Im Extremfall, wenn es Tote bei einem Einsatz gibt, stellen siche eine ganze Reihe gewichtige strafrechtliche Probleme. Die gänzlich unberücksichtigt zu lassen, halte ich für unzulässig, da wir uns dann im Bereich der Tötungsdelikte befinden (Bis hin zu § 211 StGB Mord). Die Regierung ist gefordert! Zudem bin ich der Ansicht, daß deutsches Territorium, das deutsche Schiffe darstellen, eben durch die Bundeswehr verteidigt werden müßte, nicht durch bezahlte Killer.

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