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Porno-Filesharing: Anwaltskanzlei plant Abmahn-Pranger

Getty ImagesEine Regensburger Anwaltskanzlei kündigt an, demnächst eine sogenannte Gegnerliste im Web zu veröffentlichen. Die könnte zum Pranger werden. Denn zu den "Gegnern" der Kanzlei zählen Zigtausende Filesharer und Konsumenten illegal aus dem Netz geladener Pornos.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...851048,00.html
  1. #1

    ......

    Ob sich diese 'Anwaltskanzleien' schon mal Gedanken über ihre eigene Datenverarbeitung gemacht haben?
    Dem Speichern personenbezogener Daten sind durch das Bundesdatenschutzgesetz, und deren Abkömmlinge in den einzelnen Ländern, enge Grenzen gesetzt!
    Haben diese Streiter für Recht und Gesetz eigentlich die Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt, dass sie deren Daten verabeiten? Einer grundsätzlichen Forderung des BDSG?
    Hoffentlich überschütten Betroffene diese Abmahngeier mit Abmahnungen...
  2. #2

    Interessant...

    ..ob das rechtens wäre. Ich glaube, dass es gleich eine ganze Menge Klagen gegen die sogenannte "Anwaltskanzlei" geben würde - von den ganzen DDoS- usw. -Attacken mal ganz abgesehen. Alternativ könnte ich mir vorstellen, dass findige Leute die gesamten Lebensläufe und -profile der dortigen Mitarbeiter Online stellen. Wenn einer (oder ein paar) in die Menge spucken - wischt sich jeder in der Menge die paar Tröpfchen einfach weg. Spuckt aber die Menge ein paar wenige an, ertrinken diese darin.

    Also sollten sich die Damen und Herren dort selbst einen gefallen tun und entweder ein seriöses Gerichtsverfahren anstreben - oder es ganz sein lassen. Ganz abgesehen davon, dass eine IP recht wenig über den eigentlichen Nutzer, der diese IP verwendet hat, aussagt.. aber dazu bräuchte man technisches (und nicht nur juristisches) Verständnis.
  3. #3

    Zitat von toledo Beitrag anzeigen
    Hoffentlich überschütten Betroffene diese Abmahngeier mit Abmahnungen...
    Es genügt immer der Hinweis, dass die Hashsumme nur über den Inhalt einer Datei gemacht wird, nicht aber über den Filenamen. Mann kann also jeden beliebigen Dateiinhalt mit jedem Namen verbinden (auch bei Mehrfachverteilung unter anderen Titeln) und damit ist es für Abmahnanwälte prinzipiell unmöglich nachzuweisen, dass das abgemahnte Stück zweifelsfrei unter einem bestimmten Titel gezogen wurde. Man kann sich also technisch immer herausreden, wenn man es statistisch gesehen nicht übertreibt. Bin selbst noch vor Jahren über €2000 abgemahnt worden und habe bis heute nicht mehr als die Portokosten für die Stellungnahme bezahlt. 95 Prozent der Anwälte sind einfach nur furchtbar schlecht.

    Die Vorgehensweise kann für die Kanzlei sehr, sehr teuer werden.
  4. #4

    Erpressung

    das ist doch nur eine neue Art von Erpressung. Und sonst müsste U C sich Selber anzeigen, weil Sie gezielt Produktionen zum downlaod anbieten - also erst ein Angebot schaffen, um dann die IP's der downloader aufzuzeichnen.

    Dieses Geschäftsmodel gehört abgeschafft.
  5. #5

    optional

    Wenn diese Internet-Verbrecher das tatsächlich machen, und wenn dann die Anwaltskammer denen nicht die Zulassung entzieht, dann können wir den Rechtsstaat beerdigen.
  6. #6

    Verleumdung

    Selbst wenn es sich um die Veröffentlichung von Daten verurteilter Täter handeln würde (oder gar gerade dann) wäre diese Vorgehensweise datenschutzrechtlich nicht zulässig. Jemanden auf Verdacht "anzuprangern" nur weil er sich weigert, sofortige Abmahngebühren zu zahlen, kommt dagegen der vorsätzlichen Verleumdung und absichtlichem Rufmord gleich. Man sollte diese Anwaltskanzlei schließen und die Verantwortlichen hinter Gitter bringen - das ist Erpressung übelster Sorte wenn dann von dort Briefe nach dem Motto kommen "zahlen Sie horrende Gebühren oder wir veröffentlichen Ihre Daten."
  7. #7

    ...

    Sollen sie ruhig tun, die Anwälte, was sie vorhaben. Dann werden sie sicher bald feststellen, daß ihr Unrecht auf sie selbst zurückfällt. Hört sich jedenfalls nach einem guten Konzept an, um sich sehr viele Feinde zu machen, die mehrheitlich vermutlich mehr technischen Sachverstand besitzen, als diese Anwälte. Das wird dann lustig.
  8. #8

    U C Regensburg? Elbchaussee Hamburg 1

    Mit Abmahnungen lässt sich viel Geld verdienen, deshalb residieren RA Urmann und sein Prokurist auch in Hamburg an der feudalen Elbchaussee - siehe U C Homepage.
  9. #9

    Unglaublich naiv

    Das hat sich wieder mal jemand ausgedacht mit Zero technischem Verständnis. Pfarrämter, na klar... so viele "schwarze Schafe" es da auch geben sollte, sehr viel mehr gibt es wohl, die von IT und Sicherheit noch nie was gehört haben. Und die Teenies aus dem Jugendzentrum daneben freuen sich über offenes WLAN und es laufen mind. 3 Trojaner auf dem Gemeindelaptop... es erwischt in dem Bereich immer die Falschen, jeder halbwegs versierte Internetnutzer liefert sich sicher nicht selbst an diesen 'Pranger'. Und extrem einfach ist es, in der Liste alle möglichen Leute auftauchen zu lassen, denen man schon immer mal eins reindrücken wollte. Lasst also die Hexenjagd auf Unbescholtene, die dann am Ende vor Scham ihren Wohnort wechseln müssen, beginnen?








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