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Plagiatsvorwurf gegen Schavan: Rechtsprofessor Löwer fordert Verjährung
dapdDer Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen". Inzwischen wurde bekannt: Ein Verlust der Doktorwürde könnte Schavan gleich doppelt treffen.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...832006,00.html
- #90 09.05.2012 11:07 von
elitär und anti-elitär
ich glaube, die Antwort ist einfach: Die Freigabe von geistigem Eigentum wie Musik, Filmen etc. ist "anti-elitär", weil sie gewissermaßen nivelliert, der Schutz von Gedankenfragmenten vor Plagiierern ist Mittel des Kampfes gegen "Elite", die schon an und für sich "verdächtig" ist. Beides gedeiht daher einträchtig auf dem gleichen Acker.
- #91 09.05.2012 11:09 von dadanchali
nee
Es ist problematisch "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen"
Diese Lebensleistung beruht aber auf dieser Täuschung, so es eine war. Sie hätte diesen Weg inkl. Professur nicht antreten können ohne diese Arbeit.
Rechtlich gibt es soweit ich weiß nur bei Mord keine Verjährung, soweit würde ich dem Professor folgen.
Wie es aber moralisch aussieht ist eine andere Frage. Den Nachweis der Täuschung kann man auch ohne nachfolgende Aberkennung führen, daher ist das eine Diskussion im Wolkenkuckucksheim. - #92 09.05.2012 11:17 von
Begriff der Verjährung
Die geistige Flasche geht an Sie zurück. Was Ihnen entgeht ist, daß nach Ablauf der Verjährung der vermutete Verbrecher nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann, das ist das Wesen der Verjährung. Den verurteilten Verbrecher können Sie straflos so nennen, den nicht verurteilten nicht resp. nur unter der Gefahr einer Unterlassungsklage.
Angewendet auf Dissertationen bedeutet das, daß bei Eintritt der Verjährung ein Verfahren auf Aberkennung nicht mehr möglich ist, und die Behauptung, es handele sich um ein Plagiat, für den derart Bezichtigten keine Folgen mehr entfalten kann. - #93 09.05.2012 11:26 von
Dauerdelikt ?
Man könnte der Ansicht sein, daß das Plagiat durch die Nutzung (Führung) des Doktortitels fortgesetzt und erst durch den Entzug des Titels oder den Verzicht auf ihn abgeschlossen wird - somit lägen erst dann die Voraussetzungen für den Beginn einer Verjährungsfrist vor.
Wie würde sich so eine Regelung für Frau Dr. Schavan darstellen ? - #94 09.05.2012 11:35 von
....
Die Lebensleistung ist das eine, die Täuschung und der Nutzen der daraus erwachsen ist das andere, m.E kann man das nicht trennen. Denn ohne den erschlichenen Titel währe die erbrachte Lebensleistung nicht oder nur schwer möglich gewesen. Moralisch ist das so oder so gelaufen, mit oder ohne Verjährung!
- #95 09.05.2012 11:38 von
Das wirklich Interessante ist doch die "Direktpromotion". Promotion ohne (vollen) Studienabschluss, das lässt doch die Motivation für die Promotion in ganz anderem Licht erscheinen. (Vgl.:Guttenberg fehlt auch das zweite Examen, ohne Doktortitel, also aktuell, darf er nicht als Anwalt arbeiten.) An so eine Direktpromotion müssen grundsätzlich strengste Massstäbe von der Fakultät, die das Promotionsverfahren durchführt, angelegt werden. Es ist eben nicht wie im Hochsprung, wo man eine Höhe auslassen kann. Bei fehlenden Studienzeiten/Abschlüssen fehlt Bildung. Der bisher eher nicht schwerwiegende Sachverhalt muss nun doch anders gewichtet werden.
- #96 09.05.2012 11:39 von
- #97 09.05.2012 11:41 von
Soll die Büchse der Pandora nach Öffnung wieder geschlossen werden?
Verjährungsfristen werden gewährt, weil die Qualität von
Zeugenaussagen und die Genauigkeit der Erinnerungen
von Kläger und Beklagtem im Laufe der Zeit stark nachlassen.
Im Fall der Doktorarbeiten ist das aber nicht der Fall, weil
diese für sich selbst sprechen. Mit Hilfe neuer
Digitalisierungstechnik hat sich die Beweisführung vereinfacht.
Der Fall von Frau Schavan ist besonders tragisch, weil der
Verdacht besteht, dass eine Bildungs-Ministerin, die
10 Jahre im Land sowie 7 Jahre im Bund an brutalen
Reformen der Rechtschreibung sowie des Universitäts- und
Schulwesens dominant beteiligt war, mutmaßlich keinen
legitimen Studienabschluss besitzt.
Das ist der absolute GAU für alle Beteiligten, eine
Köpenickade sondersgleichen.
Direktpromotionen sollten ganz verboten werden,
das darf es einfach nicht geben. Ein Doktortitel
ersetzt kein stattliches Studienabschluss Examen.
Ich habe nicht gewusst, dass es so etwas überhaupt gibt.
Ist das ein elitäres Herrschaftswissen, was einfache Bürger
nicht wissen dürfen? Selbst im Spiegel wurde das nie
berichtet, ein Versagen des investigativen Journalismus
generell ist zu beklagen! - #98 09.05.2012 11:45 von
Dr.
"Die Mitarbeiter von VroniPlag hatten auf zehn Prozent der Seiten unsaubere Zitierweisen und so gut wie keine Eins-zu-eins-Übernahmen ohne Quellennennung gefunden."
Und da wird über die Aberkennung des Doktortitels diskutiert? Das ist doch lächerlich. Ich hab den Eindruck da möchte jemand päpstlicher als der Papst sein - oder hat selbst zumindest noch keine Doktorarbeit geschrieben. Es gibt keine einheitliche Vorgabe für das Zitieren in Fußnoten, so dass die 10% bereits durch eine unterschiedliche Interpretation von Zitiervorgaben entstanden sein können. Außerdem gibt es ja noch eine Notenabstufung bei der Promotion - wenn die Arbeit kein "rite" war, könnte man ja auch allenfalls mal über eine neue Notenvergabe nachdenken...
Aber wie schon gesagt: Bei diesen Vorwürfen - lächerlich! - #99 09.05.2012 11:50 von
@doke 969
Lassen Sie bitte den Freiherrn im Schrank.
Das erste Staatsexamen ist ein Studienabschluss mit dem
Grad DiplomJurist(Uni) oder Magister iuris.
Diplom-Juristen haben gute Berufschancen im Öffentlichen Dienst
und in Rechtsabteilungen der Wirtschaft u.a.m..
Der Freiherr ist Vordenker in einer renommierten Denkfabrik
und nach wie vor Hoffnungsträger für viele konservative Menschen.
siehe " Wie ein Firseur mit Haarspray Allergie?"
Berufsperspektiven ohne juristisches Staatsexamen: Wie ein Friseur mit Haarspray-Allergie
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