicht anschließen.

    Denn die Todesstrafe ist niemals eine angemessene Strafe, kann es niemals sein. Sie ist nämlich abseits aller konkreten Möglichkeiten von Justizirrtümern schlicht amoralisch.
  6. #25

    lass die knarre im halfter

    Zitat von SirLurchi Beitrag anzeigen
    Ich kenne mich mit der norwegischen StPO nicht aus, kann mir aber vorstellen, dass sich berufene Schöffen genauso wie in Deutschland öffentlich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern dürfen. Schon gar nicht mit einer Forderung außerhalb jeglicher Rechtsprechung.
    Trotzdem kann ich mich der Forderung anschließen, wie vermutlich die Mehrheit der Norweger auch.
    Durch derartige Meinungen finde ich immer wieder Erklärungsansätze, wie unsere Eltern u. Großeltern sich zu dem historischen Drama hinreißen lassen konnten.
    Die Todesstrafe ist in der BRD nicht im Gespräch, und sollte auch durch Monstertäter nicht geweckt werden können. Und ein kranker Einzeltäter sollte unsere gereifte Ethik erst recht nicht kippen können, mein lieber Verfasser.
  7. #26

    Warum führt man ihn...

    nicht der medizinischen Forschung zu und gibt ihm so die Möglichkeit der Wiedergutmachung. Die Höchststrafe in Norwegen ist 21 Jahre. Was macht dieses Monster nach dieser Zeit?
  8. #27

    Zitat von m.ertl Beitrag anzeigen
    Auch wenn es eine private Meinungsäußerung des Schöffen war gehört er natürlich sofort abgesetzt da er damit seine Befangenheit bewiesen hat und für eine Strafe plädiert die in Norwegen gar nicht mehr verhängt werden kann.
    Und selbst wenn es sie gäbe wäre ich dagegen sie gegen Breivick zu verhängen..Er könnte sich dadurch zum Märtyerer stilisieren .
    Lebenslange Verwahrung in einer psychatrischen Anstalt unter verschärften Isolationsbedingungen ist genau das richtige für diesen mörderischen Faschisten.Da hat er dann genug Zeit um nachzudenken und vegitiert langsam dahin!
    Das ganze ähnelt immer mehr einem Monopolyspiel. Unsinnige Regeln werden erfunden um nicht auszusprechen, was was 80-90% der Bevölkerung wirklich wünscht. Wir schicken kerngesu7nde junge Soldaten in einen sinnlosen Krieg und sind unfähig so einen Kerl wortlos in den Knast zu stecken, aber mit der Sicherheit, dass er wirklich nicht mehr raus kommt.

    Denn wenn er Krank ist, woran ich nicht zweifle, dann wird ergeheilt, zwei Sachverständige bestätigen die Heilung und die Opfer sind vergessen. Oder er ist Schuldfähig, dann kommt er eben nach 20-25 Jahren wieder raus und die Opfer bleiben, was sie waren,Opfer, Basta.

    Hier wird nicht Recht gesucht, sondern Recht "aufgeführt". In Deutschland hat man das Recht genommen, Bankgeheimnis, Briefgeheimnis, Telefon- und alles andere sowieso, aber einen Massenmörder wie einen Massenmörder zu behandeln, da kommt eine Gesellschaft ins Schleudern.

    MfG. Rainer
  9. #28

    Zitat von SirLurchi Beitrag anzeigen
    Trotzdem kann ich mich der Forderung anschließen, wie vermutlich die Mehrheit der Norweger auch.
    Da irren Sie sich. Ein großer Teil der norwegischen Bevölkerung denkt nämlich genau nicht so. Der Rechtsstaat und seine Verankerung in der Bevölkerung sind nicht überall so heruntergekommen wie in Deutschland.
  10. #29

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    Hier wird nicht Recht gesucht, sondern Recht "aufgeführt". In Deutschland hat man das Recht genommen, Bankgeheimnis, Briefgeheimnis, Telefon- und alles andere sowieso, aber einen Massenmörder wie einen Massenmörder zu behandeln, da kommt eine Gesellschaft ins Schleudern.

    MfG. Rainer
    Hallo, schon mitgekriegt, dass das nicht in D ist? Oslo ist in Norwegen, liet nördlich von Dänemark und hat mit D garnix zu tun








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