Chinas Arbeiter haben
erstmals das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Auch Abfindungen und gleicher Lohn für Leiharbeit sind seit Anfang des Jahres gesetzlich verankert. Mit dem Arbeitsvertragsgesetz (siehe Seite 44) hat die chinesische Regierung auf die
permanenten Streiks reagiert, mit denen sich vor allem Wanderarbeiter häufig mit drastischen Mitteln gegen katastrophale Arbeitsbedingungen gewehrt haben: Sie kletterten auf Hochhäuser und drohten, gemeinsam hinunterzuspringen, zerstörten Maschinen oder besetzten Amtsstuben...
Die US-amerikanische Handelskammer hatte, nachdem der Staatsrat den ersten noch deutlich weiter gehenden Entwurf veröffentlicht hatte, diesen als Rückkehr zur Planwirtschaft diffamiert und versucht, den Arbeitsrechtsentwurf abzumildern oder ganz zu verhindern. Ihr Argument war, er werde "Chaos in den Arbeitsmarkt" bringen.
Die Europäische Handelskammer gibt sich auf ihrer Homepage inzwischen äußerst zufrieden mit den neuen Regeln. Doch
auch sie hatte gegen "zu arbeitnehmerfreundliche" Regelungen interveniert, für die laut Financial Times Deutschland das deutsche Recht Pate stand. http://www.boeckler.de/163_91907.html