Plagiatsvorwurf gegen Schavan: Rechtsprofessor Löwer fordert Verjährung

dapdDer Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen". Inzwischen wurde bekannt: Ein Verlust der Doktorwürde könnte Schavan gleich doppelt treffen.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...832006,00.html
  1. #90

    elitär und anti-elitär

    Zitat von otto_iii Beitrag anzeigen
    Lernen bedeutet grundsätzlich, dasjenige, was andere vorgedacht haben, zu verinnerlichen. Wer wissenschaftlich arbeitet, tut dies nicht im luftleeren Raum, sondern auf dem Fundament des bereits vorhandenen Wissens.

    Ich finde die unterschiedlichen Tendenzen der Bewertung geistigen Eigentums bemerkenswert: Einerseits soll bei Musik, Filmen und sonstigen wirtschaftlich verwertbaren geistigen Werken (auch dank der Piraten) liberaler verfahren, und etwa ein Recht zur künstlerischen Weiterverarbeitung urheberrechtlich geschützter Werke (zB Syncros) etabliert werden (was ich durchaus begrüßen würde).

    Andererseits wollen die selbsternannten Plagiatsjäger bei wissenschaftlichen Werken schon einzelne Wortkombinationen und Gedankenfragmente geschützt wissen und bezeichnen denjenigen, der diese ohne formell exakte Zitatangabe weiterverarbeitet, als niederträchtigen Betrüger, der möglichst lebenslang verfolgt werden soll.

    Wie passt das zusammen?
    ich glaube, die Antwort ist einfach: Die Freigabe von geistigem Eigentum wie Musik, Filmen etc. ist "anti-elitär", weil sie gewissermaßen nivelliert, der Schutz von Gedankenfragmenten vor Plagiierern ist Mittel des Kampfes gegen "Elite", die schon an und für sich "verdächtig" ist. Beides gedeiht daher einträchtig auf dem gleichen Acker.
  2. #91

    nee

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen". Inzwischen wurde bekannt: Ein Verlust der Doktorwürde könnte Schavan gleich doppelt treffen.

    Doktorarbeit von Schavan: Wolfgang Löwer fordert Verjähungsfrist - SPIEGEL ONLINE
    Es ist problematisch "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen"
    Diese Lebensleistung beruht aber auf dieser Täuschung, so es eine war. Sie hätte diesen Weg inkl. Professur nicht antreten können ohne diese Arbeit.
    Rechtlich gibt es soweit ich weiß nur bei Mord keine Verjährung, soweit würde ich dem Professor folgen.
    Wie es aber moralisch aussieht ist eine andere Frage. Den Nachweis der Täuschung kann man auch ohne nachfolgende Aberkennung führen, daher ist das eine Diskussion im Wolkenkuckucksheim.
  3. #92

    Begriff der Verjährung

    Zitat von Wasnun Beitrag anzeigen
    von was er spricht. Verjährung ist ein strafrechtlicher Begriff. Aber ein Plagiat ist und bleibt ein Plagiat, und einen Verbrecher darf man auch dann noch Verbrecher nennen, wenn seine Tat verjährt ist. Und so eine geistige Flasche ist Professor für Strafrecht!
    Die geistige Flasche geht an Sie zurück. Was Ihnen entgeht ist, daß nach Ablauf der Verjährung der vermutete Verbrecher nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann, das ist das Wesen der Verjährung. Den verurteilten Verbrecher können Sie straflos so nennen, den nicht verurteilten nicht resp. nur unter der Gefahr einer Unterlassungsklage.

    Angewendet auf Dissertationen bedeutet das, daß bei Eintritt der Verjährung ein Verfahren auf Aberkennung nicht mehr möglich ist, und die Behauptung, es handele sich um ein Plagiat, für den derart Bezichtigten keine Folgen mehr entfalten kann.
  4. #93

    Dauerdelikt ?

    Man könnte der Ansicht sein, daß das Plagiat durch die Nutzung (Führung) des Doktortitels fortgesetzt und erst durch den Entzug des Titels oder den Verzicht auf ihn abgeschlossen wird - somit lägen erst dann die Voraussetzungen für den Beginn einer Verjährungsfrist vor.
    Wie würde sich so eine Regelung für Frau Dr. Schavan darstellen ?
  5. #94

    ....

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen". Inzwischen wurde bekannt: Ein Verlust der Doktorwürde könnte Schavan gleich doppelt treffen.

    Doktorarbeit von Schavan: Wolfgang Löwer fordert Verjähungsfrist - SPIEGEL ONLINE
    Die Lebensleistung ist das eine, die Täuschung und der Nutzen der daraus erwachsen ist das andere, m.E kann man das nicht trennen. Denn ohne den erschlichenen Titel währe die erbrachte Lebensleistung nicht oder nur schwer möglich gewesen. Moralisch ist das so oder so gelaufen, mit oder ohne Verjährung!
  6. #95

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen. Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen". Inzwischen wurde bekannt: Ein Verlust der Doktorwürde könnte Schavan gleich doppelt treffen.

    Doktorarbeit von Schavan: Wolfgang Löwer fordert Verjähungsfrist - SPIEGEL ONLINE
    Das wirklich Interessante ist doch die "Direktpromotion". Promotion ohne (vollen) Studienabschluss, das lässt doch die Motivation für die Promotion in ganz anderem Licht erscheinen. (Vgl.:Guttenberg fehlt auch das zweite Examen, ohne Doktortitel, also aktuell, darf er nicht als Anwalt arbeiten.) An so eine Direktpromotion müssen grundsätzlich strengste Massstäbe von der Fakultät, die das Promotionsverfahren durchführt, angelegt werden. Es ist eben nicht wie im Hochsprung, wo man eine Höhe auslassen kann. Bei fehlenden Studienzeiten/Abschlüssen fehlt Bildung. Der bisher eher nicht schwerwiegende Sachverhalt muss nun doch anders gewichtet werden.
  7. #96

    Welche Partei steckt hinter der Plagiatorenjagt ?

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    ich glaube, die Antwort ist einfach: Die Freigabe von geistigem Eigentum wie Musik, Filmen etc. ist "anti-elitär", weil sie gewissermaßen nivelliert, der Schutz von Gedankenfragmenten vor Plagiierern ist Mittel des Kampfes gegen "Elite", die schon an und für sich "verdächtig" ist. Beides gedeiht daher einträchtig auf dem gleichen Acker.
    Ist denn bekannt, welchen Parteien die Plagiatorenjäger angehören? Gehörten die bisher bekannten nicht zur SPD?
  8. #97

    Soll die Büchse der Pandora nach Öffnung wieder geschlossen werden?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bonner Rechtsprofessor Wolfgang Löwer spricht sich für eine
    Verjährungsfrist bei Plagiatvergehen.
    Er halte es für problematisch, "die Legitimation für eine ganze
    Lebensleistung zu entziehen".
    Verjährungsfristen werden gewährt, weil die Qualität von
    Zeugenaussagen und die Genauigkeit der Erinnerungen
    von Kläger und Beklagtem im Laufe der Zeit stark nachlassen.

    Im Fall der Doktorarbeiten ist das aber nicht der Fall, weil
    diese für sich selbst sprechen. Mit Hilfe neuer
    Digitalisierungstechnik hat sich die Beweisführung vereinfacht.

    Der Fall von Frau Schavan ist besonders tragisch, weil der
    Verdacht besteht, dass eine Bildungs-Ministerin, die
    10 Jahre im Land sowie 7 Jahre im Bund an brutalen
    Reformen der Rechtschreibung sowie des Universitäts- und
    Schulwesens dominant beteiligt war, mutmaßlich keinen
    legitimen Studienabschluss besitzt.

    Das ist der absolute GAU für alle Beteiligten, eine
    Köpenickade sondersgleichen.

    Direktpromotionen sollten ganz verboten werden,
    das darf es einfach nicht geben. Ein Doktortitel
    ersetzt kein stattliches Studienabschluss Examen.

    Ich habe nicht gewusst, dass es so etwas überhaupt gibt.
    Ist das ein elitäres Herrschaftswissen, was einfache Bürger
    nicht wissen dürfen? Selbst im Spiegel wurde das nie
    berichtet, ein Versagen des investigativen Journalismus
    generell ist zu beklagen!
  9. #98

    Dr.

    "Die Mitarbeiter von VroniPlag hatten auf zehn Prozent der Seiten unsaubere Zitierweisen und so gut wie keine Eins-zu-eins-Übernahmen ohne Quellennennung gefunden."

    Und da wird über die Aberkennung des Doktortitels diskutiert? Das ist doch lächerlich. Ich hab den Eindruck da möchte jemand päpstlicher als der Papst sein - oder hat selbst zumindest noch keine Doktorarbeit geschrieben. Es gibt keine einheitliche Vorgabe für das Zitieren in Fußnoten, so dass die 10% bereits durch eine unterschiedliche Interpretation von Zitiervorgaben entstanden sein können. Außerdem gibt es ja noch eine Notenabstufung bei der Promotion - wenn die Arbeit kein "rite" war, könnte man ja auch allenfalls mal über eine neue Notenvergabe nachdenken...

    Aber wie schon gesagt: Bei diesen Vorwürfen - lächerlich!
  10. #99

    @doke 969

    Zitat von doke969 Beitrag anzeigen
    (Vgl.:Guttenberg fehlt auch das zweite Examen, ohne Doktortitel,
    also aktuell, darf er nicht als Anwalt arbeiten.)
    Lassen Sie bitte den Freiherrn im Schrank.

    Das erste Staatsexamen ist ein Studienabschluss mit dem
    Grad DiplomJurist(Uni) oder Magister iuris.
    Diplom-Juristen haben gute Berufschancen im Öffentlichen Dienst
    und in Rechtsabteilungen der Wirtschaft u.a.m..
    Der Freiherr ist Vordenker in einer renommierten Denkfabrik
    und nach wie vor Hoffnungsträger für viele konservative Menschen.

    siehe " Wie ein Firseur mit Haarspray Allergie?"
    Berufsperspektiven ohne juristisches Staatsexamen: Wie ein Friseur mit Haarspray-Allergie