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Proteste in Stuttgart: Ministerium zieht Meldung über Steinewerfer zurück

Bemerkenswertes Eingeständnis: Entgegen ursprünglicher Anschuldigungen*wirft das baden-württembergische Innenministerium "Stuttgart 21"-Demonstranten nicht mehr vor, Pflastersteine auf Polizisten geworfen zu haben.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...720612,00.html
  1. #60

    Demokratie?

    Zitat von ThomBer Beitrag anzeigen
    und jetzt friedlich weitermachen. Ganz Deutschland schaut nun zu.
    Macht weiter so- steter Tropfen hölt den Stein. Ein dickes Lob an die Verteidiger der Demokratie. Gedanklich sind viele bei euch.
    Können Sie mir erklären, wieso es Demokratie ist, demonstrieren zu gehen? Das Volk wählt Vertreter, die dann die Einzelentscheidungen treffen. Ist ja schön, dass es Leute gibt, die gegen etwas sind. Nur: im Vorfeld gemacht hat keiner was. Jetzt ist es zu spät.

    Was mich auch wundert: über 20 Jahre waren Zeit. Jetzt, auf einmal, fällt den Leuten ein, ach, das wollen wir ja gar nicht.
    Und nur dass das klar ist: ich glaube nicht, dass dieser Neubau eine gute Idee ist.
  2. #61

    Kompliment

    Zitat von Montcerf Beitrag anzeigen
    Es ging um die Durchsetzung einer Baumaßnahme, über die man geteilter Meinung sein kann. Zur Durchführung dieser Maßnahme mussten aber erstmal die Demonstranten entfernt werden, die seit Wochen dagegen protestieren, dass sie sich übergangen fühlten. Da die Verhältnissmäßigkeit .....
    ...für diesen nüchternen und gut formulierten Kommentar.
  3. #62

    Mal zur Info

    Der Notwehrparagraph § 32 StGB
    In einer tatsächlichen Notlage erlaubt dir der Gesetzgeber durch den Notwehrparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) die Selbstverteidigung und im Nothilfeparagraphen die Verteidigung einer anderen Person.
    Auch die Überschreitung der Notwehr z. B. aus Angst oder Furcht ist vom Gesetzgeber geregelt.
    Die Selbstverteidigung ist nach dem Gesetz an drei Grundsätze gebunden:
    1. Der Angriff muss gegenwärtig sein, d. h.

    - er passiert im Moment
    - er dauert noch an
    - er steht unmittelbar bevor

    2. Der Angriff muss rechtswidrig sein, d. h.

    er richtet sich gegen Deine - durch das Gesetz geschützten - Interessen, wie z. B. Dein Leben, Deine Gesundheit, Deine Freiheit, Deine Ehre oder Dein Eigentum.

    3. Die Verteidigung ist nur erlaubt, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden, d. h. hat der Angriff aufgehört oder kommt er nicht mehr zustande, darfst Du nicht mehr gegen den Täter vorgehen.

    Vergeltung, z. B. aus Rache, zu einem späteren Zeitpunkt ist ein strafbares Vergehen. Ebenso, wenn du fortfährst, den Täter zu treten und zu schlagen, obwohl dieser erkennbar seinen Angriff abgebrochen hat oder nicht mehr fortführen kann.

    § 32 StGB: Notwehr

    § 32 StGB: Notwehr

    1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Eigene Überlegung:
    Dies ist zwar aus den sogenannten "Jedermansrechten" - allerdings würde mich mal interessieren, ob das auch für die Polizei auch so gilt. Schliesslich sind Polizisten aeigentlich auch nur Staatsbürger in Uniform.
    Inwieweit geht dies mit dem Polizeigesetz konform? Ist die Verhältnissmässigkeit der Mittel gewahrt geblieben? Wer ist verantwortlich für die Freigabe des Einsatzbefehls und somit automatisch auch für die Übernahme der Verantwortung für die körperlicher Unversehrtheit der friedlichen Demonstranten?
    Ich musste lernen, dass die Verhältnissmässigkeit gewahrt bleiben muss und man nur dann zum nächst höheren Verteidigungsmittel greifen darf, wenn ein entsprechender Angriff bevorsteht/stattfindet um diesen abzuwehren! Gilt das für die Polizei nicht?
    Wenn also diese überzogen wäre, dann würde sich automatisch eine Schadenersatzanspruch (wegen der körperlichen Unversehrtheit man beachte bitte genau die Reihenfolge:Dein Leben, Deine Gesundheit, Deine Freiheit, Deine Ehre oder Dein Eigentum - somit ist die Gesundheit der Demonstranten höher zu werten als der Durchsetzungswillen auf Baugrund) daraus ableiten, der den betreffenden Einsatzleiter sehr teuer zu stehen kommen kann.
  4. #63

    Noch was zur Info

    DIE ÜBERSCHREITUNG
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitung der Notwehr § 33 StGB

    Eine strafbare Überschreitung der Notwehr liegt auch dann vor, wenn Du die »Verhältnismäßigkeit der Mittel« außer Acht lässt, und z. B.:

    - auf eine Beleidigung mit einem Fußtritt gegen die Kniescheibe reagierst,

    - einen Mann, der im Gespräch den Arm um dich legt, mit einem Augenstich abwehrst,

    - einem Betrunkenen, der Dir sein Bier über die Hose schüttet, einen Stoß ins Gesicht versetzt,

    - nach einer erfolgreichen Abwehr eines Angriffs dem auf dem Boden liegenden Angreifer ins Gesicht trittst,

    - Du selbst jemanden beleidigt hast und auf einen Stoß mit einem Tritt in die Genitalien reagierst.

    Bedenke also Deine Handlungen und sei Dir bewusst, dass Du vor Dir selbst und vor dem Gesetz Verantwortung für Dein Handeln übernehmen musst.

    Zur Ergänzung sei hier noch erwähnt, dass der Gesetzgeber die Schwierigkeit, eine drohende Notlage gerecht zu beurteilen, berücksichtigt. Diesen Tatbestand zu überprüfen und festzustellen, ist nicht immer leicht. Wenn aber die begleitenden Umstände der Tat auf eine versuchte Vergewaltigung oder eine Körperverletzung hinweisen, geht der Richter meist davon aus, dass sich die Frau in dieser Situation immer in Verwirrung, Furcht oder Schrecken befunden hat.



    Überschreitung der Notwehr

    § 33 StGB: Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung,

    Furcht oder Schrecken, SO wird er nicht bestraft.


    Achtung Ironie:
    Die Polizei muss also määääächtig Angst haben, dass sie gepanzert wie ein Ritterheer im Mittelalter aufmarschiert, um den Bauernpöbel niederzuschlagen.

    Ironie Ende!

    Ich denke mal, dass im Falle von überzogenen Mitteln seitens der Polizei - auch hier müsste mal der entsprechende Polizeiparagraph abgeklopft werden - die Behauptung angesichts der Schutzkleidung der Polizei vs. Demonstranten "die Beamten hätten aus Furcht und Schrecken so überzogen reagiert" völlig absurd wäre.

    Zudem sollte auch beachtet werden, dass viele Beamte NICHT allein aus BW kommen. Eine grössere Anzahl ist aus anderen Bundesländern. Denen dürfte S21, das friedliche Demonstrieren dagegen etc. völlig am Arsch vorbei gehen. Ich will eigentlich nicht pauschalisieren oder mutmassen, aber angesichts des Vorgehens erlaube ich mir die Frage: Inwieweit waren die beamten vorbeitet bzw. informiert worden? Hat man nur die sogenannte Bereitschaftspolizei geholt die zum Teil aus Polizeischülern, Anwärtern in der Warteschleife, frustrierten Beamten mit Karriereknick und mangelnder Akzeptanz in der bevölkerung und den eigenen "Vollkollegen" bestehen.

    Ist zwar weit hergeholt, aber in China hat sich auch bewährt, Polizei und Militär aus weit entfernten Provinzen zu holen, da die Hemmschwelle Köpfe einzuhauen aufgrund mangelnder Informationen, fehlendem örtlichen Bezug und Kontakte mit der ansässigen Bevölkerung nicht bestehen.
  5. #64

    Die Polizei ...

    ... kommt zum großen Teil aus BW. Das war nicht zuletzt der Grund, weswegen bei dem Amoklauf der Anwältin als erstes ein Innendienstler vor Ort war, der sich prompt hat anschießen lassen.

    Alle "Fachkräfte" waren ja in Stuttgart beschäftigt. (s. Spiegel von letzter Woche)
  6. #65

    20 Jahre der Volksverdummung ....

    Zitat von MashMashMusic Beitrag anzeigen
    Was mich auch wundert: über 20 Jahre waren Zeit. Jetzt, auf einmal, fällt den Leuten ein, ach, das wollen wir ja gar nicht.
    Gehen Sie mal auf www.fluegel.tv (auch mit live Bildern zum Tatort) und schauen Sie sich aus der Historie spannende Debatten des Würtembergischen Landtags an. Sie werden überrascht sein über Politikverständnis und den Umgang mit Vertretern anderer Meinungen ..., neben der spannenden Lektüre von unterschiedlichen Ingenieur-Gutachten im Thema. Der Widerstand des Projekts existiert seit 1997 und hat seitdem eine breite Spur, leider ohne parlamentarische Konsequenz einer Debatte gezogen. Ihr Vorwurf ist an dieser Stelle leider unangemessen. Der politische Druck der Straße war nicht gegeben und offiziell gab es hier kein Interesse, so einfach ist das.
    Übrigens ist heute Abend wieder eine DEMO und vielleicht versuchen Sie hier sich als Mensch in einem politischen Spannungsfeld zu behaupten. Wir brauchen starke Kräfte, um beide Seiten an Ihre demokratischen Pflichten zu erinnern.
  7. #66

    Ich sehe keinen Tatort ...

    Zitat von brunnets Beitrag anzeigen
    Gehen Sie mal auf www.fluegel.tv (auch mit live Bildern zum Tatort) und schauen Sie sich aus der Historie spannende Debatten des Würtembergischen Landtags an. Sie werden überrascht sein über Politikverständnis und den Umgang mit Vertretern anderer Meinungen ..., neben der spannenden Lektüre von unterschiedlichen Ingenieur-Gutachten im Thema. Der Widerstand des Projekts existiert seit 1997 und hat seitdem eine breite Spur, leider ohne parlamentarische Konsequenz einer Debatte gezogen. Ihr Vorwurf ist an dieser Stelle leider unangemessen. Der politische Druck der Straße war nicht gegeben und offiziell gab es hier kein Interesse, so einfach ist das.
    Übrigens ist heute Abend wieder eine DEMO und vielleicht versuchen Sie hier sich als Mensch in einem politischen Spannungsfeld zu behaupten. Wir brauchen starke Kräfte, um beide Seiten an Ihre demokratischen Pflichten zu erinnern.
    Und wieso war da kein politischer Druck gegeben? Hat's vielleicht nur einen Bruchteil der Leute interessiert? Ich komme übrigens aus München, da werde ich nicht nach Stuttgart fahren, um ein paar schreiende Typen zu sehen.

    Demonstrationen haben in Westdeutschland noch nie was verändert, hier wird's nicht anders sein. Wird gegen Stuttgart 21 entschieden, wird das andere Gründe haben. Wie z.B. damals in Wackersdorf.

    Wie gesagt, mir geht's hier massiv auf die Nerven, dass natürlich nur die Union dran schuld sein soll. Ich habe außerdem gerade Frau Roth im Fernsehen gesehen, und mir ist bald schlecht geworden.

    Wie erklären sich die komplett friedliebenden Demonstranten eigentlich die verletzten Polizisten?
  8. #67

    Meckern in der Opposition

    Zitat von genugistgenug Beitrag anzeigen
    Steht es schon so schlecht um BW? Ist S21 nur die Reißleine um aus der Verantwortung (S21, Landesbank, usw.) zu flüchten und sich in der Opposition über die Aufräumarbeiten lustig zu machen?
    Das kennen wir schon aus Berlin:
    Berliner Bankenskandal und Schulden ohne Ende als Erbe der großen Koalition. Diese Herrschaften haben auch das Berliner Wasser privatisiert, was uns die höchsten Wasserpreise ganz Deutschlands beschert hat. Die SPD (leider mit Schützenhilfe des neuen Koalitionspartners) sträubt sich noch immer gegen die Offenlegung der Geheimverträge, die damals geschlossen wurden. Ich hoffe, das Volksbegehren führt hier zum Erfolg.

    Bleibt abzuwarten, wie sich die Grünen im Fall der Abwahl der Betonfraktion im nächsten Jahr verhalten werden. In Hamburg, wo sie neu in die Regierung kamen, wird das nicht benötigte Kohlekraftwerk Moorburg munter weitergebaut. Stuttgarter, passt auf, was sie bei Euch machen werden!








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