Verboten, aber eben keine Straftat wie Diebstahl. Sie kennen den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat?
Das ist falsch. Ein Sperrmüllsammler begeht eine Ordnungswidrigkeit, ein Dieb begeht dagegen eine Straftat. Ihr "vulgo gestohlen" trifft hier nicht zu!- Und dann ist es völlig egal, ob das alte fahrrad abgeschlossen ist oder nicht oder nur aus versehen für sperrmüll gehalten wird - es durfte einfach nicht mitgenommen, vulgo gestohlen werden.
Diese Bewertung steht weder Ihnen noch mir zu. Der zuständige Ausschuss der Uni-Düsseldorf geht übrigens im Gegensatz zu Ihnen auch nicht mehr von Vorsatz aus:OK, wir wollen die hinkenden vergleiche nicht überstrapazieren - das eigentliche thema ist: hat sie oder hat sie nicht, und bei aller liebe: ja, sie hat - und das war auch kein versehen oder handwerklicher fehler, denn dafür hat sie zuviel. punktum.
Plagiatsverdacht: Kleine Ehrenrettung für Schavan - Bildung - Süddeutsche.de
Wieso ich? Mit mir hat das nun wirklich nichts zu tun. Bleiben Sie doch bitte sachlich, statt Ihre Argumentationslücken mit persönlichen Angriffen aufzufüllen.Und aus der story kommen Sie / kommt sie einfach nicht raus.
Und Schavan ist bereits aus "der story" raus! Der Vorwurf beschränkt sich nämlich nur noch auf Schlamperei bzw. handwerkliche Fehler!
Da hilft Ihnen auch Ihr "punktum" nicht weiter.
Beim nächsten mal können Sie's ja vieleicht mal mit "basta" versuchen ;-p

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