In der Medizin völlig üblich. Sowohl die Länge der Habilarbeit als auch textliche und grafische Übereinstimmungen mit den der Arbeitsgruppe zugehörigen Doktoranden. Das kann man nur schwer mit geisteswissenschaftlichen Arbeiten à la Guttenberg vergleichen. Wenn diese Maßstäbe angelegt werden kann man gleich einem Großteil der Medizinprofessoren die Habilarbeit entziehen.
Die Frage ist höchstens, wer von wem abgeschrieben hat. Wenn die Doktoranden selber sagen, Textteile erhalten zu haben, ist das wohl eher ein Fall für den Promotions- denn für den Habilitationsausschuss.
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