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Patentstreit: HTC droht Verkaufsverbot für UMTS-Handys

Droht dem Handy-Hersteller HTC die Verbannung vom deutschen Markt? Der Patentverwerter IPCom hat angedroht, ein vor Jahren erlassenes Urteil gegen das Unternehmen jetzt durchsetzen zu wollen. Betroffen wären alle HTC-Geräte, die den UMTS-Standard unterstützen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadge...800060,00.html
  1. #10

    Patente und Marken versus Freie Marktwirtschaft

    In einer freien Marktwirtschaft sollte nichts anderes Werte schaffen als die durch Leistungen erstellten Erzeugnisse. Monopole jeglicher Art, also durch die Macht des Staates auferlegte oder geschützte Beschränkungen des Leistungswettbewerbes, wiedersprechen den Grundsätzen einer freien Wirtschaftsordnung.
    Patente und Marken beschränken die Freiheiten anderer Marktteilnehmer und stehen vom Grundsatz her im Wiederspruch zur Wirtschaftsordnung. Ihre Notwendigkeit wurde aber auf eine Weise begründet, die man als "hinzunehmendes Übel aus gutem Grund" bezeichnen könnte. Anders bestünde kein Anreiz für Investitionen in den Fortschritt, wenn die Investitionen anschließen nicht geschützt ausgenutzt werden könnten.
    Das geschützte Ausbeuten von Investitionen hat immer dann seine Tücken, wenn es gar keinen Fortschritt fördert, sondern nur noch den Fortschritt bremsend Rechte verwertet. Auch sind die Juristen typischerweise viel zu sehr auf den Schutz von Rechtspositionen erpicht und unbedarft hinsichtlich des Übels, also der Schäden die einer Gemeinschaft durch Beschränkungen entstehen.
    Die Entwicklung im Bereich des Handels mit und Ausnutzens von erworbenen Rechten ist in der Tat kritisch zu sehen. Immer mehr dieser Rechte werden nur mit dem einzigen Ziel erworben, andere Marktteilnehmer zur Kasse zu bitten. Sie sind frei von jeglicher Leistung, manchmal geradezu dummdreist, aber mit viel Geld für die juristischen Schlägertrupps flankiert. Die nach Lizenzeinnahmen schielenden "Entwickler" suchen weniger nach bahnbrechenden Lösungen für real vorhandene Probleme als vielmehr nach Selbstverständlichkeiten, an denen praktisch kein vernünftig denkender Mensch vorbei kommt. Eine Hierarchisierung nach Wichtigkeit ist so primitiv, dass jedes Huhn sie vornimmt wenn es Hunger und Durst hat und gleichzeitig ein Ei legt. Das ist eine Basisfunktion jeglicher Intelligenz von der Fruchtfliege an. Aber als Patent natürlich eine schöne Sache.
    Solche Patente sind bösgläubig und gehören sehr viel effektiver eingestampft als unser Rechtssystem dies vorsieht. Und daran könnte man durchaus was ändern.
  2. #11

    Der ....

    Zitat von bloßich Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass der Standart als solcher patentiert ist, sondern, dass eine bestimmte technische Erfindung - hier diese Staffelung nach Wichtigkeit - Gegenstand des Patents ist und die Tatsache, dass dieses Patent Teil des UMTS-Standarts ist lediglich dazu führt, dass dieses Patent jedem zu angemessenen Bedingungen lizensiert werden muss.

    Die Frage ist also nicht, on der Standart als solcher die notwendige Erfindungshöhe hat - was ich bei soetwas wie UMTS als problemlos gegeben sähe - ...
    Der Standard ist sicher nicht patentiert. Er enthält aber (technische oder Software-)Teillösungen bzw. Vorschriften, die zum Patent angemeldet oder bereits als Patent zumindest vom Patentamt (vorläufig) anerkannt wurden. Geht es dabei nur um das oder Teile des Übertragungsprotokolls, so kann ich keine erfinderische Höhe erkennen. Es gibt oder gab (das ursprüngliche Protokoll hatte eine Menge Fehler) ein ähnliches Problem bei Zigbee. Wollte man das Protokoll in einer eigenen Lösung realisieren, so war das lizenzpflichtig. Deshalb wurden ZigBee-ähnliche Protokolle entwickelt. Bei Zigbee gibt es im gegmnsatz zu UMTS wegen der räumlichen bzw. objektbezogenen Begrenzung kein Problem.

    Bei Wikipedia lesen wir zum Thema erfinderische Höhe eine Kurzfassung:
    "Eine technische Weiterentwicklung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für „den durchschnittlichen Fachmann, der den gesamten Stand der Technik kennt“ (eine Rechtsfiktion, keine reale Person), nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 S. 1 PatG, Art. 56 Satz 1 EPÜ[20]). Das heißt, es fehlt an Erfindungshöhe, wenn man von diesem Fachmann erwarten kann, dass er, ausgehend vom Stand der Technik auf diese Lösung alsbald und mit einem zumutbaren Aufwand gekommen wäre, ohne erfinderisch tätig zu werden."

    Anmerken muss man noch, dass früher Patente ausschließlich für technischen Lösungen (also Hardware) möglich waren. Patente auf Software waren ausgeschlossen.
  3. #12

    legendär

    Zitat von veremont Beitrag anzeigen
    ... Aha... Ich sollte ein Patend darauf anmelden mit offenen Augen zu atmen. Ich könnte Millionen verdienen.
    Liebe Industrie: ihr habt nicht mehr alle Tassen im Schrank.
    legendär das Microsoft "Patent" auf die ENTER Taste bei Werteingaben bei Programmen.
  4. #13

    .

    Zitat von alexbln Beitrag anzeigen
    diese patentrolle sollten man einsperren. wäre nur mein wunsche an den wiehnachtsmann das der mit ner dicken rute kommt und denen auf die finger klopft.
    Dieses Geschwätz über 'Trolle' und 'asoziales Verhalten' ist wirklich nicht mehr auszuhalten. Man kann über die Erteilung bestimmter Patente sicher streiten und der Vorschlag, Standards sollten keine Patente sein, ist ein Guter. Aber warum soll eine Firma ein Patent nicht verwerten dürfen, wenn sie es rechtmäig erworben haben und meist auch Einiges dafür gezahlt hat? Würden Sie das auch bei Immobilien so halten? Sie kaufen ein Haus und nur weil sie nicht der Erbauer sind, dürfen nun alle mietfrei drin wohnen? Sind alle Immobilienverwerter 'Gebäudetrolle'?? Wie gesagt, Geschwätz!








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