dapdDer Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen". Inzwischen wurde bekannt: Ein Verlust der Doktorwürde könnte Schavan gleich doppelt treffen.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...832006,00.html
Jetzt kennen wir endlich die "wahren" Gründe für die Hatz auf Frau Schavans Doktortitel: Sie war im RCDS, und nicht bei einer der viel "sozialeren" und "toleranteren" ultralinken Gruppen, im Unterschied zu Ihnen (SDS? Spartakus?) - wenn das kein Grund für den Entzug des Titel ist.... Es gibt in der Tat Fehler, die im ganzen Leben nicht verziehen werden können.
Eigentlich finde ich die Einstellung von Herrn Löw originell, dass das "Lebenswerk" von Frau Scharan beschädigt würde, wenn ihre (offensichtlich mangelbehaftete) Dr-Arbeit nicht mehr anerkannt wird.
Die implizite Aussage, dass Frau Schavan ausser einer mäßigen Doktor-Arbeit in ihrem Leben nichts erreicht hat, möchte ich inhaltlich nicht kommentieren. Auffällig ist nur, dass ein "Rechts-"Professor eine derartige Sichtweise zur Grundlage seiner "juristischen" Argumentation macht.
Witzig!
Ansonsten ist ja noch gar nicht gesagt, dass die Mängel in diesem konkreten Fall so schwerwiegend sind, dass ein Entzug des Titels angemessen ist. Dies sollten (und werden?) die entsprechenden akademischen Gremien entscheiden.
Hier liegt ein völlig anderes Motiv für die Aberkennung vor. Hier geht es nicht um ein Plagiat! Schneider/Schwerte hatte nach dem Krieg seine Identität gewechselt, um juristischer Verfolgung aufgrund einer Verstrickung in Nazi-Verbrechen zu entgehen und seine akademische Karriere fortsetzen zu können. Das war der Grund für die Aberkennung.
Falls Schavans Plagiate wirklich so schwerwiegend waren (was ich im Moment aber noch nicht sehe), dann spricht nichts dagegen, dass sie erneut promoviert. Insofern ist dass Argument, man würde Ihr mit Aberkennung des Dr.-Titels ihre Lebensleistung entziehen, weit hergeholt.
Abgesehen davon: Eine Dissertation mit einer Examens- oder Diplosprüfung zu vergleichen ist ein beliebter Fehler. Eine Promotionsarbeit ist echte Forschung. Es geht ja bei der Aberkennung einer Promotion nicht nur um den Dr.-Titel, sondern auch darum, dass die Dissertation aus den Bibliotheken genommen wird und nicht mehr Grundlage für andere Forschungen sein wird. Eine plagiierte Dissertation kann man nicht mehr trauen, sie kann Fehler enthalten oder auch gefälschte Forschungsergebnisse.
Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen: "falsche Ärzte" haben mit Photoshop Zeugnisse und Prüfungsnachweise gefälscht, die sie nicht besitzen bzw. nie abgelegt haben. Und natürlich können "falsche Ärzte" weiter praktizieren, wenn sie jeden ihrer Patienten darauf hinweisen, daß sie keine entsprechenden Abschluß besitzen.
Bei einer Doktorarbeit hingegen geht es um eine regulär abgelegte Prüfung, bei der die Professoren jede Möglichkeit der Kontrolle hatten, diese nach eigenem Ermessen genutzt haben und dann eine Entscheidung getroffen haben. Dies sollte nach einer Frist dann auch als Tatsachenentscheidung bestehen bleiben. Irgendwann müssen sich Menschen auch auf solche Entscheidungen verlassen können. Man stelle sich vor, alle Abiturprüfungen würden nach dreißig Jahren erneut überprüft.
Kern des Problems ist, daß Doktortitel wie Adelstitel als Namensbestandteil geführt werden können. Das gehört abgeschafft.
Lernen bedeutet grundsätzlich, dasjenige, was andere vorgedacht haben, zu verinnerlichen. Wer wissenschaftlich arbeitet, tut dies nicht im luftleeren Raum, sondern auf dem Fundament des bereits vorhandenen Wissens.
Ich finde die unterschiedlichen Tendenzen der Bewertung geistigen Eigentums bemerkenswert: Einerseits soll bei Musik, Filmen und sonstigen wirtschaftlich verwertbaren geistigen Werken (auch dank der Piraten) liberaler verfahren, und etwa ein Recht zur künstlerischen Weiterverarbeitung urheberrechtlich geschützter Werke (zB Syncros) etabliert werden (was ich durchaus begrüßen würde).
Andererseits wollen die selbsternannten Plagiatsjäger bei wissenschaftlichen Werken schon einzelne Wortkombinationen und Gedankenfragmente geschützt wissen und bezeichnen denjenigen, der diese ohne formell exakte Zitatangabe weiterverarbeitet, als niederträchtigen Betrüger, der möglichst lebenslang verfolgt werden soll.
Wie passt das zusammen?
Er fordert nicht die Legalisierung, sondern Verjährung. Das ist ein kleiner Unterschied.
Aber huch! Bei ordinärem Betrug (Täuschung anderer in Bereicherungsabsicht unter Schädigung fremden Vermögens) gibts sowas ja schon! Wer hätte das gedacht!
"Richtiger" Betrug verjährt übrigens gemäß §§ 78 I, III Nr. 4, 263 I StGB nicht erst in 10, sondern schon in 5 Jahren.
von was er spricht. Verjährung ist ein strafrechtlicher Begriff. Aber ein Plagiat ist und bleibt ein Plagiat, und einen Verbrecher darf man auch dann noch Verbrecher nennen, wenn seine Tat verjährt ist. Und so eine geistige Flasche ist Professor für Strafrecht!
sollte Schavan denn zurücktreten? Wegen einiger, bisher unbewiesener, Vorwürfe die viele als geringfügig beurteilen? Aber egal, Hauptsache die Meute hat wieder was zum zerfleischen gefunden und immer feste druff. Kost ja nix, oder? Ich finde diese Mischung aus Neid, Mißgunst und Kontrollwahn so ein bisschen Blockwartmässig...