DPADie CSU nutzt die Aufregung um das Mohammed-Video, um Stimmung für ein verschärftes Strafrecht zu machen. Laut der Partei müsste religiöse Verunglimpfung generell unter Strafe gestellt werden. CSU-Chef Seehofer erklärte, so könne man "die Provokation beherrschbar machen".
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...857014,00.html
Da sieht man, dass Herr Seehofer kein Verfechter unserer Verfassungswerte ist. Er ist wie so viele andere Politiker ein rückgradlose Schande für Deutschland. So verkaufen wir unsere Freiheiten an Terroristen.
Vielleicht erklärt Herr Seehofer einmal, inwieweit man weltliche Ansichten verhöhnen darf, nicht aber religiöse. Gibt es da einen Unterschied? Wenn ja, welchen? Und ist das Grund genug, verletzte religöse Befindlichkeiten strafrechtlich höher zu bewerten?
Bevor man über Meinungsfreiheit diskutiert gilt es das Problem zu lösen was wirklich verfolgt werden soll/muss und was als Scherz, Interpretation oder Kritik durchgeht.
Unsere Richter, welche nie den Koran gelesen haben, müssten entscheiden was geht und was nicht. Und selbst wenn sie ihn lesen würden hätten sie es mit einer bereits durch Übersetzung von Interpretation durchzogenen Version zu tun. Das gilt natürlich auch für alle anderen religösen Schriften.
Fazit: Kann und wird niemals "gerecht" funktionieren.
Genau deshalb sind diese Karikaturen so wichtig!!! Sie legen die immer gleichen Reflexe offen. Und vom Spiegel hat man nichts anderes erwartet, als dass er mitmacht bei der Verurteilung der sogenannten Provukationen.
Konsequent wäre in diesem Zusammenhang eigentlich nur der veröffentliche Rücktritt von Herrn Seehofer, da er sich als sogn. Christ auch über eines seiner 10 Gebote verstoßen hat. Die jetzige Äußerung kann nur als Heuchelung und Doppelzüngigkeit ausgelegt werden. Oder soll hier womöglich von anderen fundamentalen Querschlägen abgelenkt werden? Ansonsten gehört der Horst zu den begnadesten Dampfplauderern der Republik, der säkulären!
Diese Schnapsidee kann auch nur von einem CSUler kommen. Der antiquierte "Gotteslästerungsparagraph" für den Deutschland international schon oft in der Kritik stand gehört endlich ganz abgeschafft.
Wer den Ministerpräsidenten in Bayern beleidigt oder verhöhnt, oder Beleidigungen dritter in Verkehr bringt wird mit Oktoberfestverbot nicht unter 5 Jahren bestraft!
Kleiner Hinweis an den "Demokraten" Seehofer:
Die Meinungsfreiheit ist durch unser Grundgesetz garantiert. Blasphemie ist darin ausdrücklich eingeschlossen.
Falls der Horst das GG gerade nicht zur Hand Haben sollte:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur.......