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Plagiate-Pranger: Wie der Fall Schavan die Wissenschaft aufschreckt
AFPGuttenberg, Althusmann und nun Annette Schavan: Die Serie von Plagiatsaffären reißt nicht ab. Das schadet nicht nur dem Ansehen der Politiker, sondern auch der Wissenschaft. Das Hochschulmagazin "duz" erklärt, wie die sonst so kühlen Forscherköpfe Nerven zeigen.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...-a-867675.html
- #1 19.11.2012 08:23 von
Eindruck des Aussitzens
Wenn man den SPON Artikel liest, gewinnt man den Eindruck, dass die Plagiatsaffäre Schavan ausgesitzt werden soll. Möglichst in die Länge ziehen, damit man ja erst NACH der Bundestagswahl darüber entscheiden kann. Schavan kann das nur recht sein. Sie hat ja Ihrer Uni einen juristischen Maulkorb erpassen lassen, damit man das aussitzen kann.
Und im Aussitzen von Problemem und Skandalen ist die CDU als Partei von Schavan ja ungeschlagen! - #2 19.11.2012 08:26 von
Es gibt eine einfache Lösung für das Plagiate Unwesen. Der betreuende Professor muss ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden so wie die Einrichtung, die formal den Titel vergibt. Schließlich hat nicht nur der promovierende einen Fehler gemacht, sondern auch der Betreuer und die wissenschaftliche Einrichtung, die das Plagiat nicht verhindert haben als dazu noch Gelegenheit bestand.
Die Einführung einer Verjährung der Sanktionsmöglichkeit von Plagiatoren wird dazu führen, dass bestimmte Arbeiten zeitweilig schlecht verfügbar sind und das ungeniert weiter plagiiert wird. - #3 19.11.2012 08:34 von
So wird es laufen
Die Überprüfung wird sich bis nach der Bundestagswahl hinziehen. Frau Schavan wird dem Kabinett dann nicht mehr angehören und ihr kann problemlos der Doktor entzogen werden. So wahren alle Seiten das Gesicht.
- #4 19.11.2012 08:41 von
Wer lange genug nicht erwischt wurde, darf die Beute behalten
Professoren wissen sehr wohl genau hinzuschauen bei den Doktorarbeiten, nur bei politischen Hoffnungsträgern offensichtlich in ausgesuchten Fällen nicht. Manche Plagiatoren, werden sie doch eines Tages erwischt, stellen dann ihre Förderer bloß. Das Aufheben, das sie dann machen, schadet allen, die viele Jahre zuvor die Augen zugedrückt hatten und ihrer Universität. Sie würden auf jeden Fall von einer Verjährung profitieren.
Wer lange genug nicht erwischt wurde, darf die Beute behalten, wäre auch ein interessanter neuer Rechtsgrundsatz. Dann darf man nach der Verjährungsfrist sogar mit der Tat in Öffentlichkeit prahlen. - #5 19.11.2012 08:50 von
Selbstständiges Forschen !
Prof. Engelhard schreibt: "Ich will meine Doktoranden
regelmäßig, am besten täglich sehen. Dann weiß ich,
ob und wo es hakt." Wie soll ein Doktorand bei derart
enger Betreuung sebstständiges Forschen lernen? - #6 19.11.2012 08:59 von
Doktor Doktor
Eine technische Einrichtung funktioniert nur dann, wenn sie sauber erstellt worden ist. Warum man über die Definition Plagiat diskutieren muss, ist mir leider unverständlich, weil die Regeln nach meiner Auffassung eindeutig sind. Wenn jemand bei Zitaten die Kennzeichnung nachweislich vergessen hat, dann ist das ein Fehler. Wer jedoch daraus eine Verschleierung (Absicht muss dann immer unterstellt werden) wird, dann ist das unwissenschaftlich. Das ist Betrug. Und Betrug darf nicht verjähren. Also alles ganz einfach.
- #7 19.11.2012 09:08 von
es gibt kein Verständnis..
ohne Ansehen der Person oder ihrer Funktion, steht es fest,wer sich des bewiesenden Plagiates schuldig macht hat bewußt getäuscht und muß die Titel zurück geben.
Zu meiner Zeit,1973 mussten wir nach einer eingehenden schriftlichen Belehrung für dieses Verhaltenswissen unterschreiben. Auch zu dieser Zeit haben an meiner Hochschule 3 Kommilitonen dessen Tribut zollen und wuerden ausgeschlossen.Das sollte Jeder bei bewiesenden Plagiat gleich tun und nicht dieses aussitzen. - #8 19.11.2012 09:14 von
...
Ich stelle fest: In Deutschland verjährt die Verfolgung selbst schwerer Straftaten (außer Mord) i.d.R. spätestens nach 30 Jahren (§ 78 StGB), fehlerhafte Fußnoten in der Dissertation verfolgen einen bis ins Grab. Jedenfalls wenn man gleichzeitig der CDU/CSU oder FDP angehört.
- #9 19.11.2012 09:30 von
Sie haben recht. Ich war lange gegen eine Bestrafung der Promovierenden, da sie ja grundsätzlich Betrugsopfer sind und man Opfer nicht bestrafen sollte.
Aber sie sind eben auch Gutachter - und Gutachter sollten immer auch für nicht entdeckte Fehler haften, das hält zum sorgfältigen, kritischen Arbeiten an.
Denn auch kein TÜV-Gutachter kommt aus seiner Verantwortung heraus, indem er nach einem Schadensfall erklärt, der Autofahrer habe ihm bei der Hauptuntersuchung glaubwürdig versichert, sein Fahrzeug sei mängelfrei. Er muss immer selber prüfen. Und das ist gut so.
Langfristig wird dadurch die Zahl der Promotionsverfahren zurückgehen, weil der Bearbeitungsaufwand stark ansteigt. Aber damit kann die Wissenschaft leben. Finde ich.
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