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Plagiatsvorwurf gegen Schavan: Rechtsprofessor Löwer fordert Verjährung

dapdDer Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen". Inzwischen wurde bekannt: Ein Verlust der Doktorwürde könnte Schavan gleich doppelt treffen.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...832006,00.html
  1. #80

    Zitat von helkaruthion Beitrag anzeigen
    Wie kommen Sie auf das schmale Brett, dass Frau Schavan ohne Studium promoviert hat? Studiert hat sie sehr wohl, es ging (geht?!?) aber wohl damals, dass man ohne eine Diplomarbeit zu schreiben direkt mit der Dissertation "an den Start" gehen konnte. 1980 war Frau Schavan übrigens 25 Jahre alt. Die Honorarprofessur besteht seit dem Wintersemester 2009/2010 und das ist nicht vergleichbar mit den "Dr. hc." die jeder dahergelaufene Typ alle Nase lang in der Politik verliehen bekommt, sondern mit einem Lehrauftrag verbunden.

    So ein kleines bißchen "vorher informieren" wäre vielleicht nicht verkehrt. Und zwar unabhängig davon ob man das Verhalten einer Person vor über 30 Jahren gutheißt oder nicht. Denn das kann ich nicht bewerten.
    An meiner alten Uni war bis in die 1980er bei einigen Fächern der philosophischen Fakultät der "Doktor" der übliche Studienabschluß, bevor der "Magister" auch dort eingeführt wurde.
  2. #81

    die "wahren" Gründe

    Zitat von tampa514 Beitrag anzeigen
    Zum Thema, ich (damals Assistent) kann mich noch sehr gut an diese schmierigen, meist völlig hohlen, RCDS-Typen in den 70'ern erinnern. Schavan war dazu noch auf der katholischen Schiene, übler, verlogener ging es damals einfach nicht.
    Sie waren immer asozial, wollten es sein und trugen es wie ein Schild vor sich her. Dünkel im Quadrat. Es ging IMMER nur um Karriere, niemals um die Sache.
    ...
    Jetzt kennen wir endlich die "wahren" Gründe für die Hatz auf Frau Schavans Doktortitel: Sie war im RCDS, und nicht bei einer der viel "sozialeren" und "toleranteren" ultralinken Gruppen, im Unterschied zu Ihnen (SDS? Spartakus?) - wenn das kein Grund für den Entzug des Titel ist.... Es gibt in der Tat Fehler, die im ganzen Leben nicht verziehen werden können.
  3. #82

    Eigentlich finde ich die Einstellung von Herrn Löw originell, dass das "Lebenswerk" von Frau Scharan beschädigt würde, wenn ihre (offensichtlich mangelbehaftete) Dr-Arbeit nicht mehr anerkannt wird.

    Die implizite Aussage, dass Frau Schavan ausser einer mäßigen Doktor-Arbeit in ihrem Leben nichts erreicht hat, möchte ich inhaltlich nicht kommentieren. Auffällig ist nur, dass ein "Rechts-"Professor eine derartige Sichtweise zur Grundlage seiner "juristischen" Argumentation macht.
    Witzig!
    Ansonsten ist ja noch gar nicht gesagt, dass die Mängel in diesem konkreten Fall so schwerwiegend sind, dass ein Entzug des Titels angemessen ist. Dies sollten (und werden?) die entsprechenden akademischen Gremien entscheiden.
  4. #83

    Aberkennung aufgrund von Nazi-Vergehen

    Zitat von K_K_W Beitrag anzeigen
    Man entzog Schwerte den Professorentitel und die Beamtenpension. Weil seine Habilitation betrügerisch erfolgt sei, wurden auch seine unrechtmäßig erworbenen Beamtenbezüge zurückgefordert – damit war Schwerte/Schneider finanziell ruiniert. Das Bundesverdienstkreuz musste er zurückgeben, einzig der Erlanger Doktortitel blieb ihm erhalten.
    Hier liegt ein völlig anderes Motiv für die Aberkennung vor. Hier geht es nicht um ein Plagiat! Schneider/Schwerte hatte nach dem Krieg seine Identität gewechselt, um juristischer Verfolgung aufgrund einer Verstrickung in Nazi-Verbrechen zu entgehen und seine akademische Karriere fortsetzen zu können. Das war der Grund für die Aberkennung.
  5. #84

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen".
    Falls Schavans Plagiate wirklich so schwerwiegend waren (was ich im Moment aber noch nicht sehe), dann spricht nichts dagegen, dass sie erneut promoviert. Insofern ist dass Argument, man würde Ihr mit Aberkennung des Dr.-Titels ihre Lebensleistung entziehen, weit hergeholt.

    Abgesehen davon: Eine Dissertation mit einer Examens- oder Diplosprüfung zu vergleichen ist ein beliebter Fehler. Eine Promotionsarbeit ist echte Forschung. Es geht ja bei der Aberkennung einer Promotion nicht nur um den Dr.-Titel, sondern auch darum, dass die Dissertation aus den Bibliotheken genommen wird und nicht mehr Grundlage für andere Forschungen sein wird. Eine plagiierte Dissertation kann man nicht mehr trauen, sie kann Fehler enthalten oder auch gefälschte Forschungsergebnisse.
  6. #85

    Äpfel mit Birnen

    Zitat von solon640 Beitrag anzeigen
    Das Problem ist hier, dass kein Staatsexamen abgelegt wurde und bei Wegfall der Promotion kein Studienabschluss gegeben wäre. Soll wirklich nach zehn Jahren alles verjähren? Wie behandelt man dann die gelegentlich aufgedeckten Fälle von "falschen Ärzten", die jahrelang erfolgreich praktizieren, obwohl sie keine Prüfung abgelegt haben. Sollen die dann nach zehn Jahren auch weiter praktizieren?
    Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen: "falsche Ärzte" haben mit Photoshop Zeugnisse und Prüfungsnachweise gefälscht, die sie nicht besitzen bzw. nie abgelegt haben. Und natürlich können "falsche Ärzte" weiter praktizieren, wenn sie jeden ihrer Patienten darauf hinweisen, daß sie keine entsprechenden Abschluß besitzen.

    Bei einer Doktorarbeit hingegen geht es um eine regulär abgelegte Prüfung, bei der die Professoren jede Möglichkeit der Kontrolle hatten, diese nach eigenem Ermessen genutzt haben und dann eine Entscheidung getroffen haben. Dies sollte nach einer Frist dann auch als Tatsachenentscheidung bestehen bleiben. Irgendwann müssen sich Menschen auch auf solche Entscheidungen verlassen können. Man stelle sich vor, alle Abiturprüfungen würden nach dreißig Jahren erneut überprüft.

    Kern des Problems ist, daß Doktortitel wie Adelstitel als Namensbestandteil geführt werden können. Das gehört abgeschafft.
  7. #86

    nicht nur vor-Internet Studenten

    Zitat von DMenakker Beitrag anzeigen
    Mehr als richtig. Viele Studenten der vor-Internet Zeit lernen durch lesen. Im Laufe eines Studentenlebens kommen dabei hunderte von Büchern zusammen. Tausende von Ausdrucksweisen, die man sich als "eigene" aneignet, Redewendungen, die man übernimmt ( einfach weil sie passen ) etc.
    Lernen bedeutet grundsätzlich, dasjenige, was andere vorgedacht haben, zu verinnerlichen. Wer wissenschaftlich arbeitet, tut dies nicht im luftleeren Raum, sondern auf dem Fundament des bereits vorhandenen Wissens.

    Ich finde die unterschiedlichen Tendenzen der Bewertung geistigen Eigentums bemerkenswert: Einerseits soll bei Musik, Filmen und sonstigen wirtschaftlich verwertbaren geistigen Werken (auch dank der Piraten) liberaler verfahren, und etwa ein Recht zur künstlerischen Weiterverarbeitung urheberrechtlich geschützter Werke (zB Syncros) etabliert werden (was ich durchaus begrüßen würde).

    Andererseits wollen die selbsternannten Plagiatsjäger bei wissenschaftlichen Werken schon einzelne Wortkombinationen und Gedankenfragmente geschützt wissen und bezeichnen denjenigen, der diese ohne formell exakte Zitatangabe weiterverarbeitet, als niederträchtigen Betrüger, der möglichst lebenslang verfolgt werden soll.

    Wie passt das zusammen?
  8. #87

    Nein

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    ein professor, der wissenschaftsbetrug verjähren lassen will, wo hats sowas schon mal gegeben? demnäxt fordert einer die legalisiserung von betrug.
    Er fordert nicht die Legalisierung, sondern Verjährung. Das ist ein kleiner Unterschied.

    Aber huch! Bei ordinärem Betrug (Täuschung anderer in Bereicherungsabsicht unter Schädigung fremden Vermögens) gibts sowas ja schon! Wer hätte das gedacht!
    "Richtiger" Betrug verjährt übrigens gemäß §§ 78 I, III Nr. 4, 263 I StGB nicht erst in 10, sondern schon in 5 Jahren.
  9. #88

    Der Mann weiß nicht

    von was er spricht. Verjährung ist ein strafrechtlicher Begriff. Aber ein Plagiat ist und bleibt ein Plagiat, und einen Verbrecher darf man auch dann noch Verbrecher nennen, wenn seine Tat verjährt ist. Und so eine geistige Flasche ist Professor für Strafrecht!
  10. #89

    Warum

    Zitat von Psycha Beitrag anzeigen
    Frau Schavan hat sich doch so brav für Gutteberg fremdgeschämt, jetzt soll sie auch mal für sich selbst schämen und zurücktreten. Langsam bestätigt sich ich mein Eindruck, unsere ganze Regierungselite sind Nullen. Wie oft habe ich mich schon gewundert: "Dem oder der hätte ich keine Doktorarbeit zugetraut" und endlich stimmt meine Einschätzung wieder mit der Realität überein. Ein gutes Gefühl. Ich frage mich nur noch, warum sich dieser Rechtsprofessor so für ein Verfallsdatum für Plagiatsdoktorarbeiten einsetzt. Kann mal einer seine Dissertation/Habilitation unter die Lupe nehmen?
    sollte Schavan denn zurücktreten? Wegen einiger, bisher unbewiesener, Vorwürfe die viele als geringfügig beurteilen? Aber egal, Hauptsache die Meute hat wieder was zum zerfleischen gefunden und immer feste druff. Kost ja nix, oder? Ich finde diese Mischung aus Neid, Mißgunst und Kontrollwahn so ein bisschen Blockwartmässig...


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