Zitat von
Bee1976
ist eine Tätigkeit eines Extremen in der Kinder- und Jugendlichen betreuung höchst fragwürdig. Hierbei ist es egal, ob es sich um politische Extreme oder religiöse handelt.
Das gilt natürlich auch für den Herren über den der Artikel verfasst wurde. Aber wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Herr B. ist Sympathisant zu einer Partei, die egal wie fragwürdig, ersteinmal legal ist.
Ihm jetzt daraus Vorwürfe zu generieren ist höchst undemokratisch. Wo soll das denn enden ? Sicher ist die Demokratie unser höchstes gut, aber dann können wir sie nicht verteidigen indem wir unsere Grundsätze und -rechte opfern.
Hier wird ein man sinnbildlich verfolgt, der Ehrenamtlich mit Jugendlichen arbeitet und sich ideologisch einer legalen Partei zugehörig fühlt.
Und solange hier das BVG nicht anders Urteilt, liegt keine demokratische Handhabe vor.
So behält die ganze Geschichte einen demokratiefeindlichen Anstrich einer politischen Ausgrenzung aufgrund einer politischen Überzeugung.
Ich würde meine kinder nie zu jemandem in die Betreuung geben wo ich weiss das eine extreme Gesinnung vorliegt, und das gilt sowohl für links wie rechts, erzreligiös, etc.
Aber auch diese entscheidung können nur die Eltern treffen.