Landeswahlausschuß Niedersachsen macht Weg frei für Wahlanfechtung beim StGH.
Der Landeswahlausschuß für die Landtagswahl am 20. Januar 2013 in Niedersachsen hat es heute, am 23. November 2012 in Hannover, rechtlich für vertretbar gehalten, die Aufstellungsversammlungen der niedersächsischen Piratenpartei in Wolfenbüttel im Juli 2012 und Delmenhorst im August 2012 als Einheit zu betrachten.
"Zehn Minuten sind genug, um sich als Delegierter für die Wahlliste der Piraten zu bewerben.“ Das entschied der Landeswahlausschuß."Die Piraten in Niedersachsen verzichten nun aber auf Delegierte. Es gibt also auf jedem Parteitag und auch auf jeder Aufstellungsversammlung sowohl zahlenmäßig als auch in der konkreten Zusammensetzung völlig unterschiedliche Zusammensetzungen der jeweiligen Wahlberechtigten. Die angesprochene Rechtsproblematik hätte eigentlich im Zentrum der heutigen Deliberation stehen müssen. Der Landeswahlausschuß hat sich dafür entschieden, nicht zu erörtern, wie diese geschilderten tatsächlichen Verhältnisse bei den Piraten ohne Delegiertensystem, also das völlig zufällige Entstehen der Zusammensetzung der Piratenaufstellungsversammlungen für die Landesliste für die Landtagswahl, rechtlich zu bewerten sind.
http://www.landesliste.piratenpolitik.com/index.html
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